Donnerstag, 24. Dezember 2015

Sachwalterschaftsverfahren Mag. Hoedl 2.0 von Dezember 2015 bis Mai 2018 (nach Klage auf Widerruf)

Einmal Mündel immer Mündel - wie Menschenrechte in Österreich rund um Polit-Entmündigung mit Füßen getreten werden 

Die Jahre 2012 bis 2015 waren geprägt von Nationalratswahlkandidatur von Mag Hoedl, Kleinkämpfe um Gerichtsgebühren, Rekursen, Postgebühren rund um das erste Entmündigungsverfahren. 

Das Entmündigungsverfahren 2.0 begann mit einem Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 29.12.2015, wonach Mag. Hoedl Rosemarie auf ihre Geschäftsfähigkeit geprüft wurde. 

Dieses Verfahren wurde notwendig, weil eine Ex-Kollegin aus dem Bundesrechenzentrum (siehe dazu Projekt Edelstein) Mag. Hoedl auf Widerruf und Unterlassung klagte betreff Morde und Mio-Betrügereien rund um die sap-Großprojekte.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02509/index.shtml




Das Pflegschaftsschaftsverfahren wurde mit 8.2.2018 beendet - ohne weiteres psychiatrisches Gutachten beendet. Zuvor hatte der psychiatrische Gutachter noch darauf bestanden (Entmündigungsverhandlung 7.12.2016) dass Mag. Hoedl kein Testament rechtsgültig erstellen darf. Siehe Gutachten 50 Seiten - eingereicht 6.6.2016 am BG Liesing. 

Das Verfahren Klage auf Widerruf und Unterlassung wurde mit Vergleich 10. April 2017 beendet. Die Klägerin ist unbegründet bei der Verhandlung nicht erschienen. Zuvor drohte der Sachwalter Mag. Hoedl mit Wohnungsverlust, wenn sie zur Verhandlung am 7. April 2017 nicht erscheine. Es waren nämlich gefälschte Beweismittel eingebracht worden, um Mag. Hoedl zusätzlich zu schikanieren und EINZUSCHÜCHTERN. 









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