Mittwoch, 19. Mai 2021

Der Grüne Pass und die Totalüberwachung der BürgerInnen - der Weg zur Selektion der Stärkeren?

Der Grüne Pass und die Totalüberwachung der BürgerInnen - der Weg zur Selektion der Stärkeren?

Grüner Pass und Versuchskaninchen für die Pharma-Industrie, Datensupergau: Datenvernetzung Medizinische Daten, Krankengeschichte 

Wer kommt dem Staat aufgrund seines gesundheitlichen Status zu teuer?

als ich im Februar 2020 von der Kanzlei des ehemaligen Sachwalters in Wien die neue e-card mit Foto zugeschickt bekam, ahnte ich bereits, dass Österreich ein Supergau in der Datenverarbeitung bevorstand. 

Die Österreichische Gesundheitskasse ist nicht mit den Datenbanken der Justiz im Bundesrechenzentrum verbunden, sodass nicht bekannt war, dass die SW bereits 2 Jahre beendet war (Bezirksgericht Wien-Liesing) 

Freundlicherweise schickte mir die Sachwalterkanzlei die e-card mit Foto weiter, sie hätte auch irgendwo verschlampt werden können und ich hätte nie gewusst, dass die neue e-card mit Foto bereits an mich verschickt wurde. 

Ich schrieb im Februar 2020 das Bezirksgericht Wien-Liesing an und die Richterin schickte mir (trotz meiner Registrierung bei meinpostkorb brz gv at) einen Bescheid, dass sie der Österreichischen Sozialversicherung mitgeteilt hat, dass keine Gerichtl. Erwachsenenvertretung für meine Person besteht. 

Dass dieser Datensupergau nun über den Umweg #Corona stattfindet, konnte ich damals - kurz vor der Krise - noch nicht im Detail wissen. 

Oder ist folgendes Szenario geplant? Sollen alle Menschen registriert werden, alle Patienten, die dem Staat zu teuer kommen (und nicht #produktiv sind): 

Das heißt im Klartext: Personen, die schon einmal an einer schweren Krankheit wie Krebs, aids etc. erkrankt sind und daher das Risiko besteht, dass sie wieder erkranken und dem Staat teuer kommen. 

Ich persönlich war Gott sei Dank schon lange nicht mehr im Krankenhaus. Die Entmündigungen liefen ganz ohne Zwangseinweisungen ab. Man forschte einfach ein bisschen in der Krankengeschichte, z.B. psychische Probleme während der Schwangerschaft. 

Ich hatte weder Krebs noch aids, noch einen Schwangerschaftsabbruch, noch sonst eine gefährliche ansteckende Krankheit. Ich versuche bei kleinen Erkrankungen wie Grippe etc immer mit Hausmitteln über die Runden zu kommen, ebenso bei kleinen Unfällen. 

Die wichtigsten Medikamente bekommt man ohne Rezept. beim Arzt muss man stundenlang warten. 

Grüner Pass und Registrierung der Patienten: 

Die Corona-Daten werden nun mit den Daten der Gerichte, der Österreichischen Sozialversicherung, Pensionsversicherung, des Magistrats etc. verknüpft. 

So kann man auf einen Blick sehen, wer dem Staat zu teuer kommt: 

Personen, die eine zu hohe Pension haben

Personen, die Pflegegeld beziehen 

Personen, die schon einmal an einer schweren Krankheit gelitten haben und der Gesundheitskasse viel Geld kosten, z.B. durch chronische Krankheiten, Operationen nach Unfällen etc. 

Personen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung in Gefahr sind, an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit zu leiden und daher zu einer Hochrisikogruppe gehören (transgender-Personen, Homosexuelle lesbische Personen etc...) 

Personen, die gar nicht in Österreich wohnen, jedoch über die e-card hohe Leistungen der Österreichischen Sozialversicherung beziehen 

Personen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen und z.B. gar nicht in Österreich wohnen (die erhöhte Familienbeihilfe wird für behinderte Personen lebenslänglich ausbezahlt - das sind über 300 Euro monatlich) 

Personen, die eine Heimopferrente beziehen 

Personen, die wegen ihres Religionsbekenntnisses zu potentiellen Terroristen werden könnten und daher dauerhaft überwacht werden müssen. 

Die Daten für entmündigte und entrechtete Menschen kann man über die Rechtsanwaltskanzleien, die mit dem ERV im Bundesrechenzentrum verbunden sind, leicht heraus filtern und bearbeiten. 

Wir leben in der Zeit der Datenforscher, der Datenforensiker: So werden Risikogruppen herausgefiltert: Sie sind besonders gefährdet, für das Gesundheitssystem zu teuer zu werden: 

Kuraufenthalte, Krankenhausaufenthalte - alles ist im Grunddatensatz zum Grünen Pass gespeichert und verknüpft. Über die e-card und #elga hat man die Lebens- und Krankengeschichte auf einen Blick: Gerichtsverfahren inkl. 

Nur so kann ich mir erklären, dass im Frühling 2009 ein Sektionschef am Bezirksgericht Wien-Liesing angerufen hat und meine bis 98 rückwirkende Entmündigung bestellt hat. 

aufgrund welchen Datensatzes im Bundesrechenzentrum? 

Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen (Neues Testament) 

Die NationalsozialistInnen nannten Menschen, die von Staatsgeldern leben mussten "Volksschädlinge". 

Diese mussten vernichtet werden. Sie liegen dem Staatshaushalt auf der Tasche. 

Droht nun in Österreich aufgrund dieser Datenvernetzung ein Supergau????

Müssen Schwächlinge, Behinderte etc. wieder selektiert werden? Die Daten haben wir bereits im VJ-Register: 

Ich war also im Februar 2020 wieder ein Pilotprojekt: Man wollte offenbar ausprobieren, wie ich reagiere, wenn man die e-card und andere Dokumente an die ehemalige Sachwalterkanzlei schickt. 

Nun ist es umgekehrt: Das Gericht teilt mit, dass ich keinen Rechtsanspruch habe, Gerichtsdokumente, behördliche Schriftstücke per Post zu erhalten.

Fortsetzung und Datenevaluierung folgen laufend. 

Es bleibt auf alle Fälle spannend, vor allem, weil man ja primär die ausländischen MitbürgerInnen loswerden will - sie kommen dem Staat zu teuer: Migrantinnen, die Familienbeihilfe für ihre 8 Kinder beziehen, für die behinderten Kinder die doppelte Familienbeihilfe lebenslänglich, Frühpensionen, die auf den Balkan bzw. in die Türkei etc. nachgeschickt werden....usw usw....Der Sozialstaat wankt bzw. ist bereits Geschichte. 

Mit Corona ist jede Person mehrfach mit all ihren Krankheiten, Daten, Einkommen, Bildung registriert und nicht jeder hat die vollen Bürgerrechte. 

Der Nationalrat ist mit sich selbst und Ibiza beschäftigt. Das war wohl auch so geplant, um diesen Betrug am Volk durchzuziehen. 

Wien, 20 Mai 2021

Man kann nur mehr beten, dass wenn man wirklich einen Mediziner, Chirurgen etc. benötigt, man in gute Hände fällt.

https://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2020/02/osterreichische-gesundheitskasse.html

https://sachwalterschaftsmissbrauch.blogspot.com/2020/02/osterreichische-gesundheitskasse.html

https://epicenter.works/content/die-saeulen-des-gruenen-passes-ueberwachbarkeit-ein-exorbitanter-datenberg

https://epicenter.works/document/3330

DIE SÄULEN DES GRÜNEN PASSES: ÜBERWACHBARKEIT & EIN EXORBITANTER DATENBERG

Die Sache mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten

Unlängst hat der elektronische Impfpass das Licht der Welt erblickt. Dabei werden in der ELGA-Infrastruktur vorgenommene Impfungen vermerkt. Diese Daten sollen jetzt pauschal in ein anderes Register, das Epidemiologische Meldesystem (EMS), mit einer anderen Zweckmäßigkeit und niedrigeren Datenschutzstandards kopiert werden. Mit dieser Zweckumwidmung werden leider unsere damaligen Befürchtungen bestätigt.

Im Onlineportal von ELGA können jederzeit Zugriffe auf die eigene Gesundheitsakte eingesehen werden. So eine Protokollierung ist beim EMS auch vorgesehen, aber nur durch eine jährliche Datenschutzauskunft ist es auch tatsächlich möglich, diese einzusehen. Das ist ein ziemliches Downgrade von den Möglichkeiten, die das ELGA-System bietet. Zusätzlich vergrößert sich der Kreis der Zugriffsberechtigten und deren Zwecke massiv (Kontaktpersonennachverfolgung). Die Weiterleitung der Daten wird dazu führen, dass der Großteil der Zugriffe auf unsere sensiblen Gesundheitsdaten außerhalb des Zugriff- und Protokollmechanismus des e-Impfpasses passieren wird.

Im EMS sollen aber laut Entwurf nicht nur unsere Impfdaten zu finden sein. In dieser Datenbank werden Covid-19 Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, ergo wird dort bald beinahe die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein. Laut § 4 Absatz 8a sieht der Entwurf des neuen Epidemiegesetzes Erschreckendes vor: es soll eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeiten, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden. Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden. Das kann nicht das Mittel für den Zweck der „Qualitätssicherung“ oder „des Monitorings der Wirksamkeit von Maßnahmen“ sein, wie es im Entwurf beschrieben ist. Zwar sollen die Daten pseudonymisiert werden, aber die Kombination der Daten zu Bildungsweg, Krankenständen, Erwerbshistorie und Genesungs- bzw. Impfstatus macht es möglich, Personen eindeutig in dieser Datenbank zu identifizieren. Als wäre das nicht schon bedenklich genug: Diese Daten sollen dann zusätzlich im Statistik-Register gespeichert werden, was natürlich wiederum den Kreis der Zugriffsberechtigen immens erweitert. Dadurch entsteht ein großes Missbrauchspotential und vergrößert die Gefahr eines Datenskandals im Einflussbereich des Gesundheitsministeriums. Diese Bestimmung ist aus Datenschutzsicht keineswegs tragbar und sollte komplett gestrichen werden.


Sonntag, 16. Mai 2021

Verweigerung der Zustellung eines behördlichen Dokuments der #Staatsanwaltschaft Wien an Mag.a Rosemarie Hoedl durch #Brz GmbH

 S.g. Sachwalter-Kanzlei Pechmann, s.g. Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK),

 
ich beziehe mich auf das E-Mail von Herrn Alois Edtmaier vom 7.September 2017, wo der Erhalt meiner SV-Darstellung bestätigt wird. 
 
Leider kann ich die elektronische Zustellung des behördlichen Dokuments der Staatsanwaltschaft Wien nicht öffnen - 46 UT 67/17g - 1. 
 
Aufgrund meines Status "Suppressive Person" ist jegliche Kommunikation mit meinem ehemaligen Dienstgeber BRZ GmbH verboten und unterbrochen sowie gesperrt.  Ob ich Hausverbot wie Ing. Lassy habe, ist mir nicht bekannt. Einige Jahre nach meiner fristlosen Entlassung war es mir sogar unmöglich, die Website www.brz.gv.at von meinem privaten PC zu öffnen. 
 
Ich hatte mal ein Passwort auf brz-Zustelldienst - dies wurde aber gesperrt. 
 
Ich gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiter verfolgen wird. Die Scheinverurteilungen vom Mai 2012 sind bekannt. Die Öffentlichkeit wurde darüber informiert, dass der Buchhalter Wiplinger von der BUHAG 2009 in U-Haft war - wie ich zufällig von seinem Anwalt in der Sauna in Oberlaa erfuhr, war dies aber nicht der Fall. Wiplinger und Datzer waren Anfang Februar 2009 schon wieder auf freiem Fuss und sind dies wohl auch jetzt. 
 
Da die Malversationen ja auf SAP-Systemen im BRZ stattfanden, ist nicht davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft, die offenbar von BRZ und BMF erpresst wird, die Sache weiter verfolgen wird. 
 
Ich habe meine blogs und Sachverhaltsdarstellungen für die Nachwelt geschrieben. 
 
Frau Moser war sicher eine Strohfrau für jene Klage, wo man mich noch einmal einzuschüchtern versuchte und nochmals entmündigen konnte. 
 
Gutachter Andreas Steinbauer war es bei der Entmündigungs-Verhandlung am 7.12.2016 (BG Wien-Liesing) sehr wichtig, dass ich keine Vollmacht rechtsgültig unterzeichnen kann. Man hat nach wie vor Angst, dass ich Daten des verstorbenen Schweinhammer bei ausländischen Anwälten hinterlegt habe. 
 
Aber wie sagte schon Racine: There is no secret that TIME does not reveal (via Tim Weiner - legacy of ashes) 
 
Ich bitte trotzdem mir das Schreiben der Staatsanwaltschaft (die ja bekanntlich laut Dr. Johann Rzezszut - OGH seit vielen Jahren in AGONIE verharrt) PER POST zu übermitteln. Leider habe ich keine E-Mail-Adresse von der Staatsanwaltschaft Wien. 
 
Die Staatsanwaltschaft könnte das Dokument auch elektronisch meinem Sachwalter Dr. Franz Pechmann zukommen lassen. Er ist als Rechtsanwalt mit dem Bundesrechenzentrum elektronisch via ERV verbunden. 
 
Mit bestem Dank und der Bitte um Kenntnisnahme 
 
Mag.a Rosemarie B. Hoedl 
1230 WIEN 
Brunner Strasse 23 bis 25 
 

Gesendet: Mittwoch, 13. September 2017 um 15:01 Uhr
Von: zustellung@brz-zustelldienst.at
An: rosemarie.hoedl@gmx.at
Betreff: elektronische Zustellung
 
Verständigung über die Bereithaltung
eines behördlichen Dokuments zur Abholung
Absender/Absenderin
Staatsanwaltschaft Wien
ID
46 UT 67/17g - 1
Empfänger/Empfängerin:
Rosemarie Hödl
Zustellung 
Zustellnachweis

Das Dokument ist abzuholen bei Ihrem Zustelldienst unter

Versendung der ersten Verständigung:
2017-09-11T15:02:20
Versendung der zweiten Verständigung:
2017-09-13T15:01:09
Ende der Abholfrist am
2017-09-25
um 24:00h

SignaturwertcwItWyx7xvVRVEu/aECFMvXrIO0xlVYMOX7oKgJ9Z4KymBU0/2egZoXqyND+4RPV GrRG1XKBOO4Yp8iWtiHpY2bfy1a4cgA1g24BKmhab2yDrRkAhQHgtqhN8Lsr5GZP ZyF2eHPlcJIRRTmfoKDnEo/iV2zjq4HIYc3ZaN1Vhgc6FL48xgcKbFD8pXpnIVWi MpwXLD95g2mpdIlwt1DmYgiGS8o4epvlOP5v2oha62N9Fm9q20WmCjOoONRUWcIE XOXfbV4NKhapH+E4E6RrP8hXEDKLVCQTgphUwmV67ZUKiGr6YPVkqFbDDebh+Taj 1YKUbQJlgB+RQ00Haf2ubw==
Amtsiegel Zustellsdienst
Datum/Zeit-UTC
2017-09-13T15:01:45+02:00
Aussteller-Zertifikat
01:1163609 A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, a-sign-SSL-03 Österreich
Serien-Nr.
1163609
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signatur.rtr.at/de/vd/Pruefung_Details.html
Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at

Wichtige Information!

  1. Eine zweite Verständigung wird nur dann versendet, wenn Sie das Dokument nicht innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der ersten Verständigung abgeholt haben.
  2. Sie können ein Dokument, das mit Zustellnachweis zugestellt oder nachweislich zugesendet wird, nur mit Ihrer Bürgerkarte oder (sofern Sie eine besondere Vereinbarung mit Ihrem Zustelldienst getroffen haben) unter Verwendung einer automatisiert ausgelösten Signatur abholen.
  3. Grundsätzlich treten die Rechtswirkungen der Zustellung (zB der Beginn des Laufes von Rechtsmittelfristen) am ersten Werktag nach Versendung der ersten Verständigung ein (es sei denn, Sie haben das Dokument schon vorher abgeholt; vgl. Punkt 4). Samstage gelten nicht als Werktage.
    Die Zustellung gilt als nicht bewirkt, wenn die Verständigungen nicht bei Ihnen einlangen, doch wird sie mit dem Einlangen einer Verständigung folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam.
  4. Das Dokument gilt spätestens mit der Abholung als zugestellt.
  5. Auch wenn Sie das Dokument nicht abholen, gilt es als zugestellt, sofern zumindest eine der beiden Verständigungen spätestens am vorletzten Tag der Abholfrist bei Ihnen eingelangt ist (vgl. aber Punkt 6).
  6. Die Zustellung gilt jedoch als nicht bewirkt, wenn Sie
    • von den elektronischen Verständigungen keine Kenntnis hatten oder
    • von diesen zwar Kenntnis hatten, Sie aber während der Abholfrist von allen Abgabestellen nicht bloß vorübergehend abwesend waren. In diesem Fall wird die Zustellung an dem der Rückkehr an eine der Abgabestellen folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das Dokument abgeholt werden könnte.
  7. Wenn Sie Ihrem Zustelldienst mehrere elektronische Adressen bekanntgegeben haben und dieselbe Verständigung an mehrere elektronische Adressen versendet wird, so ist der Zeitpunkt der frühesten Versendung maßgeblich.
Formular 7 zu § 35 Abs. 1 und 2 und § 36 des Zustellgesetzes


 
 
 

Verletzt die Republik Österreich bei #Pflegschaftsverfahren - Zustellung von behördlichen Dokumenten - dauerhaft Europ. Recht?

 Sehr geehrte Frau Mag.a Hödl,


wir haben Ihre E-Mail  vom 24. September 2017 erhalten, müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass die von Ihnen gewünschte Auskunft Ihrer Daten von der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) nicht durchgeführt werden kann und darf.

Zur Erläuterung:
Für Ihre Daten sowie deren Änderung oder Löschung ist stets der datenschutzrechtliche Auftraggeber zuständig. Die BRZ GmbH wird in vielen Fällen allerdings nur als datenschutzrechtlicher Dienstleister für Bundesdienststellen, Gerichte und Behörden (=datenschutzrechtliche Auftraggeber) tätig.

Bitte um Kontaktaufnahme mit ihrem Vormund, dieser kann sofern dies entsprechend im Vollmachtenservice (https://mms.stammzahlenregister.gv.at/mms/moaid.do ) gepflegt ist, mittels Vollmacht auf das Postfach zugreifen, wo sie sich 2010 beim BRZ Zustelldienst registriert haben. Sollte ihr Vormund diesbezüglich Probleme haben, bitte um Kontaktaufnahme untervertrieb@brz.gv.at.

Leider können wir Ihnen sonst nicht weiterhelfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BRZ Kundenservice

Bundesrechenzentrum GmbH

Angaben gemäß §14 UGB:
Firmenbuchnummer: 160573m
Firmenbuchgericht: HG Wien
Sitz der Gesellschaft: Wien
DVR: 0875597



https://www.coe.int/de/web/portal/verfahren

Mittwoch, 12. Mai 2021

Verstößt die Republik #Österreich bei #Pflegschaftsverfahren gegen Europäisches Recht? Fall Hoedl - Bezirksgericht Wien 23

Pflegschaftssache Mag.a Rosemarie B. Hoedl, Bezirksgericht Wien-Liesing 

Republik Österreich 

Betrifft: 

Elektronische Zustellung von Behördlichen Dokumenten - Zustellungsgesetz Österreich 

Pflegschaftsverfahren Mag.a Hoedl Rosemarie 007 P - 183/20v  Offene Gerichtsgebühren: Beschlüsse - Verfahrenshilfeanträge seit Oktober 2020 nur mehr elektronisch zugestellt

10 P 152/ 08 i - 7 Ps 388/ 09 w

12 P 234/ 11 t (VNR 1) 

16 P 46/ 17 h (Geburtsjahr 1660) 

Medienrechtsverfahren Pilz/ Verein Friends Economy LG Strafsachen Wien 2007 - 2008 

046 92 Hv 133/ 07p

286 Ur 173/07a

Bedingter Zahlungsbefehl T-Mobile Bezirksgericht Wien-Liesing September 2008 (löst Entmündigung aus)

6 C 1004/ 08 g - 999 Nc 3080/09

Bedingter Zahlungsbefehl GE-Money Bank (heute Santander) Febr 2009 - BG Wien 23  

018/ 6 C 177/ 09 s - 999 C 507/ 09

Verfahren zu offenen Gerichtsgebühren, Rekurse (Zustellung) 2013 bis 2015 

12 P 234/ 11 t (VNR 1) Gerichtlicher Zahlungsauftrag Gerichtsgebühren zu Pflegschaftsverfahren BG Wien-Liesing Juli 2013 

Ratengewährung durch Oberlandesgericht Wien 2014

Klage auf Widerruf und Unterlassung 1 C 1474/ 15y - Bezirksgericht Wien-Liesing 

Falsche Zustelladresse - Formalfehler im Vergleich 

Rekursebeschlüsse abgelehnt (Liste mit Geschäftszahlen beigelegt) 

Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien: 

42 R 307/ 12 a Beschluss: Landesgericht für ZRS Wien lehnt Beschwerde an OGH Wien ab

018 007 P 183/ 20 v: seit Oktober 2020 

nur mehr elektronische Zustellung über mein postkorb brz gv at, wo Mag. Hoedl gesperrt ist, seit Strafanzeige wegen Mord im BM für Finanzen. 

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof#Verfahrensordnung

https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de



Samstag, 8. Mai 2021

#Rosyesk: Sämtliche behördliche Dokumente bis 2020 per Post erhalten - trotz Bürgerkarten und brz-zustelldienst-Registrierung März 2007 (#eday)

Mag. Rosemarie Hoedl 

1230 WIEN 


Bezirksgericht Wien-Liesing 

Landesgericht für Zivilrechtssachen 

Oberlandesgericht Wien - Einbringungstelle 

1230 WIEN 


Betrifft: Elektronische Zustellung von Behördlichen Dokumenten - Zustellungsgesetz Österreich 

Pflegschaftsverfahren Mag.a Hoedl Rosemarie 007 P - 183/20v  Offene Gerichtsgebühren: Beschlüsse - Verfahrenshilfeanträge seit Oktober 2020 nur mehr elektronisch zugestellt

Medienrechtsverfahren Pilz, Zahlungsbefehle T-Mobile, GE-Money Bank (heute Santander) 

Verfahren zu offenen Gerichtsgebühren, Rekurse (Zustellung) 


S.g. Frau Rätin Huber, s.g. Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, s.g. Oberlandesgericht Wien (Einbringungsstelle Gerichtsgebühren) 

zunächst möchte ich mich für Ihr Schreiben vom 3. Mai bedanken: 

Hier teilen Sie mir mit: 

"Das Gericht kann die elektronische Zustellung (von behördlichen Dokumenten) nicht aufheben. Dies müssen Sie bei der Stelle veranlassen, wo Sie die elektronische Zustellung auch einrichten ließen." Ende Zitat 

Dazu möchte ich folgendes mitteilen: 

Sachverhaltsdarstellung: Elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten

Ich konnte rekonstruieren, dass ich mich bei der Österr. Sozialversicherung (Verwaltungssignatur - siehe Beilage) im März 2007 (sic) für die #Bürgerkarte (so hieß das damals) anmeldete (E-day Wirtschaftskammer Österreich) 

Die E-Mails des Bundesrechenzentrums (Zustellung von behördlichen Dokumenten) konnte ich bis 2017 zurück rekonstruieren. Für die Jahre davor muss ich noch mit meinem E-Mail-Provider in Deutschland verhandeln, ob sie mir die Liste zuschicken. Ich habe nämlich nicht alles abgespeichert, abgesehen davon, dass es mir nie möglich war, die Dokumente, die ich über brz zustelldienst erhielt, zu öffnen, weil ich bei allem was mit #Bundesrechenzentrum zu tun hat nach einer Strafanzeige von 2006 gesperrt bin. So konnte ich auch niemals das Passwort ändern. 

Jedoch ist folgendes auffällig: 

Rekonstruktion sämtliche Gerichtsverfahren Mag. Rosemarie Hoedl betreffend seit 2007: 

Trotz meiner Anmeldung bei der Bürgerkarte 2007 und kurz darauf bei brz-zustelldienst habe ich sämtliche 

Gerichtsdokumente, Beschlüsse, Einladungen zu Verhandlungen,Klagen auf Widerruf und Unterlassung, Medienrechtsverfahren Peter Pilz (Verein Friends Economy) Ladungen in die Ordinationen der psychiatrischen Gutachter (zwecks elf Jahre rückwirkender Entmündigung) vor allem am Bezirksgericht Wien-Liesing, IMMER per Post zugestellt bekommen - vom Briefträger in Papierform, sodass ich rechtzeitig Rekurse erheben konnte (was auch in meinem blog Chronologie einer Entmündigung) 

Dies betrifft: 

- Strafanzeige 2006 - Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft - Kopie BND Pullach 

- Medienrechtsverfahren 2007- 2008: Verein Friends Economy - Persönlichkeitsrechte peterpilz.at 

- Gerichtlicher Zahlungsbefehl T-Mobile: September 2008 (Bezirksgericht Wien-Liesing) 

- Pflegschaftsverfahren (Entmündigung) Dezember 2008 bis Mai 2012 (Pflegschaftsrechnung) 

- Rekurse, Gerichtliche Zahlungsbefehle betreff Gerichtsgebühren 2012 bis 2015 Bezirksgericht Wien-Liesing, Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, Oberlandesgericht Wien (Einbringungsstelle Gerichtsgebühren) 

- Klage auf Widerruf und Unterlassung: Moser gegen Hoedl ab Dezember 2015 bis 10. April 2017 (Vergleich) 

- Pflegschaftsverfahren (#Entmündigung) 2.0 ab 29. Dezember 2015 bzw. Februar 2016 bis Mai 2018 

- Gerichtsgebührenverfahren ab November 2020 nicht per Post zugestellt (Papier) Neue Geschäftszahl Bezirksgericht Wien-Liesing: 007 P - 183/20v

Erst seit 2020 gibt es vermutlich ein Gesetz, das beinhaltet, dass wenn sich ein Bürger, eine Bürgerin, irgendwann mal bei Elektronische Zustellung angemeldet hat, die behördlichen Dokumente nicht mehr per Post zugestellt werden. 

Ich erhielt im Dezember 2019 ein E-Mail vom Bundesrechenzentrum, dass von Brz-Zustelldienst auf mein Postkorb brz gv at umgestellt wird. 

Die Geschäftszahlen sämtlicher Verfahren habe ich gesammelt. Ich hoffe, dass ich keine Ladung versäumt habe, bzw. wichtige Dokumente der SozialversicherungsträgerInnen, weil das Bundesrechenzentrum (wo ich gesperrt bin) mitteilt, dass sämtliche Dokumente von 

brz-zustelldienst gelöscht wurden. 

Ich beziehe mich nun auf das Jahr 2018: Hier erhielt ich sämtliche Beschlüsse des Bezirksgerichts Wien-Liesing per Post (Rsb-Briefe) während die Pensionsversicherungsanstalt über brz-Zustelldienst behördliche Dokumente zustellte, die ich nicht öffnen konnte. 

Im Jahre 2017 (September) erhielt ich ein Gerichtsdokument über Brz-Zustelldienst, das ich leider nicht öffnen konnte. 

Trotz Interventionen meines damaligen Rechtsvertreters beim Brz erhielt ich nie eine Rückmeldung um WELCHES Dokument es sich hier handelt. 

Ich werde nun sämtliche österreichische Behörden anschreiben und mich bei jeder Behörde extra von der Elektronische Zustellung abzumelden. 

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Kenntnisnahme 

Mag. Rosemarie Hoedl 

1230 WIEN 


Beilagen

Bürgerkarte: Registrierung Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger März 2007 

amtliche Signatur - Verwaltungssignaturantrag 

für Mag.a Rosemarie B. Hoedl 

Liste der Geschäftszahlen/Verfahren jener Gerichtsdokumente, die mir per Post in Papierform zugesandt wurden 2007 bis 2020 

Medienrechtsverfahren, Pflegschaftsverfahren, Gerichtliche Zahlungsbefehle,Klage auf Widerruf und Unterlassung, Ladungen zu Verhandlungen und Ladungen in die Ordinationen der Gerichtsgutachter, Gerichtsgebühren-Zahlungsaufforderungen, Ratengenehmigungen, Beschlüsse Verfahrenshilfe etc.  

Liste jener Brz-Mails seit 2017 über meinpostkorb brz gv at bzw. zustelldienst brz gv at an meine gmx-mail-adresse versendet, die ich jedoch aus oben genannten Gründen nicht öffnen konnte (behördliche Dokumente) 

Postskriptum: 

Obwohl bei der Klage Moser gegen Hoedl IMMER eine falsche Zustelladresse angegeben wurde, habe ich die Gerichtsdokumente per Post erhalten. 

Zudem wird im Pflegschaftsverfahren 2.0 mein Geburtsjahr mit 1660 in allen Dokumenten des Sachwalters angegeben. Der Vergleich zur Klage strotzt vor Formalfehlern des Bezirksgerichts Liesing - trotzdem erhielt ich immer alles per Post (in Papierform) Ob es wirklich alles war, oder ob vom Bundesrechenzentrum absichtlich Dokumente zurück gehalten wurden, ist mir nicht bekannt. 



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#Kafkaesk #Rosy-esk wird man später sagen: Chronologie einer Entmündigung: 

Wichtig ist auch noch zu betonen, dass ich in den Jahren seit 2007, wo ich mit #Entmündigungsverfahren, Vorladungen beim #Verfassungsschutz, #Klagen (wegen Mord und Mio-Betrug in BMF, Brz, Buhag) Staatsanwaltschaften, #bnd,  Forderungen von Gerichtsgebühren etc. zu tun hatte, fast alle Beschlüsse, Gutachten, Vorladungen zu Gericht, Einladungen zum Gutachter, zum Verfassungsschutz, Schreiben der Staatsanwaltschaften über Einstellungen von Verfahren per Post vom Briefträger per eingeschriebenem blauen Gerichts-Brief erhielt. (TROTZ Bürgerkartenanmeldung 2007) 

Nun stellt sich die Frage, ob ein E-mail des Brz, dass brz-Zustellung aufgelöst wurde und nur mehr via postkorb brz gv at zugestellt wird, genügt, dass ich also wissen müsste, dass kein behördliches Dokument mehr vom Briefträger zugestellt wird. Durch welches Gesetz??? Bin ich als Ex-Mündel verpflichtet mich betreff Neuerungen bei den Gesetzen "Elektronische Zustellung" laufend zu informieren????? Verliere ich alle Bürgerrechte, wenn ich mich bei der Elektronischen Zustellung nicht auskenne und dort gesperrt bin???? Warum sind seit 2007 alle Gerichtsdokumente trotz meiner Registrierung bei der Bürgerkarte (und Zustelldienst Brz) vom Briefträger und per Post zugestellt worden?


Der Schaden, der mir bis jetzt erwachsen ist, ist derzeit nicht besonders hoch. Die Richterin des BG Wien-Liesing schreibt mir per Post, dass ich dort, wo ich mich (vor Jahren, Bürgerkarte) für die elektronische Zustellung anmeldete, auch wieder abmelden soll. Wieso allerdings bekam ich sämtliche Dokumente z.B. von BG Wien-Liesing (die mehrere Ordner füllen) via Papier und vom Briefträger seit 2008 zugestellt (Entmündigung nach Rekurs zu gefälschter Zahlungsklage von T-Mobile)???? Werden hier interne Verfahren geführt, von denen der Betroffene nichts wissen soll und dann steht vielleicht die Cobra vor der Türe??????????










Dienstag, 4. Mai 2021

Meine Abmeldung von meinpostkorb brz gv at wegen Zugangssperre an #Bundesrechenzentrum GmbH

 Mag.a Rosemarie Hoedl 

1230 WIEN


Bundesrechenzentrum GmbH

Bürgerservice "Mein Postkorb"

Bernhard Zimmermann 

Hintere Zollamtsstraße 4 

1030 WIEN


Allgemeine schriftliche Abmeldung von der elektronischen Zustellung "MeinPostkorb" 

Amtliches Ersuchen um Stornierung der Elektronischen Zustellung von behördlichen Dokumenten durch

meinpostkorb@brz.gv.at

 

Sehr geehrte Damen und Herren, s.g. Bundesrechenzentrum, 

 

Ich teile hiermit mit,dass ich 

 

Name: Mag. Rosemarie Hoedl 

Adresse: Brunner Strasse 23 bis 25/ 2. Stock/ Tür 9 

Postleitzahl: 1230 WIEN 

Ort: WIEN

 

Kontaktinformationen für allfällige Rückmeldungen

 

Telefon: 0043/681/1026 1810


E-Mail-Adresse: rosemarie.hoedl@gmx.at 


mich gemäß §28b Abs.6 ZustGesetz

vom Teilnehmerverzeichnis und damit der elektronischen Zustellung (Gerichtsbriefe, Mitteilungen der Pensionsversicherungsanstalt, Österreichische Gesundheitskasse, Magistratisches Bezirksamt, Grüner Pass, Roter Reise-Pass etc.) abmelde.

 

Mir ist bekannt,dass diese Abmeldung zwei Wochen nach dem Einlangen beim Teilnehmerverzeichnis wirksam wird und die Behörde über die im Teil­nehmerverzeichnis hinterlegte elektronische Adresse gemäß §28b Abs.1Z4 ZustG über das Einlangen der Abmeldung beim Teilnehmerverzeichnis infor­miert wird. 

 

Weiters haben die definierten Postbevollmächtigten (des Unternehmens, der Zustellungsbevollmächtigten wie z.B. ehemalige Sachwalterkanzleien) im Anzeigemodul „MeinPostkorb“ die Möglichkeit,diese Abmeldung binnen zwei Wochen ab Einlangen der Information rückgängig zu machen.

 

Ich ersuche die Behörden, mir die Schriftstücke per (physischer) Post zuzusenden, da mein elektronischer Zugang gesperrt ist - vermutlich wegen ehemaliger Pflegschaftsverfahren und elf Jahre rückwirkender Entmündigungsverfahren am Wohnsitz-Bezirksgericht Wien-Liesing.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

eigenhändige Unterschrift: siehe attachments und eingeschriebener Brief

 

Mag. Rosemarie Hoedl 

 

Wien, erster Mai 2021

 

Beilagen: 

 

Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises,auf dem die Unterschrift erkennbar ist= Reisepass

#abmeldungsformular ausgefüllt ergeht auch per eingeschriebener Post (physischer Brief) an die zuständigen Behörden mit Begleitschreiben und Originalunterschrift Mag.a Rosemarie B. Hoedl (vorab als E-Mail) 

 

 

Post-Skriptum: Ich benötige sämtliche Dokumente für mein Gerichtsarchiv "ChronologieeinerEntmündigung" 2000 bis 2020 - elektronisch und in Papierform - im Besonderen auch für meine Dokumentationen an den Europäischen Gerichtshof: 

 "Mein Protokoll" Chronologie einer Entmündigung 2000 bis 2020 

Bestellung der elf Jahre rückwirkenden Entmündigung durch das Ministerium für Finanzen Wien 

Die Österreichische Gesundheitskasse sowie insbesondere das Bezirksgericht Wien-Liesing teilten mir mit, dass ich versäumte Gerichtsbeschlüsse und Schreiben der Gesundheitskasse (Einladungen zu Untersuchungen etc.) auf postalischem Wege (Österreichische Post) per physischem Brief zugestellt bekomme. Es geht im Besonderen um einen Gerichtsbeschluss vom Jänner dieses Jahres sowie um Verfahrenshilfe - Gerichtsgebühren ein ehemaliges Pflegschaftsverfahren betreffend. 

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/

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Gesendet: Freitag, 30. April 2021 um 15:45 Uhr
Von: "bürgerservice, oegv" <buergerservice.oegv@brz.gv.at>
An: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
Cc: "digitalisierung@bmdw.gv.at" <digitalisierung@bmdw.gv.at>
Betreff: AW: Stornierung elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken meinpostkorb@brz.gv.at für rosemarie.hoedl@gmx.at

Sehr geehrte Frau Hödl!

 

Anbei finden Sie das Abmeldeformular für die elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken.

 

Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit einer Kopie Ihres gültigen Lichtbildausweis an info@usp.gv.at.

 

Für weitere Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 01/711 23 88 44 66 oder via Chatbot auf oesterreich.gv.at zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Bernhard Zimmermann

Bürgerservice

 

Bundesrechenzentrum GmbH

Hintere Zollamtsstraße 4, 1030 Wien

 

Telefon: +43 1 71123 – 88 44 66

E-Mail: buergerservice.oegv@brz.gv.at

Web: www.brz.gv.at

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Betreff: Ihre schriftliche Abmeldung von der elektronischen Zustellung

Sehr geehrte/r Bürger/In!

Wir haben Ihre schriftliche Abmeldung von der elektronischen Zustellung erhalten. Sie werden mit 14.05.2021 von der elektronischen Zustellung abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb dieses Zeitraumes bis zur Löschung Ihrer Teilnehmerdaten für die Versender weiterhin für elektronische Zustellungen erreichbar sind.

Falls Sie weiterhin zur elektronischen Zustellung angemeldet sein möchten oder diese schriftliche Abmeldung ohne Ihr Wissen durchgeführt wurde, können Sie die Abmeldung durch den Einstieg in Ihr elektronisches Postfach "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at rückgängig machen.

Mit freundlichen Grüßen

Mein Postkorb

Hinweis: Diese Nachricht wurde automatisiert erstellt. Bitte antworten Sie nicht darauf.

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Sg. Frau Hödl,

 

bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bürgersupport per E-Mail buergerservice.oegv@brz.gv.at oder telefonisch unter +43 (0)1 71123 884466, sofern Ihr Anliegen Sie als Bürgerin betrifft. Geht es um das Unternehmen bzw. die Behörde, bitte wenden Sie sich an den Unternehmenssupport, per E-Mail: info@usp.gv.at oder telefonisch unter 050 233 733.

 

Weitere Informationen zur elektronischen Zustellung finden Sie auch auf www.zustellung.gv.at.

 

Mit besten Grüßen,

Christine Mayr


christine.mayr@brz.gv.at i


  • 30.04.2021 um 11:27 


 

 


 

 

#Behördenschikane Elektronische Zustellung

 #Behördenschikane Elektronische Zustellung: 

In eigener Sache: 

Jede Behörde sagt etwas anderes betreff Stornierung Elektronische Zustellung: 

Dankenswerterweise hat mir der Kanzleileiter des Bezirksgerichtes Wien-23 einen Beschluss vom 4. Jänner dieses Jahres postalisch zugesendet: Ich benötige diese Beschlüsse für mein Gerichtsarchiv "Chronologie einer Entmündigung" und natürlich für Dokumentationen für den Europäischen Gerichtshof. 

Zusätzlich geht es um zu bezahlende Gerichtsgebühren in einem ehemaligen Pflegschaftsverfahren, das zu weiteren Exekutionen führen könnte, von denen ich nicht Kenntnis habe: Jedoch ist z.B dieser Beschluss vom Jänner schon lange in Rechtskraft erwachsen. 

Es könnte sein, dass ich noch mein eigenes Todesurteil versäume.

Nun habe ich mehrere eingeschriebene Briefe an diverse Behörden, inkl. #Bundesrechenzentrum (wo jetzt alle Gesundheitsdaten zusammen geführt werden, wie #Neos-Sprecher #Loacker mitteilt) geschrieben, damit auch im gesamten Bundesgebiet bekannt ist, dass ich die elektronische Zustellung abbestellt habe. 

Nun muss ich aber schnell diese Gerichtsgebühren bezahlen und bedanke mich nochmals bei Rätin Huber und Kanzleileiter Karall, dass mir keine Nebenkosten vorerst erwachsen - trotz viermonatiger Verzögerung der Bezahlung der Gerichtsgebühren meinerseits. 

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Nun habe ich mehrere eingeschriebene Briefe an diverse Behörden, inkl. #Bundesrechenzentrum (wo jetzt alle Gesundheitsdaten zusammen geführt werden, wie #Neos-Sprecher #Loacker gestern im #Nationalrat im Zusammenhang mit dem grünen Pass mitteilt) geschrieben, damit auch im gesamten Bundesgebiet und sämtlichen Behörden (inkl. in Österreich ansässigen privaten und internationalen #Geheimdiensten) bekannt ist, dass ich die elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten abbestellt habe. 

Das Ministerium für Digitalisierung erklärt sich für nicht zuständig . Bei so viel Inkompetenz im Bereich #Digitalisierung verstehe ich die #Ministeranklage gegen Ministerin #Schramböck (der das #Bundesrechenzentrum seit 2020 untersteht)


Die SPÖ hat ihre Ministeranklage gegen Wirtschaftsministerin Schramböck fertig. Grund für die Klage ist das Debakel rund um "Kaufhaus Österreich".

Nun muss ich aber schnell diese #Gerichtsgebühren bezahlen und bedanke mich nochmals bei Rätin Huber und Kanzleileiter Karall vom Bezirksgericht Wien-Liesing, dass mir keine Nebenkosten vorerst erwachsen - trotz viermonatiger Verzögerung der Bezahlung der Gerichtsgebühren meinerseits.

Von anderen Behörden erbitte ich ebenfalls die nachträgliche Zustellung per Post: die Kosten für eingeschriebene Briefe sind wieder sehr hoch: ca. 20 bis 25 eingeschriebene Briefe: die Justizombudsstelle (diese ist für a und f) teilt mir mit, dass ich mich an jede einzelne Behörde/ Dienststelle/ Institution (sic) wenden soll, und dort die elektronische Zustellung abbestellen soll: Österreichische Gesundheitskasse, Pva, Magistratisches Bezirksamt etc etc etc - Die Justizombudsstelle ist NICHT zuständig, wenn ich Justizdokumente nicht öffnen kann in mein postkorb brz.gv.at - das ist Schikane auf Österreichisch vom Feinsten.

Von anderen Behörden erbitte ich ebenfalls die nachträgliche Zustellung per Post: die Kosten für eingeschriebene Briefe sind wieder sehr hoch. 

#Gesundheitsdaten und #Bundesrechenzentrum: Jahrelang habe ich darüber nachgedacht, warum von Seiten des BM für Finanzen (dem das Bundesrechenzentrum als #Behörde über Jahrzehnte nachgeordnet war) die elf Jahre rückwirkende Entmündigung meiner Person bestellt wurde: Woher hatte man meine Gesundheitsdaten im BM für Finanzen? (siehe auch #Datenschutz auf Österreichisch) 

Die Geheimdienste haben natürlich Zugang zu allen Datenbanken: Nur so kann man es verstehen, dass Geheimdienstler und V-Leute psychiatrische Gutachten im Internet veröffentlichen. 

Conclusio: Der #GrünePass wird ebenso wie die #coronaapps und app #amtsignatur, die app #digitalesamt, #kaufhausösterreich zum totalen Rohrkrepierer. Ein paar Bauernopfer wird man vielleicht fristlos entlassen oder heimdrehen (wie gehabt). Nun ist auch klar warum Finanzminister #Blümel die Verantwortung für das #Totalchaos und die #Datenfälschungen/ #Datenverkauf im #Bundesrechenzentrum an Fr. #Schramböck abgegeben hat. Sie wird dann vielleicht wie Grasser irgendwann auf der #Scheinanklagebank sitzen....und dann wird vielleicht schon ganz Österreich mit #Salzlösungen geimpft sein. Gott sei Dank ist der #Wöginger so ein Tro........

https://www.oesterreich.gv.at/ueber-oesterreichgvat/faq/app_digitales_amt.html

Vielleicht denken sich jetzt einige: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Gut, dass ich nicht weiß, dass ein Todesurteil (z.B. pulsadinura) gegen mich besteht oder dass ich aufgrund des Status #suppressiveperson keine Bürgerrechte habe und (intern) ohnehin schon lebenslänglich entmündigt bin, sowie natürlich keinen Zugang und keine Einsicht in meine Gerichtsverfahren (sei es elektronisch über mein postkorb brz gv at) oder sei es auch nur bei Gericht in physischer Form.
vielleicht denken sich jetzt einige: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß: Gut, dass ich nicht weiß, dass ein (internat.)Todesurteil (z.B. pulsadinura) gegen mich besteht oder dass ich aufgrund des Status #suppressiveperson ohnehin keine Bürgerrechte habe (und nie hatte)und (intern) ohnehin schon lebenslänglich entmündigt bin, sowie natürlich keinen Zugang und keine Einsicht in meine Gerichtsverfahren (sei es elektronisch über mein postkorb brz gv at) oder sei es auch nur bei Gericht in physischer Form.

#elga - die elektronische Gesundheitsakte: sämtliche Daten im #Brz gespeichert - manipuliert und in heiklen Todesfällen bzw. Folter und Entmündigungsfällen teuer verkauft? - z.B. an Geheimdienste???? (pathologische Gutachten, Obduktionsergebnisse von ermordeten Beamten, PolitikerInnen etc,, interne psychiatrische Gutachten - auditing- Protokolle über die Homosexualität von Schauspielern, KünstlerInnen, PolitikerInnen...etc...

Die Geheimdienste (und nicht nur diese) haben natürlich Zugang zu allen Datenbanken oder kaufen Gesundheits-Dokumente, Krankenakte von korrupten InformatikerInnen, MitarbeiterInnen in Ordinationen/ Krankenhäusern oder Firmen für medizinische Software: Nur so kann man es verstehen, dass Geheimdienstler und V-Leute psychiatrische Gutachten im Internet veröffentlichen - besonders wenn es um Entmündigung aus politischen Gründen geht. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Immunit%C3%A4tsausweis