Donnerstag, 11. Dezember 2025

febr 2011

 Am 22. April 2009 wurde Mag.a Hoedl zwecks Entmündigung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie nach Mödling bei Wien geladen. Die Gattin des Gerichts-Psychiaters hatte das Tondokument abgetippt, daher entstanden viele Fehler. Man erkennt aus der Diagnose, dass das Gutachten im Auftrag und sehr stümperhaft geschrieben wurde. Die Entmündigung war ausgemachte Sache - sie wurde von der Regierung bestellt. Am 27. April 2009 langte das Gutachten am Bezirksgericht Wien-Liesing ein. Am 30. April 2009 vermerkte die Richterin Mag.a Romana Wieser (heute Arbeits- und Sozialgericht), dass sie mit Sektionschef Winter (BM für Finanzen telefonierte, der eine rückwirkende Entmündigung bis 1998 - Obsorgeverfahren - für sinnvoll erachtete, besonders aber für Mai 2005 (Tod eines Betriebsrates im BRZ Wien) und März 2007 (Denunzierung auf www.peterpilz.at). Das Gutachten des Psychiaters langte aber bereits am 27. April 2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing ein. Die Entmündigung (Verhängung der Sachwalterschaft in allen Lebensbereichen) wurde per Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Liesing von Richterin Mag.a Romana Wieser am 18. Mai 2009 verhängt - viele Demütigungen und Weiße Folter folgten. Im Juni 2009 beschloss der österreichische Nationalrat im Rahmen eines Budgetbegleit-Gesetzes die Möglichkeit der Massen-Sachwalterschaften für Rechtsanwaltskanzleien und Notariate (ohne Obergrenze - also bis zu 1000 Kuranden pro Rechtsanwaltskanzlei)


Im Februar 2011 wollte der Sachwalter die Entmündigung der Frau Mag.a Hoedl aus unerklärlichen Gründen beenden. Am 17. Mai 2011 wurde die Kurandin daher wieder in die Ordination des Psychiaters Dr. Kögler Herbert in Mödling bei Wien geladen. Am 20. Juni 2011 gab es am Bezirksgericht Wien-Liesing eine Verhandlung zwecks Aufhebung der Sachwalterschaft von Mag.a Hoedl. In Vertretung des Sachwalters erschien eine Anwältin, die den Pflegschaftsakt nicht kannte. Der Sachwalter von Mag.a Hoedl erschien nie beim Bezirksgericht, weder bei der Errichtung noch bei der Aufhebung der Sachwalterschaft. Diese Vorgangsweise scheint bei Rechtsanwälten, die von Bezirksgerichten en masse Sachwalterschaften zugeteilt bekommen, üblich. Der Psychiater Dr. Kögler hatte große Schwierigkeiten, aus medizinischer Sicht zu argumentieren, warum die Sachwalterschaft jetzt aufgehoben werden soll. Er diagnostizierte im April 2009 bei Frau Mag.a Hoedl eine schwere schizo-affektive Psychose, die eine Entmündigung in allen Lebensbereichen notwendig mache. Mag.a Hoedl hatte bei der Verhandlung mit Richter Mag. Zucker Martin zwei Minuten Zeit, das Gutachten zu kommentieren bzw. überhaupt zu lesen. Die vollkommen überforderte Rechtspflegerin am Bezirksgericht Wien-Liesing hatte es verabsäumt, das Gutachten der Kurandin per Post zu übermitteln. Richter Mag. Zucker im Wortlaut: "Auf Vorrat entmündigen wir nicht" Ende Zitat. Siehe dazu Protokoll der Verhandlung am Bezirksgericht Wien-Liesing vom 20. Juni 2011.
Der Sachwalter wollte - wie die Ex-Kurandin später erfuhr - nichts mit Millionen-Betrügereien rund um SAP-Projekte im Finanzministerium und Bundesrechenzentrum zu tun haben.

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