Sonntag, 28. Februar 2021

Erinnerungen einer sappressive person: Traum und Wirklichkeit: Geschichten von der #Satansloge

Erinnerungen einer sappresssive Person 

Am Anfang war das Wort oder die Hexe muss brennen 

Die Malversationen rund um #Pilnacek und #Novomatic führen mich noch einmal zurück zu meinen Träumen, Visionen und Reinkarnationstherapien. 

Es war ein traumatisches Erlebnis als ich aus dem Brz entlassen wurde - zunächst fristlos im Krankenstand. Ich hatte mich wegen einer schweren Verkühlung krank melden müssen. 

Geschäftsführer des Brz war damals der umstrittene Harald Neumann - bis 2020 CEO der #Novomatic. 

Ich traf Neumann bei einem ÖVP-Stadtfest mit seiner damaligen Gattin, Ingeborg Hübner-Neumann. Der Blick alleine ließ nichts Gutes verheißen - es war bereits nach dem mysteriösen Tod des Schweinhammer (2004)


Exkurs:  
Ingeborg Hübner-Neumann (Erbin des berühmten Kursalons Neumann) starb übrigens zwölf Jahre später bei einem mysteriösen Reitunfall im Bezirk Korneuburg. Dies war genau in jenem Jahr, wo ich selbst wieder entmündigt war, um eine Total-finanzielle Vernichtung mittels Fair Game (eine Ex-Kollegin aus dem Brz hatte mich geklagt) abzuwehren. 

Das Satanische in Neumanns Blick hatte mich schon immer irritiert. Ich hatte mich vor ihm gefürchtet und versuchte im Bundesrechenzentrum ihm aus dem Wege zu gehen. Welch Satanisches Spiel er spielt, durchschaute ich damals noch nicht. 

Jedenfalls hatte ich nach der fristlosen Entlassung (ich konnte die ganze Nacht kaum schlafen) folgenden Traum/ Vision: 

Wien-Mitte das Bundesrechenzentrum der Bahnhof das Justizzentrum: alles ist niedergebrannt und sieht aus wie Ground Zero in New York - nach dem elften September. 
Über Ground Zero Wien schwebt als Obersatanist und Großmeister der Satansloge Herr Harald N. (auch Künstlerloge Fledermaus genannt) - im Fledermauskostüm (siehe dazu "Die Fledermaus" Operette von J. Strauss Sohn.


Wie man ein FairGame überlebt (Teil 2): 

Dieses Traum-Bild sollte mir vermutlich im Traum deuten/ zeigen, dass ich hier in Mitten der Satanisten Mörder und Datenfälscher also nichts mehr zu suchen hätte? Ich selbst schwebte als kleine hellblaue Lichtkugel von Wien-Mitte. Eine Stimme aus dem hellen Himmel (über den Satanisten bzw. seitlich von Groundzero) sagte: Gott ist mit Dir, was immer geschieht. Hier hast Du nichts mehr zu suchen, Rosy.

Traumdeutung nach Sigmund Freud und anderen: 

Diesen Traum kann man natürlich mehrfach deuten.
Vor allem ist er sofortiger Aggressionsabbau, um das seelische Gleichgewicht einigermaßen wiederherzustellen und nicht komplett durchzudrehen (Ich war als Sap-Beraterin sehr beliebt bei einigen MinisterialbeamtInnen)

Dieser Traum führt mich in der Erinnerung zurück zu einem Traum im Dezember 93, als das erste Fair Game in Graz (Waagner-Biro) gegen mich startete: Ich hatte damals eine kurze Beziehung mit einem verheirateten Mann (ruin point) und folgenden Traum (ich beschäftigte mich mit Reinkarnationstherapien zu dieser Zeit und mein Chef baute den Österreich-Pavillon in Sevilla):
Inquisition in Spanien

Jedenfalls war die Szene im Traum ein Autodafe: Ich war GroßInquisitor und ließ meinen Freund verbrennen - es war ein tiefschürfender Traum mit Vision, der eine Lebenskrise bei mir auslöste.
Diesen Traum kann man man ebenfalls mehrfach deuten - ebenso wie mein Kampf mit dem Nazi-Dämon im Bundesrechenzentrum.

Das Bundesrechenzentrum war einige Jahre mein Arbeitsplatz und über viele Jahre hatte ich Angst, dass ich als Zeugin von Todesfällen, Sap-Manipulationen, Betrug um Elak und Sap-Projekte (in die Harald N. natürlich involviert war) ebenfalls ums Leben kommen werde.

Viele Träume haben mich vor den Verfolgern gerettet. So konnte ich richtig reagieren und durch die Entmündigung dachte man, man könnte mich handhaben.
Die Justiz ist ja nur vordergründig in Österreich Justiz. Vielmehr wird einer erst dann öffentlich geopfert, wenn er zuvor in der Loge geopfert wird.

Das sind grausliche Geschichten:
Eine weitere Vision führte mich in die Keller der Großmeister, wo sie ihre Leichen ausstellen: Dieser Traum hatte mich wieder gerettet, nachdem man durch eine Klage mich in die Obdachlosigkeit und Delogierung treiben wollte.

Jedoch komme ich jetzt wieder zurück zu Sigmund FREUD und meiner seelischen Gesundheit: Diese Träume sind irgendwie ein Regulativ für die Seele: Bei so viel Ungerechtigkeit wie mir wiederfahren ist im Rahmen des Foltersystems "Fair Game" könnte man schon mal durchdrehen.

Die Hexe muss brennen: (aber nur im Traum) Verarbeitung von Wut und Trauer im Traum

In den Träumen habe ich die Hexen, die Folterknechte, die MörderInnen, die Mia-BetrügerInnen verbrannt.
So konnte ich wieder seelisches Gleichgewicht herstellen. Die Bilder hatte ich durch meine Geschichtskenntnisse sowie auch durch Filme wie jenen über Columbus mit Gerard Depardieu (Musik Vangelis)




https://www.youtube.com/watch?v=RTKT-LbOYqk


https://de.wikipedia.org/wiki/Autodaf%C3%A9

Autodafé (spanisch auto de fé portugiesisch auto de fé , von lateinisch actus fidei, „Urteil über den Glauben“) bezeichnet die feierliche, meist öffentliche Verkündung der Urteile der Prozesse der Spanischen Inquisition oder der Portugiesischen Inquisition. Die Vollstreckung der Urteile, insbesondere das Verbrennen auf dem Scheiterhaufen, fand nicht im Verlauf der eigentlichen Autodafés statt, sondern später an einem anderen Ort





Freitag, 12. Februar 2021

Wie wird in Ö eine Entmündigung eingeleitet: Verfahren Bezirksgericht Wien 23 Gerichtlicher Zbefehl

Kläger: 

T- Mobile 

vertreten durch 

Sattlegger Dorninger Steiner 



Beklagte 

Rosemarie H. 

Wien-Liesing 

28. November 2008: 

Bezirksgericht Wien-Liesing 


Nach dem fristgerechten Einspruch der Beklagten kam es zur ersten Prozessverhandlung am 28. November 2008 am Bezirksgericht. Es war neben der Beklagten auch der Rechtsanwalt von T-Mobile im Verhandlungssaal anwesend. (Erzürnt fuhr er die Beklagte vor dem Bezirksgericht mit seinem Nobelauto fast nieder) 

Die Richterin hat der Beklagten folgendes unvermittelt mitgeteilt: 

"Sie haben den Überblick über ihre Finanzen verloren, sie benötigen einen Sachwalter, sie gehören entmündigt." Es folgte die Einladung zur ersten Entmündigungsverhandlung eine Woche später - geau 2 Tage nach der Angelobung der Regierung F. eins  

So wurde das Pflegschaftsverfahren gegen die unschuldig beklagte Hoedl eingeleitet. 

Das Verfahren wurde nie ordnungsgemäß von der Richterin beendet. Es sind zu diesem Verfahren keine weiteren Unterlagen im Pflegschaftsakt vorhanden. 

T-Mobile verzichtete auf die erfundenen Schulden (durch die Inkassobüros noch verbrecherisch erhöhten Fake-Schulden) , nachdem die Entmündigung der Hoedl im Mai 2009 fixiert war. Das Verfahren 

6 C 1004/ 08g 

diente nur dazu, die Beklagte als Zeugin in Straftaten rund um das BM für Finanzen und Mia-Betrügereien rund um sap-Projekte im Bundesrechenzentrum Wien auszuschalten und 

FÜR IMMER zu entmündigen. 

Dazu wurde vom BM für Finanzen die elf Jahre (für gewisse Zeitpunkte wirkende) Geschäftsunfähigkeit der Hoedl beim Gutachter sowie bei der Pflegeschaftsrichterin "bestellt". 

In einem Schreiben an das Bezirksgericht Wien-Liesing hält der Sachwalter folgendes fest: 

4.8.2009 

Stellungnahme des Sachwalters Dr. W. an Bezirksgericht Wien-Liesing: 

Der Sachwalter konnte im hg. #Verfahren bei T-Mobile erreichen, dass diese (die Klägerin) auf die gesamte Forderung verzichten (ohne Begründung) - einschließlich der Kostenersatzforderung. 

Weiters hat das Inkassobüro (welches) dem Sachwalter erklärt, die Forderung von Mobilkom (gefälscht von der Nachbarin) in Höhe von Euro  197 zu verzichten. (erfundene Schulden von mobilkom, um die Begründung für die Notwendigkeit einer Sachwalterschaft für Mag. Hoedl zusätzlich zu begründen (2 Nachbarinnen waren im Rechnungswesen von mobilkom tätig). 

Der Sachwalter hat mit der GE Money Bank (Küchenkredit) eine ratenweise Abstattung der Judikatschuld vereinbart. Es sind bereits 400 Euro an die Bank bezahlt worden (Gerichtsgebühren werden aber grundsätzlich schon an das Gericht bezahlt oder? 

Ende Zitat Stellungnahme Sachwalter von Hoedl an Bezirksgericht Wien-Liesing 

4.8.2009 

6 C 1004/ 08g 

Bedingter Zahlungsbefehl 18. September 2008 

Bezirksgericht Wien-Liesing 

aufgrund der vom Gericht nicht überprüften Behauptungen der klagenden Partei ergeht folgender 

Bedingter Zahlungsbefehl an die beklagte Partei 

aufgrund der Klage vom 16.9.2008 wird der beklagten Partei aufgetragen, der klagenden Partei die Forderung von 

Euro 863, 02

zuzüglich einer Nebenforderung von insgesamt 

Euro 215, 25

samt 12,000 % Zinsen (jährlich) aus 863,02 EURO seit 5. Dez. 2007 

samt 12,000 % Zinsen (jährlich) aus 215, 25 EURO seit 27.8.2008 

und die mit 228,07 EURO bestimmten Kosten 

innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Zahlungsbefehls bei sonstiger EXEKUTION (wörtlich zu nehmen?) zu zahlen oder wenn die geltend gemachten Ansprüche bestritten werden, gegen den Zahlungsbefehl binnen vier Wochen Einspruch zu erheben. 

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Kostenaufgliederung: (erfundene Schulden, um Begründung für elf J. rückwirkende Entmündigung zu erfinden) 

Normalkosten TP 2: (Tarifpost 2) 

Verdienstsumme: 117,56 Euro 

Umsatzsteuer: 23,51 Euro 

Pauschalgebühr: 87, 00 Euro 

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Summe: 228,07 Euro

Dieser Auftrag ist aufgrund der folgenden, vom Gericht nicht überprüften Behauptungen der klagenden Partei eingegangen. 

Klagsvorbringen: 

Die klagende Partei begehrt, der beklagten Partei die im Zahlungsbefehl angeführten Zahlungen aufzuerlegen und bringt hiezu vor: 

Beschreibung und Höhe des Anspruchs: 

Mobilfunkdienstleistung: 20.8.2007 bis 20. November 2007 (sic) 

Euro 863,02 (frei erfundener Betrag) 

Kosten der Außergerichtlichen Forderungseintreibung 

Euro 215, 25

Der eingeklagte Betrag wurde trotz Fälligkeit nicht bezahlt. 

Zinsbegehren: 

Zinsen in der Höhe des im Klagebegehren angegebenen Zinssatzes wurden vereinbart. 

Gefälschte Beweise: (Fake-) Zeugen, die die Beklagte nie kennenlernte. 

Zeuge Seisenbacher im Zahlungsbefehl FREI ERFUNDEN. 

gefälschte Urkunden (gefälschte) Rechnung - Nötigung Inkassobüros 

Klagsforderung 863,02 Euro 

Nebenforderug 215,25 Euro 

Zinsen: 83,63 Euro 

Kosten (Zahlugsbefehl): 228,07 Euro 

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SUMME: 1.389,97 Euro 

Bis zur Zahlung entstehen für jeden weiteren Tag zusätzlich 

0,3545 Euro Zinsen. 

Kläger: 

T- Mobile Wien 

vertreten durch 

Sattlegger Dorninger Steiner Linz


Beklagte 

Rosemarie Hoedl-Baumann 

Wien-Liesing 

Erste Einspruchsverhandlung leitet Entmündigung ein - auf Wunsch des BM für Finanzen und eines Gruppenleiters des Bundesrechenzentrums Wien (ehemaliger Vorgesetzter der Beklagten) 

28. November 2008: 

Bezirksgericht Wien-Liesing 

Nach dem Einspruch der Beklagten kam es zur ersten Prozessverhandlung am 28. November 2008 am Bezirksgericht. 

Die Richterin hat der Beklagten folgendes unvermittelt mitgeteilt: 

Sie haben den Überblick über ihre Finanzen verloren, sie benötigen einen Sachwalter, sie gehören entmündigt. 

So wurde das Pflegschaftsverfahren gegen die unschuldig beklagte Hoedl eingeleitet. 

Das Verfahren Gerichtlicher Zahlungsbefehl T-Mobile gegen Hoedl wurde nie ordnungsgemäß von der Richterin beendet. (z.B. mit Beschluss, Vergleich) 

T-Mobile verzichtete auf die erfundenen Schulden. Das Verfahren diente nur dazu, die Beklagte als Zeugin in Straftaten rund um das BM für Finanzen und Mia-Betrügereien rund um sap-Projekte im Bundesrechenzentrum Wien auszuaschalten. 

Besonders auffallend ist, dass Mag.a Hoedl auch die Gerichtsgebühren nicht zahlen musste, es gibt keine Rechnungsaufstellung dieses Verfahren betreffend. Es sind überhaupt keine Kosten angefallen. Es gibt nur einen Satz: Der Sachwalter konnte erreichen, dass T-Mobile auf die Forderung verzichtet hat. 

= schwerer Formalfehler (und wäre in einem Rechtsstaat Grund genug für mehrere Verfahren an den OGH - Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilverfahren) 

Instanzenzug in Zivilsachen

Ist in erster Instanz das Bezirksgericht zuständig, so geht eine Berufung an das übergeordnete Landesgericht. Dort entscheidet ein Berufungssenat in zweiter Instanz.

Entscheidet das Landesgericht in erster Instanz (entweder durch eine*n Einzelrichter*in oder einen Senat), so wird mit einer Berufung das Oberlandesgericht in zweiter Instanz befasst.

In Fällen, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind, ist noch ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof möglich. Der Instanzenzug im Zivilverfahren ist daher dreistufig.

Die folgende Grafik veranschaulicht den Instanzenzug in Zivilsachen (durch Anklicken werden die Grafiken vergrößert):

















Dienstag, 9. Februar 2021

Von der gefälschten Telefonrechnung zur Entmündigung: #Amtshaftungsklagen sind in der #BanRep #Östérreich nicht möglich

Wie wird in Österreich eine Entmündigung eingeleitet? 

Fallbeispiel Hoedl 

Wichtig ist zunächst Schulden zu erfinden: In diesem Fallbeispiel vom Bezirks- und Pflegschaftsgericht Wien-Liesing geht es um einen Gerichtlichen Zahlungsbefehl 

von T-Mobile (heute #Magenta) von September 2008. 

Man geht davon aus, dass die Beklagte Rekurs/ Einspruch erhebt gegen die erfundene Telefonrechnung. 

Bei der Rekursverhandlung am 28. November 2008 am Bezirksgericcht Wien-Liesing verhält sich die Richterin (Bauer-Moitzi) wie folgt: (im Auftrag von Sektionschefs aus dem BM für Finanzen,AbteilungsleiterInnen des Bundesrechenzentrums Assistenz durch Bundesbuchhaltungsagentur) 

"Sie haben die Übersicht über Ihre Finanzen verloren - sie benötigen einen Sachwalter" (heute Gerichtlicher Erwachsenenvertreter) 

Der Zweck: Morde im Umfeld der Bundesministerien in Wien sollen mit allen Mitteln vertuscht werden, Millionen- wahrscheinlich Milliardenbetrügereien rund um die österreichische Bundeshaushaltsverrechnung und Sap-Projekte sollen mit allen Mitteln vertuscht werden.

Danach ist alles nur mehr Formsache. Es wird zur Entmündigungsverhandlung geladen - noch in den Weihnachtsferien schreibt die Pflegschaftsrichterin einen Beschluss zur einstweiligen Entmündigung: 

Vier Monate später - im Frühling 2009 - ruft zur Sicherheit noch ein Sektionschef aus dem BM für Finanzen am Bezirksgericht Wien-Liesing an, um die elf Jahre rückwirkende Entmündigung (Geschäftsunfähigkeit) der Hoedl beim gerichtlich beeideten psychiatrischen Gutachter zu "bestellen". Sicher ist sicher. 

Im Mai 2009 ist alles unter Dach und Fach - obwohl der Vertreter des Sachwalters (ein bekannter Wiener Rechtsanwalt) noch vor der Verhandlung meint: "Sie benötigen aber keinen Sachwalter" - er wusste, dass ich im Bundesrechenzentrum tätig war

wurde die endgültige Entmündigung in allen Lebensbereichen mit Mai 2009 beschlossen (Bezirksgericht Wien-Liesing Rätin Romana Wieser, heute LG für Strafsachen Wien) 

Im Sommer 2009 (4.August 2009) schreibt der Sachwalter einen Zwischen_Bericht an das Bezirksgericht Wien-Liesing: 

Der Sachwalter konnte im hg. Verfahren bei T-Mobile erreichen, dass diese auf die gesamte Forderung, einschließlich der Kostenersatzforderung, verzichtete. 

WICHTIG: Es wurden keine Gerichtsgebühren verrechnet. 

WICHTIG: Es gab keinen Beschluss, keinen Vergleich, keinen Gerichtsakt, der das Verfahren, das die Entmündigung eingeleitet hat (6 C 1004/ 08g) formell beendet hat. Dies gilt als klarer Beweis, dass dieses Verfahren als Fake-Verfahren eingeleitet wurde, um die Entmündigung der Hoedl zu bewirken, und damit jegliche Zeugenschaft (nach einer Strafanzeige der Hoedl und mehreren Vorladungen bei LVT Wien ab 2006) zu vermeiden. 

Zusätzlich fälschte bei #mobilkom eine Nachbarin noch Rechnungen. 

Verfahren GE Money Bank (Februar 2009 Kika-Küchenkredit) 

Dieses Verfahren wurde ebenso nicht formell beendet, jedoch gab es zumindest im März 2011 auf Wunsch des Sachwalters eine Bestätigung, dass es von Seiten der GE Money Bank (im Folgenden Santander Bank genannt) keine Forderungen gegen das Mündel Hoedl gibt. 

auf ewig schuldig: 

Das Mündel, die Kurandin hat keinerlei Recht Einsicht zu nehmen in die Machenschaften der Inkassobüros, der Gerichte,der Kreditbanken der Gläubiger wie T-Mobile - wie sie zu ihren erfundenen Forderungen kommen. Es gibt kein Recht auf Einsicht in Aufstellungen (Schulden, Ratenzahlungen) - schon gar nicht für Mündel. Sie haben keinerlei Recht auf Einsicht in ihre Girokonten. Der Sachwalter kann willkürlich jegliche Zahlungen vom Mündelkonto tätigen und Immobilien, Liegenschaften auch gegen den Willen des Mündels/ Kuranden verkaufen und sich 20 Prozent davon für sich selbst abziehen - der Rest wird als "Abschlagszahlung" verbrecherisch verbucht. 

Die Banken verweigern jeglichen Überziehungsrahmen (es war der Beginn der internationalen Wirtschafts-Krise 2008) 

Mag. Hoedl hatte zum Glück keinen Bank-Kredit  zum Zeitpunkt der Entmündigung - das wäre vermutlich ihr Todesurteil gewesen. 

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Wie wird in Österreich eine Entmündigung beendet? 

Mag. Hoedl ließ sich das natürlich nicht gefallen und hat bereits 2010 begonnen, ihre Geschichte zu erzählen (blogs, FB-Gruppe) Da wollte der Sachwalter plötzlich die SW beenden. Sie wurde mit Verhandlung und neuerlichem psychiatrischen Gutachten per Beschluss Juni 2011 beendet. 

Im Dezember 2015 klagte eine ehemalige Kollegin aus dem BRZ Frau Mag. Hoedl. 

Die neuerliche Sachwalterschaft war aber jetzt nur Formsache. Nach Vorlage der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und viel Überzeugungsarbeit konnte Mag. Hoedl den Sachwalter überzeugen, dass sie mit ihrem (ohnehin geringen) Einkommen gut umgehen konnte. 

Das Verfahren (Klage auf Unterlassung) das zur neuerlichen Entmündigung der Hoedl führte wurde im Jahre 2017 - im Gegensatz zu den Verfahren Gerichtliche Zahlungsbefehle T-MOBILE September 2008 und GE Money Bank Februar 2009 - ORDNUNGSGEMÄSS am Bezirksgericht Wien-Liesing mit einem Vergleich (Richterin Wiesböck) beendet. 

Das Pflegschaftsverfahren wurde OHNE psychiatrisches Gutachten im Februar 2018 beendet. Die Pflegschaftsrichterin (Rätin Huber) forderte Mag. Hoedl zu einer Stellungnahme auf: Frage; Ob es ihr Recht sei, dass die Sachwalterschaft beendet wird. 

Mit Beschluss von 8.Februar 2018 wurde die SW beendet. Die Pflegschaftsrechnung wurde im Mai genehmigt und von Mag. Hoedl selbständig bezahlt. 

Mit dem 2. Sachwalter war Mag. Hoedl in besserem Einvernehmen als mit dem ersten Sachwalter. Es gab eine bessere Gesprächsbasis. Zudem war dieser Kompagnon jenes Justizministers von 2000 bis 2005 - jenes Zeitraums wo die Morde und Vergiftungen statt fanden. 

Amtshaftungsklage: Diese gibt es in einer Republik wie Österreich natürlich nicht: 

Der Vollständigkeit halber wären aber z.B. in einer juristischen Diplomarbeit/ Masterarbeit/ Dissertation (Zivilrecht) 

folgende Verfahren zu untersuchen: 

Bezirksgericht Wien-Liesing 

6 C 1004/ 08g T-Mobile (heute Magenta) 

6 C  177/ 09 s Ge Money Bank (heute Santander Kreditbank) 

LG für Strafsachen Wien (Medienrechtsverfahren Verein Friends Economy) 

LG für Zivilrechtssachen Wien: 


Weiterer Erfahrungsbericht (FB) 

1. Damalige Hausbank in 75 - 80 Prozent der Laufzeit, um 1000 Euro teurer als berechnet. 

2. Auch damalige Hausbank, auch in etwa 75 - 80 Prozent zurück gezahlt. Habe die Raten bis zum Gehtnichtmehr erhöht. Dennoch musste ich eine Rate mehr zahlen, ich glaube, die haben sich mindestens das Doppelte genommen und stellten die Einzüge erst nach Intervention ein. 




Montag, 8. Februar 2021

Der gerichtliche Zahlungsbefehl T-Mobile Bezirksgericht Wien-Liesing 2008

 "Der Sachwalter konnte im hg. Verfahren bei T-Mobile erreichen, dass diese auf die gesamte Forderung, einschließlich der Kostenersatzforderung, verzichtete." 

Weiters hat das Inkassobüro dem Sachwalter erklärt, die Forderung von #Mobilkom (gefälscht von der Nachbarin) in Höhe von Euro 200,-- zu stornieren." Ende Zitat 

aus einem Bericht des Sachwalters von Mag.a Hoedl vom 4.8.2009. 

Höchst interessant ist wirklich die Frage, warum ein Bezirksgericht, wenn es im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen entmündigen muss, ein Verfahren einfach nicht beendet. Es gibt keinen Beschluss, keinen Vergleich dazu. NIENTE NICHTS. 

Ebenso wurde auf die gesamten Gerichtsgebühren verzichtet. (228, 07 September 2008 Bezirksgericht Wien-Liesing) Es gab keine formale Beendigung des Verfahrens. Reinste Willkür in Stasi-Manier - höchst unprofessionell. 

Dies ist wohl Beweis genug, dass T-Mobile (heute #Magenta) diese gefälschte Telefonrechnung (aus einer Forderung von 70 Euro wurden 660 Euro und dann ein Zahlungsbefehl über tausendfünfhundert Euro nur benutzen musste, um im Auftrag von BMF und BRZ Wien 

die Entmündigung gegen Mag. Hoedl einzuleiten. 

Dies ist Zivilrecht auf Österreichisch: Um Zeugen von Straftaten mundtot zu machen, sind alle Mittel Recht. Da arbeiten MinisterInnen, Kanzler, Sektionschefs, T-Mobile-Ceo´s eifrigst und kongenial zusammen, um Zeugen auszuschalten. 

Natürlich ist das noch immer besser, weil in Russland ist man ja tot in diesem Falle - siehe alpenparlament über Mag.a Hoedl. 




Im Zeitraum von 22.8.2007 bis 20. November 2007 soll Mag. Hoedl um 

Euro 863, 02 

mit ihrem Handy telefoniert haben. 

Die Gerichtsgebühren belaufen sich laut Zahlungsbefehl BG Wien-Liesing vom September 2008 auf Euro 215, 25. 

6 C 1004/ 08 g (Bezirksgericht Wien-Liesing) 

T-Mobile GmbH vertreten durch Sattlegger, Dorninger Steiner gegen Mag. Hoedl Rosemarie 

Hier erkennt man die Unprofessionalität dieses Fair Games ebenso wie dann die Klage der Frau Moser 7 Jahre später. 

Wenn ein Gericht nicht einmal in der Lage ist, sich an Gesetze und Formalitäten zu halten, wie z.B. ein Verfahren ordnungsgemäß zu beenden, so kann man davon ausgehen, dass die Entmündigung der Mag.a Hoedl von höchster Stelle der Republik Österreich angeordnet wurde - interessanterweise kurz nach Beginn Regierung F. I. 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2015/12/sachwalterschaftsverfahren-mag-hoedl-20.html

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2008/12/jahresruckblick-2008-protokoll-einer.html






Der gerichtliche Zahlungsbefehl GE Money Bank und T-Mobile (heute Magenta)

Vom Gerichtlichen Zahlungsbefehl der gefälschten Telefonrechnung/ #Küchenkredit zur #Entmündigung - #Zivilrecht auf Österreichisch 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/2/1/Seite.1010321.html

wie endet ein Verfahren Gerichtlicher Zahlungsbefehl?

Während es von der GE Money Bank, die mittlerweile Santander Bank hieß, zumindest am 3. März 2011 eine Bestätigung an den Sachwalter gab, dass von Seiten der Santander Bank keine Forderungen mehr gegen Mag.a Rosemarie B. Hoedl bestehen (nach Zahlung von 500 Euro zusätzlich vom Mündelkonto) 

gab es von Seiten T-Mobile bzw. Bezirksgericht Wien-Liesing NIE eine Benachrichtigung von der Einstellung des 

Verfahrens (Gerichtlicher Zahlungsbefehl - gefälschte Mobil-Telefonrechnung T-Mobile) 

das im Auftrag des #Bundesrechenzentrums und #BMF zur Entmündigung der Mag.a  Hoedl führen sollte - speziell rückwirkend für die Zeiträume 

- Todesfälle im BM für Finanzen, BM für Inneres 

- Denunzierung pilz.at zum Höhepunkt des #Eurofighter-U-ausschusses. 

Eine genaue  Aufstellung der Ratenzahlung Küchenkredit erledigte Mag. Hoedl selbst - vor allem nachdem durchschaut wurde, dass die gefälschte Telefonrechnung nur zur Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing diente, 

um ihre Zeugenschaft betreff Mord und Betrügereien rund um sap-Systeme und #Bundeshaushaltsverrechnung unmöglich zu machen. 

Es gilt das Recht von 2008 und 2009. 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/2/1/Seite.1010321.html

Mahnverfahren

Im Rahmen eines Mahnverfahrens erlässt das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die klagende Partei wirklich einen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegen die beklagte Partei hat.

https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Rechtsdurchsetzung/zivilgerichtsverfahren.html

ZIVILGERICHTSVERFAHREN

Vor dem Zivilgericht wird entschieden, ob ein eingeklagter Anspruch zu Recht besteht. Anders als im Strafverfahren oder vor Verwaltungsbehörden ist es Aufgabe der Parteien, aktiv zu werden. 

Wer sich gegen einen gerichtlich geltend gemachten Anspruch zur Wehr setzen will, muss von sich aus alles vorbringen, was gegen den gegnerischen und für den eigenen Standpunkt spricht. Entsprechende Beweisanbote sind vorzulegen. Das Gericht überprüft nicht von amtswegen, ob es zum Beispiel weitere Zeugen oder Urkunden gibt, die für oder gegen die Klage sprechen. Im sogenannten Mahnverfahren geht es um Geldforderungen von bis zu € 75.000,-. Zunächst erfolgt nur eine formale Prüfung der (elektronisch eingebrachten) Klage.

Das Gericht stellt auf der Grundlage der Klagsbehauptungen einen bedingten Zahlungsbefehl aus. Dieser wird rechtskräftig und somit zu einem unbedingten gerichtlichen Zahlungsbefehl, wenn innerhalb von vier Wochen kein Einspruch erhoben wird. Nur bei rechtzeitigem Einspruch kommt es zu einer Verhandlung und zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung über den eingeklagten Anspruch. Klagen können auch an Ersatzempfänger zugestellt werden. Das sind erwachsene Personen, die sich in der gemeinsamen Wohnung aufhalten oder am Arbeitsplatz etwa die Arbeitgeberin/der Arbeitnehmer.

Verfahrensablauf

Ist die Klage nicht auf eine Geldleistung gerichtet (z.B. auf Behebung des Mangels) oder betrifft sie eine Geldforderung über € 75.000,- ist ein bedingter Zahlungsbefehl nicht möglich. Bei solchen Klagen wird im bezirksgerichtlichen Verfahren zu einer vorbereitenden Verhandlung geladen, im Verfahren vor den Landesgerichten erfolgt zunächst ein Auftrag zu einer schriftlichen Klagebeantwortung.

Wird die Frist für die Klagebeantwortung nicht eingehalten oder erscheint man nicht zur vorbereitenden Verhandlung, so ergeht auf Antrag des Klägers oder der Klägerin ein Versäumungsurteil! Gegen ein Versäumungsurteil kann man binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Widerspruch erheben.

Das zivilgerichtliche Verfahren ist grundsätzlich mündlich, also kein reines Aktenverfahren. In der mündlichen Verhandlung werden die Standpunkte der Parteien vorgetragen, Beweisanträge gestellt und Beweise aufgenommen. Dabei besteht die Möglichkeit, Fragen an Zeugen und Sachverständige zu stellen. In den meisten Streitfällen, in denen erst der Sachverhalt festzustellen ist, sind zwei oder mehr mündliche Verhandlungen notwendig. Nicht jedes Verfahren endet mit einem Urteil. Häufig einigen sich die Parteien auch auf einen Vergleich, bei dem jede Seite auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichtet.

Verfahrenskosten

Gerichtsverfahren sind nicht kostenlos. Neben der gerichtlichen Pauschalgebühr pro Instanz de Verfahrens (z.B. € 97,- für das erstinstanzliche Verfahren bei einem Streitwert zwischen € 700,- und € 2.000,-) fallen vor allem Kosten für die anwaltliche Vertretung und für Sachverständige an.

Wer das Verfahren gewinnt, hat gegen die andere Verfahrenspartei Anspruch auf Kostenersatz. Gewinnt man nur teilweise, werden auch die Kosten nur anteilig zuerkannt. Kommt es zu einem Vergleich, trägt in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst. Bei Verfahren mit niedrigem Streitwert können die Verfahrenskosten rasch die Höhe des Streitwerts erreichen und auch übersteigen. Teuer wird es vor allem, wenn zur Feststellung des Sachverhalts umfangreiche Sachverständigengutachten erforderlich sind. Wer sich die Prozessführung nicht leisten kann, ohne dadurch seinen Unterhalt zu gefährden, kann Verfahrenshilfe beantragen.

Die Justiz-Ombudsstellen an den Oberlandesgerichten bieten ein Informations- und Beschwerdeservice, das von erfahrenen RichterInnen betreut wird. Fragen zu einem gerichtlichen Verfahren, Beschwerden oder praktische Probleme mit der Justiz können an die Ombudsstellen herangetragen werden. Die Ombudsstellen dürfen aber nicht zugunsten einer Partei in ein laufendes Verfahren eingreifen und sind auch keine weitere Rechtsmittelinstanz.

WICHTIG
Im gerichtlichen Verfahren ist die genaue Einhaltung aller Fristen und Termine notwendig! Holen Sie beim Postamt hinterlegte Rückschein-Briefe so rasch als möglich ab, denn der Fristenlauf beginnt schon am ersten Tag, an dem der Brief zur Abholung bereitliegt!

Haben Sie unverschuldet oder nur auf Grund eines leichten Versehens eine Frist versäumt, so können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Handeln Sie aber sofort und holen Sie juristischen Rat für die weitere Vorgangsweise ein.

Auch wenn Sie einen Zahlungsbefehl oder eine Klage erhalten, sollten Sie umgehend - nicht erst gegen Ende der Einspruchs- bzw. Klagebeantwortungsfrist - rechtliche Beratung suchen. In Verfahren vor einem Bezirksgericht mit einem Streitwert von mehr als € 5.000,- bzw. vor allen höheren Gerichten müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen!