Donnerstag, 21. Oktober 2021

Chronologie einer Entmündigung - die Chronik der Ereignisse 1998 bis 2021

Chronologie einer Entmündigung - die Geschichte der Mag.a Hoedl Rosemarie und ihre zweimalige  Entmündigung  am Bezirksgericht Wien-Liesing 

Inhaltsverzeichnis - Chronik der Ereignisse 

Ouvertüre: 

März 1998 Ouvertüre: Univ.Prof. Max Friedrich im  O-Ton: "Man muss aufgrund Ihrer Ausbildung davon ausgehen, dass Sie Ihr Kind wie Abraham opfern wollen, daher können Sie die Obsorge nicht übernehmen." 

Darauf folgt berufliche Umorientierung: 

2000 bis 2006:  Ausbildung und Beraterin für  EDV-Projekte (sap- Projekte Bundesrechenzentrum, BM für Finanzen,  Buhag) 

2006 -bis 2008: auf Arbeitssuche, Fortbildungen EDV, Wirtschaft, Rechnungswesen, It does not work, Denunzierung auf pilz.at

Inkassoverfahren, gerichtliche Zahlungsbefehle als Vorbereitung für die Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing 

September 2008: Nationalratskandidatur Mag. Hoedl CPÖ Wahlkreis Wien Süd-West 

28.11.2008 Erste Tagsatzung am BG Wien-Liesing zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl  T-Mobile (erfundene Telefonrechnung) löst Entmündigungsverfahren aus. 

2.12.2008:  Regierung Faymann Darabos Pröll Bures Bandion-Ortner 

16.12.2008: Erste Vorladung zur Entmündigung BG Liesing 

7.1.2009 bis 21. Juni 2011: Erstes Pflegschaftsverfahren gegen Mag. Hoedl am BG Wien-Liesing 

Februar 2009: Die Zeitschrift PROFIL veröffentlicht Berichte über den Skandal  in der Bundesbuchhaltungsagentur (gefälschte Zessionen, Republiksscheine AMS etc.) 

September 2011 bis September 2013: Rekurse, Pflegschaftsrechnungen, Beschlüsse, Gerichtsgebühren aufgrund neuer Nationalratskandidatur, Landesgericht für Zivilrechtssachen, Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, blogs, Facebookgruppen zum Sachwalterschaftsmissbrauch 

Mai 2012: Buhag-Prozess endet am LG Wien mit Schuldsprüchen (Richter Kräuter) 

8, Juli 2013: Nach Bekanntgabe der  Nationalratskandidatur von Mag. Hoedl werden wieder Gerichtsgebühren-Bescheide (mit Post) verschickt -  für Beschlüsse von 2010 und 2012. 

Dezember 2013 bis Dezember 2015: Ratenzahlungen erfundene Gerichtsgebühren, OLG-Entscheide

April 2015: Sperre des Facebook-Kontos "Österreichisches Justizopfer" 

14. Dezember 2015: Klage auf Widerruf und Unterlassung Bezirksgericht Wien-Liesing Streitwert: Euro 14.800,--

Februar 2016 bis Februar (Mai) 2018: Zweites Pflegschaftsverfahren - ausgelöst durch Klage auf Widerruf und Unterlassung. Es soll kein Wirbel rund die sap-Projekte im Bund gemacht werden, daher wird Mag. Hoedl wieder entmündigt. Kein Richter, kein Staatsanwalt,  kein Gutachter, kein Anwalt der klagenden Partei will wissen,  ob Mag. Hoedl die Tat überhaupt begangen hat, die sie widerrufen und unterlassen soll. Daher kommt es wieder zu einem aufwändigen Entmündigungsverfahren am Bezirksgericht Wien-Liesing. Das Klagsverfahren wird im April 2017 mit einem Vergleich beendet. Die Klägerin erscheint nicht bei Gericht. 

8.2.2018/ 23.5.2018: Das Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie wird mit der Begründung "Es sind keine weiteren Verfahren offen" beendet - ohne psychiatrisches Gutachten im Gegensatz zu 2011, wo der Gutachter noch sich selbst widersprechen musste bei Aufhebung der Sachwalterschaft (weil der erste Sachwalter nichts mit Betrügereien rund um den österreichischen Bundeshaushalt, AMS-Gelder etc. zu tun haben wollte). 

1. Juli 2018: Das neue Gesetz zur Gerichtlichen Erwachsenenvertretung tritt in Österreich in Kraft. 

Mai 2019: Ibiza-Skandal  erschüttert Österreich. 10 Jahre Chronologie einer Entmündigung 

Dezember 2019: Bundesrechenzentrum (E-Justiz) gehört nun zum Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung. Gerichtsdokumente (Beschlüsse, Klagen, Vorladungen etc...) werden nun nicht mehr  per Post zugestellt. Das gilt für all jene, die z.B. wie Mag. Hoedl 2007 ein elektronisches Postkorb-Konto (mein Postkorb@brz.gv.at) eingerichtet haben. 

Jänner 2020: Angelobung türkis-grüne Regierung in Österreich.  

20. Februar 2020: Die Österreichische Gesundheitskasse schickt sämtliche Dokumente, wie z.B. die  neue E-Card mit  Foto an die Postadresse des ehemaligen Sachwalters von Mag. Hoedl (Sachwalterschaft wurde mit Beschluss 8.2.2018 BG Wien-Liesing aufgehoben) 

13. März 2020:  Kanzler Kurz verordnet den ersten Lockdown in Österreich aufgrund der Corona-Krise. Viele Gerichtsverfahren werden verschleppt, offenbar werden viele Gerichtsdokumente nur mehr  online verschickt. 

März 2020:  auf Anfrage von Mag. Hoedl sendet die Pflegschaftsrichterin BG Liesing ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Es sind derzeit noch Euro 128,--  offen. 

Ab Oktober 2020: Das Bezirksgericht Wien-Liesing versendet nur mehr über E-Mail von meinpostkorb@brz.gv.at  Beschlüsse, Aufforderungen Verfahrenshilfe-Formulare auszufüllen, Zahlungsaufforderungen des Bezirksgerichts Wien-Liesing betreff Gerichtsgebühren von abgeschlossenen Pflegschaftsverfahren, Klagsverfahren etc. 

Mag. Hoedl  kann die attachments von meinpostkorb@brz.gv.at nicht öffnen, was vermutlich mit Absicht geschieht. Dennoch gelten die Schreiben, Aufforderungen, Beschlüsse des Gerichts als  ZUGESTELLT. 

4. Jänner 2021:  Richterin Huber (BG Liesing) schreibt einen Beschluss bezüglich offener Gerichtsgebühren, von dem Mag. Hoedl keine Kenntnis erlangt, da sie die E-mails aus dem Bundesrechenzentrum NICHt öffnen kann. 

28. April 2021: Durch ein zufälliges Gespräch mit einem befreundeten Juristen kommt es zu einem Telefonat mit dem BG Wien-Liesing. Dieses teilt mit, dass das Gericht, der Rechtspfleger mehrere Aufforderungen an Mag. Hoedl (NUR ELEKTRONISCH) über das Bundesrechenzentrum geschickt haben (die nicht geöffnet werden konnten) 

3. Mai 2021: Richterin MMag. Huber teilt in einem Schreiben mit, wenn die offenen Gerichtsgebühren vom Beschluss 4.1.2021 bezahlt sind, sind dann keine offenen Forderungen zu den Verfahren. Wenn Frau Mag. Hoedl jedoch wieder entmündigt werden möchte, solle sie sich an das Bezirksgericht Wien-Liesing wenden. 

Post-Skriptum: 

Sämtliche Gerichtsdokumente,  Beschlüsse,  Gutachten Rekurse der ersten und zweiten Instanz dieser Verfahren 

- Gerichtliche Zahlungsbefehle (die die erste Entmündigung auslösten) 

- Beschlüsse, Gutachten 

- Klage auf Widerruf und Unterlassung (die die zweite Entmündigung auslöste) 

- Beschwerdeschreiben,  Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch 

- Interne Notizen (Gericht) die belegen, dass die erste Entmündigung 2009 elf Jahre rückwirkend durch das BM für Finanzen bestellt wurde

sind in digitaler Form vorhanden. 

Die wichtigsten Dokumente, Schreiben, Rekurse, Beschlüsse sind ebenso wie die Zusammenfassung der Chronik der Ereignisse als  pdf-download verfügbar. 

Diese Chronologien sollen ein Beweis dafür sein, wie Menschenrechte in Österreich mit Füßen getreten werden und wie das Instrument der Sachwalterschaft (ab 1.7.2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung) missbraucht wird, um zum Beispiel missliebige Zeugen von schweren Straftaten mundtot zu machen. 

In der DDR bzw. in der Sowjet-Union nannte man das "Kalte Hinrichtung". 

Die Entmündigung wurde 1984 abgeschafft und durch die generelle Sachwalterschaft ersetzt. Diese wiederum wurde mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes am 1. Juli 2018 durch die Erwachsenenvertretung ersetzt. Es stellt Autonomie und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Entstehung des neuen Gesetzes beeinflusst.

https://digibib.hs-nb.de/file/dbhsnb_derivate_0000000619/Diplomarbeit-Hoese-2010.pdf

5.4.1 Nationalsozialismus Im „Dritten Reich“ war das BGB durchgehend gültig. Durch die nationalsozialistische Auslegung der Personensorge wurde das Vormundschaftsrecht als „Kampfmittel“ gegenüber „Geisteskranken“ missbraucht. Dass die Rechtsauslegung den damals herrschenden Verhältnissen derartig angepasst werden konnte, ist als Warnung an den Rechtsstaat zu verstehen. Von Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen kann während der Nazi-Zeit nicht gesprochen werden. Positiv zu betrachten sind allenfalls die Versuche von Einzelpersonen, Behinderte durch Vormundschaften vor ihrer Ermordung zu schützen.  

5.4.2 DDR In der DDR wurde die Entmündigungspraxis des BGB unter anderem Namen fortgeführt. Die Praxis des „Handelns ohne Auftrag“ ist weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen noch mit dem durch die Verfassung der DDR garantierten Freiheitsund Gleichheitsrechten vereinbar. Immerhin schienen Menschen mit Behinderungen in der DDR gesellschaftlich integriert worden zu sein, so dass Vormundschaften kaum eine Rolle spielten und Selbstbestimmungsmöglichkeiten evtl. in den Betrieben oder Massenorganisationen artikuliert werden konnten. Das Thema „Vormundschaften in der DDR“ ist in der Literatur bisher nur wenig behandelt worden. Genauere Forschungen sind notwendig. 

http://othes.univie.ac.at/25151/1/2012-07-21_9805336.pdf

Titel der Dissertation Die Vertretung psychisch kranker und geistig behinderter Personen bei der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen – bedeutende Rechtsentwicklungen seit dem 19. Jahrhundert Verfasserin Mag. iur. Elke Ziebart-Schroth