Sonntag, 23. Januar 2022

Vom Recht des Patienten auf Ausfolgung einer Kopie der Krankengeschichte - nicht aber im AKH Wien

Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl,

 

hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft.

 

Grundsätzlich haben Sie als Patientin das Recht auf Ausfolgung einer Kopie Ihrer Krankengeschichte. Es ist hier zu beachten, dass die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für stationäre Akten 30 Jahre beträgt, für ambulante Akten und Röntgenbilder jedoch nur zehn Jahre.  Anbei sende ich Ihnen die Information des AKH diesbezüglich.

 

Da aus dem Verteiler ersichtlich ist, dass Sie sich bereits an die zuständigen Stellen gewandt haben, ist davon auszugehen, dass man Sie diesbezüglich in angemessener Zeit kontaktieren wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin

Sandra Pfeffer, BSc

 

Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

 

A-1050 Wien, Ramperstorffergasse 67

Tel.: +43 1 587 12 04 - 82987

Fax  +43 1 586 36 99

E-Mail: sandra.pfeffer@wien.gv.at

www.patientenanwaltschaft.wien.at


Diesen Informationen der Patientenanwaltschaft stehen die Aussagen des Medizinischen Dokumentationszentrums des AKH Wien gegenüber: 


eingeschrieben erhalten am 20. Jänner 2022 

Wiener Gesundheitsverbund 
Universitätsklinikum AKH Wien 
Wirtschaftliche und administrative Angelegenheiten 
Verwaltungsdirektion 
Medizinisches Dokumentationszentrum 
1180 WIEN 
Gentzgasse 8 

Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl, 

informativ wird mitgeteilt, dass laut Auskunft der Univ.Klinik die Unterlagen NICHT ausgefolgt werden dürfen. 
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich an.....

Der Leiter 

Martin Jordan 


§ 48 V-SG

(1) Für jeden Patienten und jede Patientin ist eine Krankengeschichte anzulegen, in der neben den Personaldaten darzustellen sind:

a)

die Vorgeschichte der Erkrankung (Anamnese);

b)

der Zustand zur Zeit der Aufnahme (status praesens);

c)

der Krankheitsverlauf (decursus morbi);

d)

die angeordneten und die erbrachten ärztlichen (zahnärztlichen) Leistungen einschließlich der Medikation (insbesondere Bezeichnung, Dosis und Darreichungsform) und der ärztlichen (zahnärztlichen) Aufklärung;

e)

sonstige angeordnete und erbrachte wesentliche Leistungen, insbesondere der pflegerischen und einer allfälligen psychologischen oder psycho-therapeutischen Betreuung sowie Leistungen der medizinisch-technischen Dienste, und

f)

der Zustand zum Zeitpunkt der Entlassung.

(2) Über Operationen sind eigene Operationsprotokolle zu führen und der Krankengeschichte beizufügen.

(2a) Wenn nachgereichte Befunde auf bösartige oder sonstige schwere Erkrankungen hinweisen, dann muss der Patient oder die Patientin nachweislich davon in Kenntnis gesetzt und zu einer Befundbesprechung eingeladen werden. Der Nachweis der Verständigung sowie das Ergebnis einer allfälligen Befundbesprechung müssen in der Krankengeschichte dokumentiert werden.

(3) Über Entnahmen von Organen, Organteilen, Zellen oder Gewebe Verstorbener zum Zwecke der Übertragung auf Menschen sind eigene Niederschriften zu führen und der Krankengeschichte beizufügen. Die Niederschriften haben insbesondere nähere Angaben über den Todeszeitpunkt und die Art der Feststellung des Todes der Spenderperson sowie über den Zeitpunkt der Entnahme und die entnommenen Organe oder Organteile, die entnommenen Zellen oder das entnommene Gewebe zu enthalten.

(4) Patientenverfügungen, in denen für den Fall des Verlustes der Handlungsfähigkeit das Unterbleiben bestimmter Behandlungsmethoden gewünscht wird, sind zu dokumentieren und der Krankengeschichte beizufügen, damit bei allfälligen künftigen medizinischen Entscheidungen darauf Bedacht genommen werden kann. Ebenso sind Erklärungen, dass die Heranziehung zu Unterrichtszwecken oder eine Organspende nach dem Tod ausdrücklich abgelehnt wird, zu dokumentieren und der Krankengeschichte beizufügen.

(5) Der für die Behandlung verantwortliche Arzt (Zahnarzt) oder die jeweilige Ärztin (Zahnärztin) hat für die Führung der Krankengeschichte zu sorgen. Ausgenommen hievon sind die Aufzeichnungen nach Abs. 1 lit. e, die von der für die jeweilige Leistung verantwortlichen Person zu führen sind. Die Aufzeichnungen gemäß Abs. 3 sind von dem das Organ entnehmenden Arzt oder der jeweiligen Ärztin zu unterfertigen. Der Teil der Niederschrift nach Abs. 3, der die Angaben über die Feststellung des Todes des Organspenders enthält, ist von dem Arzt, der den Tod des Organspenders festgestellt hat, oder der jeweiligen Ärztin zu unterfertigen.

(6) Aufzeichnungen, die Geheimnisse betreffen, die Angehörigen des klinisch-psychologischen, gesundheits-psychologischen und psychotherapeutischen Berufes und ihren Hilfspersonen in Ausübung ihres Berufes anvertraut oder bekannt geworden sind, dürfen im Rahmen der Krankengeschichte und der Aufnahmevermerke nicht geführt werden. Ausgenommen davon sind jene Geheimnisse, für die eine Verschwiegenheitspflicht nach § 45 Abs. 3 nicht besteht.

(7) Die Krankengeschichten und die Aufzeichnungen nach den Abs. 2 bis 4 sind, allenfalls in Form von Mikrofilmen in doppelter Ausfertigung oder auf gleichwertigen Informationsträgern, deren Lesbarkeit für den Aufbewahrungszeitraum gesichert sein muss, mindestens 30 Jahre aufzubewahren. Röntgenbilder und andere Bestandteile von Krankengeschichten, deren Beweiskraft nicht 30 Jahre hindurch anhält, sowie Krankengeschichten über ambulante Behandlungen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung hat derart zu erfolgen, dass eine missbräuchliche Kenntnisnahme des Inhaltes ausgeschlossen ist. Krankengeschichten sowie Aufzeichnungen nach den Abs. 2 bis 4, die nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ausgeschieden werden sollen, sind unter Aufsicht sorgfältig zu vernichten. Im Falle der Auflassung einer Krankenanstalt sind die Krankengeschichten, die Aufzeichnungen nach den Abs. 2 bis 4 sowie die Röntgenbilder der Bezirkshauptmannschaft zur Aufbewahrung bis zum Ablauf obiger Frist zu übergeben.

(8) Die Krankenanstalten haben den Gerichten und Verwaltungsbehörden in Angelegenheiten, in denen die Feststellung des Gesundheitszustandes für eine Entscheidung oder Verfügung im öffentlichen Interesse von Bedeutung ist, ferner den Sozialversicherungsträgern, den Organen des Landesgesundheitsfonds bzw. den von diesen beauftragten Sachverständigen, der Patientenanwaltschaft und der Schiedskommission nach dem Patienten- und Klientenschutzgesetz sowie dem Landesvolksanwalt oder der Landesvolksanwältin, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, weiters den einweisenden oder weiterbehandelnden Ärzten, Ärztinnen (Zahnärzten, Zahnärztinnen) oder Krankenanstalten auf Verlangen kostenlos Kopien von Krankengeschichten und ärztlichen Äußerungen über den Gesundheitszustand von Patienten und Patientinnen zu übermitteln. Den mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst betrauten Behörden sind alle Auskünfte zu erteilen, die zur Überwachung und Einhaltung bestehender Vorschriften (zwischenstaatlicher Verpflichtungen) erforderlich sind.

(9) Wenn es zur Überwachung nosokomialer Infektionen erforderlich ist, dann dürfen Krankenanstalten Daten der Patienten und Patientinnen indirekt personenbezogen verarbeiten und anonymisiert an Einrichtungen übermitteln, die mit der Überwachung nosokomialer Infektionen in der Krankenanstalt befasst sind.

(10) Die Abgabe wissenschaftlich begründeter Gutachten wird durch die Bestimmungen der Abs. 1 bis 9 nicht berührt.

(11) Die Rechtsträger von Krankenanstalten werden ermächtigt, die Speicherung, Verarbeitung und Aufbewahrung von Krankengeschichten anderen Rechtsträgern zu übertragen. Die Speicherung und Verarbeitung der Krankengeschichten kann auch mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Rechtsträger, denen die Speicherung, Verarbeitung oder Aufbewahrung übertragen wurden, ist nur an Ärzte, Ärztinnen (Zahnärzten, Zahnärztinnen) oder Krankenanstalten zulässig, in deren Behandlung die betroffene Person steht. Für die Rechtsträger, denen die Speicherung, Verarbeitung oder Aufbewahrung übertragen wurde, und die bei ihnen beschäftigten oder in Ausbildung stehenden Personen gilt der § 45 dieses Gesetzes sinngemäß.



The bought and falsified patient data, the retrospective incapacitation and the vaccination law

Dear Mr. Jordan, s.g. Medical Documentation Center Vienna General Hospital, 

I acknowledge receipt of your letter. I regret to note that I have no right to my own data, while these were used years ago to have me incapacitated at the Vienna-Liesing District Court - or at least an attempt was made to do so. So am I a second class patient? Note: I was able to free myself from the retroactive incapacity in the Stasi way on behalf of the BMF/Brz/Buhag and currently have all civil rights (if they still exist in Corona times).

YOU WON'T BELIEVE IT:

However, I have been able to record a success in my research: The University Clinic Graz obviously does not have that much to cover up and sent me all the documents including care documentation over 70 pages - for 40 euros electronically and by post.September/October 1994 (for me a historical documentary on how Scientology tortures people)

All I care about is a medical certificate that should confirm my fear of lethal injections. I'm not a detective journalist, I love my life. Too many have already died, including art therapist Kurt H.

I would like to point out my rights as a patient again and will probably have to take legal action with the help of a lawyer.
What is the difference between Styria and Vienna is not quite clear to me, the Styrian doctors are probably not aware of any guilt, while there is apparently an agreement between the Caritas of the Archdiocese of Vienna and the AKH to prevent murders/attempted murders/medical errors in church institutions to cover up. It is the presumption of innocence.

After this institution was closed just after the Groer case became public - despite parliamentary inquiries in October 1995 see appendix - and its supposedly "excellent" reputation, this seems quite mysterious - whatever.
In any case, the neighboring Russian mafia and the architecture lovers were able to save some things from the Caritas camps at Villa Plecnik (see the article in the Wiener Zeitung), while apparently all patient data illegally disappeared - reminiscent a bit of Wilheminenberg/child abuse and the Nazi era. Shredding seems to have become quite fashionable.

I decided to write a historical novel about this Villa Grassberger (built by J. Plecnik). Maybe while writing, the memories will come and I can process the traumatic experiences and overcome my fear of lethal injections. I have no complete memory for 2 months, although I otherwise have an excellent memory and good friends call me a "lexicon". It will probably be a thriller in memory of the many deaths.


Otto Wagners wichtigster Schüler und designierter Nachfolger, Josef Plecnik, setzte sich bereits zu Lebzeiten Denkmäler: Als Stadtgestalter Laibachs, als Restaurator des Prager Hradschin, mit dem "Zacherlhaus" in Wien Innere Stadt oder mit der Ottakringer Heiligengeistkirche, die erste ihrer Art aus Stahlbeton. Sein einziges Einfamlienhaus aber, die 1908 erbaute "Villa Graßberger" in der Hernalser Braungasse 41, wurde im Laufe der Zeit fast bis zur Unkenntlichkeit umgebaut und dann um ein Haar abgerissen. Ein beherzter Privatier lässt sie mit Hilfe der Stadt Wien nun wieder in den Originalzustand versetzen.


Otto Wagner's most important pupil and designated successor, Josef Plecnik, erected monuments to himself during his lifetime: as the town designer of Ljubljana, as the restorer of Prague's Hradschin, with the "Zacherlhaus" in Vienna's inner city or with the Ottakringer Church of the Holy Spirit, the first of its kind made of reinforced concrete. But his only single-family house, the "Villa Graßberger" built in 1908 at Braungasse 41 in Hernals, was rebuilt almost beyond recognition over the course of time and then almost torn down. With the help of the City of Vienna, a courageous private individual is now having it restored to its original condition.














Die gekauften und gefälschten Patientendaten, die rückwirkende Entmündigung und das Impfpflichtgesetz

Sehr geehrter Herr Jordan, s.g. Medizinisches Dokumentationszentrum AKH Wien, 

ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens. Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass ich also kein Recht auf meine eigenen Daten habe, währenddessen diese jedoch dazu verwendet wurden, mich am Bezirksgericht Wien-Liesing Jahre zurück entmündigen zu lassen - oder es zumindest versucht wurde.

Die Bestellung der Jahr rückwirkenden Entmündigung auf Basis von Patientendaten AKH Wien - zwecks Zunichtemachen von Glaubwürdigkeit von Zeugen in Strafverfahren rund um die österreichische Bundeshaushaltsverrechnung: Bezirksgericht Wien-Liesing April 2009 



Bin ich also eine Patientin 2. Klasse? 

Anmerkung: ich konnte mich aus den rückwirkenden Entmündigungen auf Stasi-Art im Auftrag des BMF/Brz/ Buhag befreien und verfüge derzeit über alle Bürgerrechte (soweit in Corona-Zeiten überhaupt noch vorhanden). 

SIE WERDEN ES NICHT GLAUBEN: 

Ich habe jedoch bei meinen Recherchen einen Erfolg zu verzeichnen: Das Uni-Klinikum Graz hat offensichtlich nicht so viel zu vertuschen und hat mir alle Unterlagen inkl. Pflegedokumentation über 70 Seiten übermittelt - für 40 Euro elektronisch und per Post.September/ Oktober 1994 (für mich auch eine historische Dokumentation darüber, wie Scientology Menschen foltert) 

Auch Mordversuch verjährt nicht oder die Angst vor der Todesspritze 

Ich weise nochmals auf meine Rechte als Patientin hin und werde wohl mit anwaltlicher Hilfe den Rechtsweg beschreiten müssen. Worin der Unterschied zwischen Steiermark und Wien besteht ist mir nicht ganz klar, vermutlich sind sich die Steirischen ÄrztInnen keiner Schuld bewusst, währenddessen es offenbar zwischen der Caritas der Erzdiözese Wien und dem AKH ein Abkommen gibt, um Morde/Mordversuche/ ärztliche Fehler in kirchlichen Einrichtungen zu vertuschen. 

Es gilt natürlich bei so heiklen "Vereinbarungen" die immerwährende #Unschuldsvermutung. Jedenfalls konnten die benachbarte Russenmafia und die Architekturliebhaber einiges aus den Caritaslagern der Villa Plecnik retten (siehe Artikel Wiener Zeitung), während offenbar rechtswidrig alle Patientendaten verschwunden sind - erinnert ein bisschen an Wilheminenberg/Kindesmissbrauch und NS-Zeit. Das Schreddern scheint ja ziemlich in Mode gekommen zu sein. 



Ich habe mich entschlossen, einen historischen Roman über diese Villa G. (erbaut von J. Plecnik) zu schreiben. Vielleicht kommen beim Schreiben die Erinnerungen und ich kann so die traumatischen Erlebnisse verarbeiten und meine Angst vor der Todesspritze überwinden. 

Es fehlt mir für 2 Monate die komplette Erinnerung, obwohl ich sonst über ein hervorragendes Gedächtnis verfüge und gute FreundInnen mich als "Lexikon" bezeichnen. Es wird vermutlich ein Krimi auch in Memoriam der vielen Todesfälle. In memoriam Prof. Kurt Heinzelmaier (1963-2016) und aller in kirchlichen Einrichtungen/ Schulen/Internaten gefolterten, gequälten und zu Tode gekommenen Menschen. DIE WAHRHEIT WIRD EUCH FREI MACHEN???

Ich bin überzeugt davon, dass die Wahrheit sich ihren Weg bahnen wird - auch wenn die Stadt Wien sich beharrlich dagegen wehrt und sogar glaubt, Bundesgesetze brechen zu können (Recht auf Akteneinsicht - Spitalsgesetz) OHNE BEGRÜNDUNG. 
 
Otto Wagners wichtigster Schüler und designierter Nachfolger, Josef Plecnik, setzte sich bereits zu Lebzeiten Denkmäler: Als Stadtgestalter Laibachs, als Restaurator des Prager Hradschin, mit dem "Zacherlhaus" in Wien Innere Stadt oder mit der Ottakringer Heiligengeistkirche, die erste ihrer Art aus Stahlbeton. Sein einziges Einfamlienhaus aber, die 1908 erbaute "Villa Graßberger" in der Hernalser Braungasse 41, wurde im Laufe der Zeit fast bis zur Unkenntlichkeit umgebaut und dann um ein Haar abgerissen. Ein beherzter Privatier lässt sie mit Hilfe der Stadt Wien nun wieder in den Originalzustand versetzen.
Wiener Gesundheitsverbund Universitätsklinikum AKH Wien Sehr geehrte Frau Mag.a Hoedl,, informativ wird mitgeteilt, dass laut Auskunft der Universitätsklinik die Unterlagen NICHT ausgefolgt werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen der Leiter Martin Jordan 

Postskriptum: Es muss leider davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Schlafkur um ein Experiment handelte und dass es offenbar Listen im AKH gibt, wonach Patientenakte, die schwere medizinische Fehler dokumentieren, nicht weiter gegeben werden dürfen. 

Selbige Fachärzte standen schon einmal im Visier der Öffentlichkeit, als die Zeitschrift NEWS berichtete, dass in der Strafanstalt für geistig abnorme RechtsbrecherInnen Göllersdorf VERSUCHE mit nicht zugelassenen Medikamenten an Straftätern getätigt wurden, so sich keine Angehörigen kümmerten. 







Sonntag, 9. Januar 2022

Patientenakte, Impfplicht, Elga und die automatisierte Entmündigung/Entrechtung/ Enteignung via #Bundesrechenzentrum

 Patientenakte,  Impfplicht,  Elga und die automatisierte Entmündigung/Entrechtung/ Enteignung via Bundesrechenzentrum 

Bei  meinen Recherchen betreff 

1. Angst vor  der Todesspritze 

2. wer hat die Patientendaten wann wo wie betreff jahrelanger rückwirkender Entmündigung (Bestellung Bezirksgericht Wien-Liesing)

bin ich auf eine abenteuerliche Reise in meine eigene Vergangenheit gegangen. 

Während also  intern z.B. für das Fair Game 2.0 gegen mich Patientendaten, Akten, Diagnosen, Arztbriefe zwischen Gericht, Bundesrechenzentrum, BM für Finanzen und Wiener und steirischen  Spitälern und Reha-Zentren hin und hergeschoben wurden, 

wird mir trotz gesetzlicher Grundlage die Einsicht in meine eigenen  Patientendaten verwehrt.  

Kirchliche Einrichtungen dürften hier überhaupt  eine Sonderstellung haben, sie sind an keine gesetzlichen Regelungen in  der Praxis gebunden. 

Es geht um  eine Vergiftung meiner Person im Herbst 1994, wo ich leider überhaupt keine Erinnerung mehr  habe.  

Ich war mehrere Tage im Koma. Das AKH, das LKH Graz und eine kirchliche mittlerweile aufgelöste katholische Reha-Einrichtung verweigert jegliche Akteneinsicht trotz gesetzlicher Grundlage gemäß Spitalsgesetz (Bundesgesetz), steirisches Krankenanstaltengesetz etc...

Es gibt  bezüglich dieser Patientendaten 30-jährige Aufbewahrungspflicht. Bei meinen Recherchen  fand  ich heraus,   dass  sogar Therapeuten,  mit denen ich damals zu tun hatte,  mysteriös ums Leben  gekommen sind. 

Dazu muss man wissen,  dass beim Fair Game die  Täter zwar die Psychiatrie, Neuroleptika, Psychotherapeuten  etc.  streng ablehnen (sie haben ja deren Vernichtung in den Statuten) jedoch für unangenehme Personen, sappressive persons benutzt man Psychiater gerne um missliebige Personen aus dem  Verkehr zu ziehen. 

Fair Game 2.0 2007 ff 

Wie ich das ausgelöst habe, ist mir heute sonnenklar. 

Ich habe eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Wien betreff mysteriöse Todesfälle im BM für Finanzen, Brz  und Betrügereien rund um  das Projekt HV-Sap geschickt - eine Kopie  an den Bundesnachrichtendienst. 

Fair Game 1.0 

Warum dieses im Dezember 1993 so intensiv gegen mich gestartet wurde,  ist mir heute  noch immer nicht klar. Vielleicht war ich damals schon ein "Pilotprojekt", weil ich ja u.a.  eine Ausbildung als  Religionslehrerin erhalten habe. 

Jedenfalls wurde im  Jahre 1994 der Sohn eines bekannten Kärntner Arztes auf mich als  "Romeoagent" angesetzt. Da ich beruflich in diesem Jahr ohnehin in einer Krise war (ich hatte bis 94 nur befristete Akademikerprojekte u.a. beim BM für Unterricht und Kunst als  berufliche Basis)  hatte dieser Jörg F. mit  mir ein  leichtes  Spiel. 

Man schickte mich dann im Herbst 1994 nach Wien, wo  ich durch mehrere Spritzen - vermutlich  im Auftrag von mossad-Ärzten- fast gestorben wäre. 

Anmerkung: Teile der Scientology-Sekte wurden schon lange für Killertätigkeiten vom israelischen Geheimdienst aufgekauft. 

Nur: Ich hatte immer meine Engel, wenngleich ich einige Tage im Koma war. Prof. Axel Neumeister (heute usa) meinte, ich solle  einen großen Bogen um jeden  Psychiater machen. Vermutlich war er informiert, dass es Mordaufträge gegen mich gab. 

Diese Patientendaten wurden sicher intern vom AKH an Brz und BG Wien-Liesing zwecks rückwirkender Entmündigung weiter geleitet. 

Es gibt ja sogar Verschwörungstheorien, dass man meine "ruin points"  kannte (man hatte ja  bereits seit Dezember 1993 alles "organisiert" und mich "gehandhabt")  und ich deswegen die Stelle im Bundesrechenzentrum erhielt: bei Hofrat Csoka und Wolfgang Schweinhammer. 

Interessant war, dass die KollegInnen vom Team G. im Brz  alle auf  Fortbildung in der sap-school Klosterneuburg waren, während der Beamte Wolfgang Schweinhammer in der Hinteren Zollamtsstraße 6/ 6. Stock zu Tode kam. 

Ich war also allein  auf mich gestellt und musste die gesamte Arbeit erledigen. 

Falls es irgendwelche Zeugenaussagen geben sollte, so  hatte man ja  alle meine Patientendaten in der Hand.  

Nicht umsonst wird das office for specials als einer der besten Geheimdienste in der Welt betrachtet. 

Hier wird langfristig gearbeitet. Wenn man einmal  am  Radar ist, so wie ich, kommt man nicht mehr heraus. 

Langfristige Fair Game-Dossiers laufen über Jahrzehnte und wenn eine Potential trouble  source so wie ich Schwierigkeiten macht, hat man Material en masse in der Lade: 

Da müssen, Gerichte, die gesamte Justiz,  die Spitäler, die  Rechenzentren, die kriminelle Elga-Organisation und viele  mehr mitspielen. 

Vom AKH habe ich übrigens nicht einmal eine  Antwort bekommen (trotz mehrmaligen Bitten betreff Patientenaufenthalt Herbst 1994) das LKH Graz sucht noch (sie müssen  sich wahrscheinlich erst mit den Wiener medizinischen Agenten absprechen) 

Die Caritas meint:  Sie finden nichts mehr. Ich habe allerdings recherchiert und es gibt sehr wohl ein Lager. 

Die  Kirche ist natürlich immer schon das Vorbild von Ron Hubbard gewesen. Sie sind  die Besten im Vertuschen, im Aufbauen von geheimdienstlichen Strukturen und unauffälligem Vernichten von Ketzern, sappressive persons etc. 

In diesem Zusammenhang wird auch klar, warum  in der Erzdiözese Wien - neben hochrangigen FreimaurerInnen und SatanistInnen - auch einige topausgebildete Scientologen arbeiten. 

Siehe dazu das Buch von Wilfried Handl: Wahn und Wirklichkeit 

Sie haben  alle the licence to kill. 

Im Rahmen der  Impfpflicht werden jetzt die unteren Ränge der Scientologen entsorgt -  es gibt Panik da und  dort, nicht nur wegen der Neuroleptika-Spritze.  

Ich werde meine bewährte Asterix-Methode weiterhin  anwenden (Asterix erobert Rom), ich bin Formalistin und alles muss seinen geordneten Beamtenweg (Dienstweg) gehen - auch die  SC-Vernichtung, die ich bis  dato  überlebt  habe.  

Die letzten Jahre habe ich damit  zugebracht, unendlich viele  Rekurse, Bittbriefe etc. zu schreiben, damit ich durch die Justiz nicht vernichtet werde. 

Weiterhin proklamiere ich Psalm 118 

Ich  werde alles überleben und die  Taten des Herrn verkünden. 

Post-Skriptum: Seit dem Jahre 2006/ 2007 - besonders durch die Denunzierungen auf www.peterpilz.at war das Fair-Game-Programm gegen mich offensichtlich. 

Durch die Entmündigung habe ich auch  Vorteile gehabt: Sie  lassen mich in Ruhe, jegliche Zeugenaussage wird zwar nicht ernst genommen  - jedoch wird es keine weiteren Mordversuche  mehr geben. 

Mir persönlich ist es auch egal, ob ich von irgend jemanden als wahnsinnig, boshafte Betschwester, Verschwörungstheoretikerin bezeichnet werde. 

Wichtig ist mir Freiheit, ein warmes Bettchen und  gutes Essen. 

Ansonsten können alle scheißen gehen, die mir an den Kragen wollen. Ich werde sie durch ihre Formalistik alle weiterhin austricksen, weil ich selbst Formalistin bin und unzählige Berufungen, Rekurse schreiben werde. 

In die Falle von Demos gehe ich sicher nicht.