Nach dem Beschluss vom 29. Dezember 2015 sollte die Prozessfähigkeit geprüft werden (Klage auf Widerruf und Unterlassung)
Daher wurde mit Beschluss vom 18.2.2016 (nach Vorladung 16.2.2016) Dr. P. zum einstweiligen Sachwalter und Dr. St. zum Gutachter bestellt.



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