8.2.2018 ohne Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens beendet.
Begründung: Es sind keine weiteren Verfahren offen. Daher ist auch keine Sachwalterschaft (seit 1.7.2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung) für Mag.a Hoedl notwendig.
Zuvor holte die Pflegschaftsrichterin noch eine ausführliche Stellungnahme bei Mag.a Hoedl (die Juristin in Ausbildung ist) ein.
Auf diversen Foren wurde behauptet (unter anderem von blogger fledling alias Dietmar M., dass die Sachwalterschaft von Mag.a Hoedl aufgrund der Intervention durch die neue Bundesregierung aufgehoben wurde - was aber dem Gewaltenteilungsprinzip in der Demokratie widersprechen würde.
Kostenrechnung 16 P 46/ 17 h - die Pflegschaftsrechnung (Kosten für Kurandin Mag. Hoedl)
Per Beschluss vom 24. Mai 2018 wurden dem Sachwalter 745, 42 Euro zugesprochen. Den Betrag durfte Mag. Hoedl in Raten bezahlen.
Da Mag. Hoedl aber weiterhin Verfahrenshilfe geniesst, muss sie 128 Euro, die noch für Gerichtsgebühren (Errichtung von Pflegschaftsrechnungen) offen sind, nicht bezahlen.
In diesem Zusammenhang sei Richterin MMag. Johanna HUBER ausdrücklichst für ihre genaue und faire Verfahrensführung (16 P 46/ 17 h) gedankt.
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| Beschluss Pflegschaftsrechnung 2018 - BG Wien-Liesing - die Kosten für die Kurandin Mag. Hoedl |



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