Sehr geehrte Frau Mag. Hoedl,
danke für Ihre Anfrage, betreffend die wir im BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort leider keine Zuständigkeit erkennen können. Wir empfehlen Ihnen, sich in gegenständlicher Angelegenheit, direkt beim Bundesrechenzentrum (BRZ) informiert zu halten. Kontakt: https://www.brz.gv.at/kontakt.html .
Mit freundlichen Grüßen!
Bundesministerium für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Ihr Team im Bürgerservice
+43 1 711 00-805515
Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich
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Von: Rosemarie Hödl <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
Gesendet: Freitag, 30. April 2021 08:04
An: POST Service <SERVICE@bmdw.gv.at>; post@bmi.gv.at; buergerservice@bmi.gv.at; pva-lsw@pv.at; pva@pv.at; kundenservice@oegk.at; office@oegk.at; rosemarie hoedl <rosemariehoedl@gmail.com>; Rosemarie Hödl <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
Cc: POST Service <SERVICE@bmdw.gv.at>; ombudsstelle@pv.at; justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at; buergerservice@sozialministerium.gv.at; office@a-sit.at; help-desk@brz.gv.at; post@mba23.wien.gv.at; office@pechmann.cc; initiativesachwalterschaft@gmail.com
Betreff: Stornierung elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken meinpostkorb@brz.gv.at für rosemarie.hoedl@gmx.at
Mag. Rosemarie Hoedl
1230 WIEN
rosemariehoedl@gmail.com
rosemarie.hoedl@gmx.at
Bezirksgericht Wien-Liesing
Pflegschaftsabteilung
Haeckelstraße 8
1230 Wien
Wien, 30.4.2021
Kopie: Österreichische Gesundheitskasse, Rechtsanwaltskanzlei Pechmann Wien, Pensionsversicherungsanstalt, BM für Inneres, BM für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung, Brz GmbH. Magistrat. Bezirksamt Wien-Liesing und weitere Behörden (betreff Elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten)
Betrifft: Bitte/ amtliches Ersuchen um Stornierung der Elektronischen Zustellung von behördlichen Dokumenten durch
Ersuchen um Wiederaufnahme der Zustellung von behördlichen Dokumenten per Post gemäß Zustellgesetz und Sperre/ Stornierung/ Löschung der Elektronischen Zustellung
S.g. Bezirksgericht, s.g. Pva, s.g. Österreichische Gesundheitskasse, s.g. Ministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung, wertes Bundesrechenzentrum, s.g. Rechtsanwaltskanzlei Pechmann und Company, s.g. Justizombudsstelle, s.g. Ombudsstelle Pva und Ombudsstelle der Österr. Gesundheitskasse, s.g. Gesundheitsministerium, s.g. Herr Raphael Karall (Vertragsbediensteter Bezirksgericht Wien-Liesing),
nach Rücksprache mit Rechtspfleger R. Karall am Bezirksgericht Wien-Liesing konnte ich eruieren, dass bereits mehrere behördliche Dokumente (inkl.Gerichtsbeschluss) an meine E-mail-adresse rosemarie.hoedl@gmx.at versandt worden sind.
Leider ist es mir nicht möglich via Bürgerkarte (wo ich mich vor vielen Jahren registrieren ließ betreff Zustellung behördlicher Dokumente) und Elektronischer Signatur diese Dokumente auf den Websites des Digitalisierungsministeriums zu öffnen.
Ich bin bei Brz (das nun zum Wirtschaftsministerium gehört) seit vielen Jahren gesperrt - ebenso ist der Zugriff zu meinpostkorb@brz.gv.at gesperrt, wie auch brz-zustelldienst immer schon für mich gesperrt war (Rechtliche Gründe siehe unten)
Die Dokumente gelten jedoch als zugestellt.
Ich ersuche um dringende Mitteilung, wie ich die Elektronische Zustellung stornieren kann.
Betreff eines Beschlusses des Bezirksgerichts Wien-Liesing vom Jänner dieses Jahres (Offene Gerichtsgebühren) konnte ich nach Rücksprache mit dem Rechtspfleger erreichen, dass ich diesen Beschluss aus Kulanzgründen als physischen BRIEF per Post ins Postkästchen an meine Wohnadresse zugestellt erhalte.
Betreff Dokumente von
- Österreichische Gesundheitskasse
- Pensionsversicherungsanstalt
sowie anderen Behörden (eine Liste konnte ich bis Dezember 2019 rückwirkend erstellen, sie liegt diesem Schreiben bei)
ersuche ich um Mitteilung, wie ich diese Dokumente erhalten kann. Mir ist klar, dass sie im Elektronischen Postkorb gemäß Zustellgesetz nach einiger Zeit gelöscht sind und nicht mehr abrufbar sind.
Bezirksgericht Wien-Liesing: Frau Rätin Huber schickte mir im März 2020 eine amtliche Mitteilung (die ich sehr wohl per physischem Postbrief Rsa/Rsb erhielt) dass sie an die Österreichische Gesundheitskasse ein Schreiben übermittelte, dass die Sachwalterschaft meine Person betreffend per Beschluss 8.Februar 2018 eingestellt wurde.
Die Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse sind offenbar nicht mit dem VJ-Register und den Datenbanken der Justiz (zivilrechtliche Dokumente) vernetzt und verknüpft, sodass wichtige Dokumente (wie die e-card mit Foto) noch immer an die ehemalige Sachwalterkanzlei Dr. Pechmann in Wien-Wieden verschickt wurden. SW= per Beschluss Februar 2018 beendet. Dies ist besonders in Hinblick auf medizinische Behandlungen und Entmündigungen von eminenter Bedeutung.
Die Pensionsversicherungsanstalt teilte mir ebenfalls per physischem Brief mit, dass nun bekannt ist, dass die Sachwalterschaft meine Person betreffend bereits mehr als drei Jahre beendet ist. Jedoch erhalte ich von der Pva Wien behördliche Dokumente, die ich nicht abrufen kann.
Ich bedanke mich vorab bei Rechtspfleger Karall (Bezirksgericht Wien-Liesing) dass er mir aus Kulanzgründen den Beschluss von Jänner dieses Jahres (Verfahren Gerichtsgebühren) per Post als physischen Brief zustellt. So kann ich die offenen Gerichtsgebühren - wenn auch mit Zeitverzug - bezahlen.
Ich benötige sämtliche Dokumente für mein Gerichtsarchiv "Chronologie einer Entmündigung" - elf Jahre rückwirkende Entmündigung auf Bestellung des Ministeriums und Bundesrechenzentrums sowie der Bundesbuchhaltungsagentur.
Die Pensionsversicherungsanstalt und Österreichische Gesundheitskasse ersuche ich, mir die Dokumente des laufenden Jahres auch per Brief aus Kulanzgründen zuzuschicken.
Dieses Schreiben ergeht an
BM für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung (sowie nachgeordnete Dienststelle Brz GmbH - früher BM für Finanzen)
BM für Inneres (Melderegister und Servicestelle)
Bezirksgericht Wien-Liesing sowie Justizombudsstelle Wien
Pensionsversicherungsanstalt - Landesstelle Wien
Österreichische Gesundheitskasse
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Franz Stephan Pechmann, 1040 Wien als ehemalige Sachwalterkanzlei.
Österreichische Post AG
Magistratisches Bezirksamt Wien (Passamt, Grüner Pass)
und weitere Behörden.
Des Weiteren ersuche ich das Bezirksgericht Wien-Liesing um Klarstellung, warum in ein und demselben Pflegschaftsverfahren die #Geschäftszahlen intern ständig wechseln. So entsteht nämlich zusätzliche Verwirrung betreff Zustellung behördlicher Gerichtsdokumente und Überprüfung um welches Verfahren es sich konkret handelt.
Mit der dringenden Bitte um Bearbeitung und Dank im voraus
Mag.a Rosemarie Hoedl
1230 WIEN
Post-Skriptum:
Des Weiteren ersuche ich das Ministerium für Digitalisierung um Mitteilung, welche Behörden ich noch anschreiben muss, die mir eventuell behördliche Schriftstücke zusenden könnten (Passamt Melderegister etc...)
Dies wird in Hinblick auf den grünen Pass, wo Eintrittsberechtigungen in Gastronomie, Kulturbetriebe, ärztliche Ordinationen, Krankenhäuser nur mehr mit negativem Test, Impfung etc. möglich sein werden, von grundlegender Bedeutung sein - auch in Hinblick auf meine Bürgerrechte als nicht entmündigte österreichische Staatsbürgerin.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass ich als rechtsunterworfene mündige österreichische Staatsbürgerin das Recht habe, über Gerichtsverfahren die gegen mich laufen informiert zu werden und Gerichtsbeschlüsse und Urteile zugestellt zu bekommen, vor allem auch wegen Recht auf Rekurse und weitere Rechtsmittel (fristgerechte Einbringung).
attachments/ Beilagen:
- Liste der Zustellung von behördlichen Dokumenten, die ich nicht öffnen konnte über die Websites
- Behördliche Dokumente Bezirksgericht Wien-Liesing Begleitschreiben, die seit 30. Oktober 2020 (Verfahrenshilfe Offene Gerichtsgebühren Verfahren BG Liesing 018/007 P 183/ 20 v) die ich elektronisch NICHT öffnen konnte (die jedoch laut Zustellgesetz offenbar trotz meiner Sperre bei diesen Behörden als zugestellt gelten)
- Behördliche Begleitschreiben - elektronisch Pva und Gesundheitskasse 2020 und 2021 laufend
HIER BIN ICH GESPERRT: (vermutlich wegen Status "Suppressive Person" oder wegen ehemaliger abgeschlossener Pflegschaftsverfahren elf Jahre rückwirkende Entmündigung)
Zugang sowohl zu
- Handy-Signatur
- EU-Login
- ID austria
gesperrt für Mag.a Rosemarie Hoedl
https://eidas.bmi.gv.at/ms_connector/pvp/post
Ablauf der Zustellung über "Mein Postkorb"
Geht eine neue Nachricht in "Mein Postkorb" ein, erfolgt unmittelbar eine Verständigung an die bei der Registrierung hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse/hinterlegten und verifizierten E-Mail-Adressen.
Wie bei der konventionellen Zustellung auch können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. Zu beachten ist jedoch, dass die versendende Behörde während dieser Zeit Zustellungen wieder in Papierform durchführen kann.
Nur bei Login mit Handy-Signatur auf oesterreich.gv.at bzw. in der App "Digitales Amt" können auch nachweisliche Zustellungen (entsprechen postalischen RSa-/RSb-Briefen) neben nicht-nachweislichen Zustellungen (entsprechen "Fensterkuvert Sendungen") eingesehen und abgeholt werden.
Nachweislich zugestellte Nachrichten müssen innerhalb von zwei Wochen abgeholt werden und stehen ab der Abholung für weitere acht Wochen (insgesamt also zehn Wochen) in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen in "Mein Postkorb" zehn Wochen zur Abholung zur Verfügung. Danach werden alle Nachrichten aus "Mein Postkorb" gelöscht.
Nachweisliche Nachrichten gelten am ersten Werktag nach Verständigung an die eigene E-Mail-Adresse/die eigenen E-Mail-Adressen als zugestellt. Nicht-nachweisliche Nachrichten gelten als zugestellt, sobald sie in "Mein Postkorb" verfügbar sind.
https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung.html
https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/Anmeldung-zur-elektronischen-Zustellung.html
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