Sonntag, 24. August 2025

Gesundheitsbürokratie Österreich 2020

 #Gesundheitsministerium und Österreichische Gesundheitskasse

Gesundheitsbürokratie auf Österreichisch
Welch dilettierende PraktikantInnen im Gesundheitsministerium und bei der ÖG Kasse agieren, kann ich anhand eines persönlichen Erfahrungsberichtes im Detail veranschaulichen:
Am 20.2.2020 schickte mir die ehemalige Sachwalterkanzlei in Wien-Wieden die neue E-Card mit Foto. Ich war offenbar unter der ersten Tranche des E-Card-Versand mit Foto.
Die Österreichische Gesundheitskasse (sic) hatte die e-card (Lebensnotwendig für medizinische Behandlungen in Österreich) an die ehemalige Sachwalterkanzlei verschickt:
Beachte: Die Sachwalterschaft (heute Gerichtliche Erwachsenenvertretung) war per Beschluss BG Wien-Liesing vom 8.2.2018 ohne psychiatrisches Gutachten für beendet erklärt. Begründung: Es sind keine weitere Klagen/ Gerichtsverfahren anhängig.
Ich schrieb an
1. Gesundheitsministerium
2. Österreichische Gesundheitskasse (früher Wiener Gebietskrankenkasse)
3. BG Wien-Liesing
4. SW-Kanzlei
5. Pensionsversicherungsanstalt Österreich (Filiale Wien)
natürlich einen Beschwerdebrief. Es war kurz vor dem Lockdown,
Monate später, es war bereits Sommer, erhielt ich vom Gesundheitsministerium ein bla bla-Mail. Der Praktikant, die Praktikantin, die das schrieb, ist überhaupt nicht auf mein Problem eingegangen, sondern hat nur irgendwelche Beschwichtigungs-Worte geschrieben, die ihm/ihr ein Ministerialrat offenbar diktiert hat.
Bei der heutigen Datenvernetzung dürfte das allerdings kein Problem sein.
Man bedenke: In der SW-Kanzlei wäre die E-Card verschlampt worden und man hätte gesagt: Wir sind für Frau Mag. Hoedl nicht mehr zuständig. Man hätte sie auch wegworfen können. Die einzige die sofort reagierte, war übrigens die Bezirksrichterin. Sie schrieb mir sogar einen Brief und teilte mit, dass sie an diverse Behörden den Beschluss (Aufhebung SW) schickte.
Auch die PVA schickte mir einen Brief und teilte mit, dass das Bezirksgericht den Beschluss übermittelte.
Sind wir jetzt im 19. Jahrhundert -zu Zeiten von Grillparzer (wo man noch Briefe mit der Hand schreiben musste) und Co oder in Zeiten von Künstlicher Intelligenz, Corporate network austria?????
Conclusio: Nach dem Desaster im Karawankentunnel ist diese gesamte Regierung rücktrittsreif. In einer Demokratie wäre es die Aufgabe der Opposition, diese Regierung im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrates diese Regierung abzuwählen, wenn sie schon nicht die Einsicht haben, dass sie für diesen Job absolut ungeeignet sind (inklusive des wohl in einem oststeirischen Heurigen untergetauchten Vizekanzlers)

  • 07.02.2003, 12:11:27
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  • OTS0097 OTW0097

UTA vernetzt gesamtes Sozialversicherungssystem

Migration auf die neue Plattform des CNA abgeschlossen

Wien (OTS) - 7. Februar 2003. Der Informationstransfer für die
Anweisung des Kindergeldes, die Verrechnung von Ambulanzgebühren und
Krankenscheinen etc. über das Hochleistungsnetz der UTA Telekom AG
ist nun komplett umgesetzt. Die von der Bundesrechenzentrum GmbH
Anfang des Jahres 2002 beauftragte Vernetzung der heimischen
Sozialversicherungsträger wurde planmäßig realisiert.

UTA schließt die vom Bundesrechenzentrum (BRZ) beauftragte Migration
der Sozialversicherungen auf die neue Plattform des Corporate Network
Austria (CNA), dem größten Datennetz Österreichs, erfolg-reich ab.
Damit sind die rund 140 Standorte der heimische Krankenkassen und
Sozialversicherungsträger flächendeckend mittels Frame-Relay- und
ATM-Technologie an das CNA-Netz angebunden, etwa hun-dert davon über
entbündelte Leitungen. Der Betrieb basiert auf einem Service Level
Agreement.


Sehr geehrte Österreichische Gesundheitskasse, s.g. Bezirksgericht Wien-Liesing, s.g.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. P., s.g. BM für Inneres, s.g. Identitätsdokumentenregister,
mit Erstaunen musste ich feststellen, dass ich am Freitag, den 28. Februar 2020 per eingeschriebener
Post von meiner ehemaligen Sachwalterkanzlei Dr. F.St. Pechmann die neue e-card mit Foto
zugeschickt erhielt.
Dazu möchte ich Folgendes festhalten:
1. Die Sachwalterschaft für meine Person, die hauptsächlich für das Verfahren 1 C 1474/ 15y (Klage auf
Widerruf und Unterlassung Moser gegen Hödl, 14. 12.2015) errichtet wurde, ist mit Beschluss des
Bezirksgerichtes Wien-Liesing vom 8.2.2018 ohne weiteres psych. Gutachten beendet worden.
Den Beschluss des Bezirksgerichtes Wien-Liesing lege ich diesem Schreiben bei, ebenso den
Beschluss zur Pflegschaftsrechnung. Ich habe alle Gerichtsgebühren für sämtliche Verfahren bezahlt. Es
sind nur noch ca. 128 Euro offen, die aber aufgrund von Verfahrenshilfe storniert sind.
2. Es gab bereits ein Sachwalterschaftsverfahren für mich. Dieses wurde per Beschluss 21. Juni 2011
aufgehoben. Sachwalter: Dr. Martin Weiser.
Weil ich in dieses Sachwalterschaftsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing durch eine gefälschte
Telefonrechnung von T-Mobile geraten bin (Gerichtlicher Zahlungsbefehl September 2008) mit
Bestellung der elf Jahre rückwirkenden Entmündigung durch das BM für Finanzen, BRZ GmbH (mein
ehemaliger Dienstgeber) sowie Buhag Wien, und immer wieder durch Forderung von Gerichtsgebühren
und ungerechtfertigten Klagen die Gefahr einer weiteren Entmündigung sowie lebenslänglicher
Kreditunwürdigkeit bestand,
habe ich im Herbst 2012 eine gesetzlich fundierte Datenabfrage § 26 DSG bei
ERSTE BANK (meine Hausbank) KSV, Jugendwohlfahrtsträger Wien und anderen Institutionen
durchgeführt - vor allem deswegen, weil ich als ehemalige Kurandin keinerlei Kreditwürdigkeit in ganz
Österreich aufwies: Einmal Mündel immer Mündel
Zitat Ombudsstelle Erste Bank: "Mit Mündeln (und ehemaligen Mündeln) verhandeln wir nicht"
(G. Strasser)
Dabei fiel mir beim Datenauszug der ERSTE BANK folgender Sachverhalt auf.
Die Sachwalterschaft war bereits per Beschluss 21. Juni 2011 (BG Wien 23 - Richter Mag. Zucker)
beendet.
Dennoch finden Sie im Datenauszug der ERSTE BANK von September 2012 die Kanzleiadresse des
ehemaligen Sachwalters Dr. Martin Weiser (1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 60)
als meine erste Wohnadresse (sic!) Hauptwohnsitz.
Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ich war Mitarbeiterin im BM für Finanzen und Bundesrechenzentrum, BMVIT und den Obersten Organen
(Projekt HV-SAP - Bundeshaushalt auf SAP)
Daher verfüge ich aufgrund meiner Ausbildungen in EDV und BWL-Software über ein gewisses
Grundverständnis in der Elektronischen Datenverarbeitung.
Ich gehe aufgrund der Versendung der neuen e-card mit Foto an die Kanzleiadresse meines ehemaligen
Sachwalters zwei Jahre nach Beendigung der Sachwalterschaft (sic) davon aus, dass die
Österreichische Gesundheitskasse nicht mit den Daten der Bezirksgerichte, die ebenfalls an das
Bundesrechenzentrum Elektronischer Rechtsverkehr angeschlossen sind, vernetzt ist.
Dies obwohl hier Folgendes zu lesen ist:
Das Identitätsdokumentenregister (IDR) ist in Österreich die zentrale Datenbank zur Ausstellung von
Identitätsdokumenten und Evidenthaltung von Verfahrensdaten im Zuge der Ausstellung von
Reisedokumenten.
Dies ist ein im Zuge der E-Government Strategie des Bundes gestartetes Register in welchem sämtliche
Pässe (Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass, Dienstpass und Diplomatenpass) und
Personalausweise eingetragen werden.
Die ausstellenden Behörden haben über das Corporate Network Austria (CNA) direkten Zugriff auf
dieses Register. Die Ausstellung der Pässe und Personalausweise wird ausschließlich über dieses
Register abgewickelt. Ende Zitat
Hinzufügen muss ich noch, dass ich gegen die Beschlüsse vom 8.2.2018 sowie 23. Mai 2018
(Aufhebung der Sachwalterschaft, Genehmigung Pflegschaftsrechnung durch Richterin MMag. Huber,
BG Wien 23) keine Rechtsmittel (Rekurse) erhoben habe.
Somit sind die Pflegschafts-Verfahren Mag.a Rosemarie B. Hoedl rechtswirksam mit Juni 2018
beendet. Auch die Pflegschaftsgebühren konnten an den ehemaligen Sachwalter mit Raten bis
September 2018 bezahlt werden.
Mir ist leider nicht bekannt, ob die Löschung der Daten eine Bring- oder Holschuld ist - also ob ich selbst
die Löschung der SW bei der Österreichischen GK zu beantragen habe.
Beachten Sie bitte, dass der Sachwalter (seit 1.7.2018 Gerichtlicher Erwachsenenvertreter) auch die
Vertretung vor den Sozialversicherungsträgern gemäß ABGB zu vollziehen hat. Das heißt im Klartext,
Genehmigung von medizinischen Behandlungen etc. Auch dürfte es einen großen Verwaltungsaufwand
nach sich ziehen, wenn Rechtsanwaltskanzleien, die tausende Erwachsenenvertretungen zu verwalten
haben, die e-card der KurandInnen in der Kanzlei aufbewahren (bzw. Verein VSP und andere
Patientenvertretungsvereine)

Aus diesen oben angeführten Sachverhalten ergibt sich folgender
ANTRAG:
Ich, Mag.a Rosemarie B. Hoedl, ersuche dringend, meine Gerichtliche Vertretung durch Dr. Franz
Stephan Pechmann auch im Register der Österreichischen Gesundheitskasse und
Personenidentifikationsregister (BMI) bzw. im Corporate Network Austria (CNA) zu löschen.
Ich lege, wie oben erwähnt, nochmals die Beschlüsse des Bezirksgerichts Wien-Liesing vom 8.2.2018
und 23.5.2018 bei.
Das Bezirksgericht Wien-Liesing ersuche ich, mit der Österreichischen Gesundheitskasse diesbezüglich
Kontakt aufzunehmen.
Beachten Sie bitte, dass die Handlungsfähigkeit durch eine Gerichtliche Erwachsenenvertretung stark
eingeschränkt ist. Ich danke Sachwalter Dr. Pechmann noch einmal herzlich, dass er sofort die ecard mit
Foto an meine Postadresse versandt hat.
Bezüglich Löschung der Sachwalterschaft bei Banken, Kreditunternehmen etc. werde ich noch eine
Beauskunftung nach § 26 DSG bei Erste Bank, KSV etc. beantragen.
Es geht hier vor allem um die Handlungsfähigkeit, Eigenvertretung vor Gerichten, Behörden und
SozialversicherungsträgerInnen, Verwaltung von Einkünften, Vermögen, Verbindlichkeiten,
Entscheidungsvollmacht betreff medizinischer Behandlungen, Vertretung bei Rechtsgeschäften,
Kreditwürdigkeit, Handlungsvollmacht in allen Lebensbereichen und vieles mehr.
Daher ist eine Löschung der ehemaligen Sachwalterschaft für Mag.a Hoedl Rosemarie in den
Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse sowie im Corporate Network Austria
(CNA)dringend erforderlich.
Details dazu finden Sie auch im neuen Erwachsenenschutzgesetz.
Ich bekräftige/ wiederhole daher meinen Antrag auf Löschung der Sachwalterschaft
(Gerichtlichenen Erwachsenenvertretung) in den Datenbanken der Österreichischen
Gesundheitskasse.
Dazu lege ich die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Wien-Liesing bei.
Dieses Schreiben wird ins Englische übersetzt, ergeht auch an
1. Kanzlei Dr. P.
2. Bezirksgericht Wien-Liesing, 1230 WIEN
3. BM für Inneres - Identitätsdokumentenregister, Corporate Network Austria (CNA)
4. Österreichische Gesundheitskasse, Abteilung Wien (früher Wiener Gebietskrankenkasse)
5. Bundesrechenzentrum - helpdesk (Bürgerservice)
Mit der dringenden Bitte um Bearbeitung meines Antrages
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Postskriptum : Es ergibt sich noch die dringende Frage, ob die Gerichtliche Erw.vertretung auf der
ecard mit Foto gespeichert ist: In diesem Falle ersuche ich das Bezirksgericht Liesing einen ANTRAG
auf Löschung aufgrund des Beschlusses vom 8.2.2018 an die Österreichische Gesundheitskasse zu
stellen, falls mir als ehemalige Kurandin die Befugnis rechtswirksam dazu nicht gegeben ist.
Das Identitätsdokumentenregister (IDR) ist in Österreich die zentrale Datenbank zur Ausstellung von
Identitätsdokumenten und Evidenthaltung von Verfahrensdaten im Zuge der Ausstellung von
Reisedokumenten.
Postskriptum: Da das Bundesrechenzentrum auch die Informationen betreff elf Jahre rückwirkender
Entmündigung (2009 bis 98) weitergegeben hat, dürfte es kein Problem sein, dass über das Corporate
Network Austria (CNA) die Gesundheitskasse Zugriff auf die Daten von Bezirksgericht Wien-Liesing hat.
Die Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie sind bereits im April 2009 im Auftrag von BMF, Brz,
BMVIT und Buhag initiiert worden.
Warnung:
Es besteht nämlich der Verdacht, dass durch die Speicherung von ehemaligen Sachwalterschaften auf
der ecard medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung des (ehemaligen) Gerichtlichen
Erwachsenenvertreters durchgeführt werden können, was im Notfall zu lebensbedrohlichen Situationen
führen kann, z.B. wenn der Gerichtliche Erwachsenenvertreter für Spital und Notarzt nicht erreichbar ist.
Beilagen:
1. Beschlüsse Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie Bezirksgericht Wien-Liesing
2. Auskünfte KSV, ERSTE BANK, Jugendwohlfahrtsträger gemäß DSG § 26
3. Beschluss BG Wien-Liesing Februar 2018 (Aufhebung SW)
4. Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse an ehemaligen Sachwalter Dr. Pechmann vom
Februar 2020
DE.WIKIPEDIA.ORG
Identitätsdokumentenregister – Wikipedia

Identitätsdokumentenregister – Wikipedia

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