Gemäß § 268 ABGB wäre es die Aufgabe des Sachwalters, dem Kuranden (Patienten) die Angst vor Psychiatrie und Psychotherapie zu nehmen und Geld aus dem Vermögen des Kuranden oder aus Amtsgeldern für Psychotherapie und psychiatrische Behandlung zur Verfügung zu stellen (soweit nicht durch Krankenkasse abgedeckt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Psychiatrie#Fachbereiche_der_Psychiatrie
Fachbereiche der Psychiatrie
Die Disziplin Psychiatrie entspringt dem ehemaligen Fachbereich Nervenheilkunde, der auch das Gebiet der heutigen Neurologie umfasst. Im Zuge des medizinischen Fortschrittes haben sich innerhalb der Psychiatrie viele Spezialfächer entwickelt, die eine eigene Erwähnung verdienen. Dabei ist im Besonderen festzustellen, dass das Wesen der Psychiatrie vor allem in der Erkenntnis des Zusammenwirkens biologischer, entwicklungspsychologischer und psychosozialer Faktoren auf den psychopathologischen Befund des Patienten liegt. So ist es nicht verwunderlich, dass neben den psychologischen Disziplinen innerhalb der Psychiatrie auch viele Teilbereiche biologisch-naturwissenschaftlicher Art zu finden sind:
Die Psychopathologie beschäftigt sich mit den Formen eines krankhaft veränderten Bewusstseins, Erinnerungsvermögens und Gefühls- bzw. Seelenlebens. Sie beschreibt Symptome psychischer Störungen, die in ihrer Komplexität dann als Erscheinungsformen psychischer Erkrankungen benannt werden.
Die Allgemeinpsychiatrie ist der klinische Teil des Faches, welcher sich mit den psychischen Erkrankungen und Störungen des Erwachsenenalters beschäftigt.
Die Akutpsychiatrie behandelt psychiatrische Notfälle.
Die Psychotherapie steht als Oberbegriff für alle verbalen und nonverbalen psychologischen Verfahren, die auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen zielen.
- In der Verhaltenstherapie steht die Hilfe zur Selbsthilfe für den Patienten im Mittelpunkt, um ihm nach Einsicht in Ursachen und Entstehungsgeschichte seiner Probleme Methoden an die Hand zu geben, mit denen er zukünftig besser zurechtkommt. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie, dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen verständlich zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in neue Verhaltensweisen umzusetzen.
- In der Tiefenpsychologie (z. B. der Psychoanalyse) und in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie findet eine Auseinandersetzung mit unbewussten, in der Lebensgeschichte, meist in der Kindheit verankerten Motivationen und Konflikten statt. Das Ziel ist, die unbewussten Hintergründe und Ursachen aktueller Leiden oder sich in der Lebenshistorie wiederholender Konflikte zu klären und diese durch Bewusstmachung aufzulösen oder abzuschwächen.
In der Suchtmedizin werden Patienten mit stoffgebundenem (Alkohol, Nikotin, Cannabis, Heroin etc.) oder stoffungebundenem (Spielsucht etc.) Missbrauchs- oder Abhängigkeitsverhalten behandelt.
Gerontopsychiatrie wird allgemein als Psychiatrie für Menschen im höheren Lebensalter verstanden, wobei das Lebensalter (60 Jahre) nur eine ungefähre Richtmarke ist. Dabei geht es zum einen um Menschen, die bereits in jüngeren Jahren psychisch erkrankt sind und deren Behandlung unter Berücksichtigung altersbedingter Besonderheiten fortgesetzt werden muss, und zum anderen um Menschen im höheren Lebensalter, deren psychische Erkrankung aus dem Alterungsprozess resultiert.
Die Forensische Psychiatrie befasst sich mit der Behandlung und Begutachtung von psychisch kranken und suchtkranken Rechtsbrechern (siehe auch Maßregelvollzug).
Die psychosomatische Medizin ist aus der Psychiatrie hervorgegangen, stellt inzwischen ein eigenes Fachgebiet dar und kann als Bindeglied zwischen der Inneren Medizin und der Psychiatrie verstanden werden. Sie beschäftigt sich mit den Psychosomatosen, mit den somatoformen Störungen und den somatopsychischen Anpassungsstörungen, Erkrankungen, bei denen Wechselwirkungen zwischen psychischen und körperlichen Faktoren (Psychosomatik) die zentrale Rolle spielen. Dabei stehen psychotherapeutische Verfahren zur Linderung oder Heilung im Vordergrund.
Die biologische Psychiatrie ist ein Sammelbegriff für psychiatrische Forschungsansätze, die auf biologischen Methoden beruhen. Dazu zählen neuroanatomische, neuropathologische, neurophysiologische, biochemische und genetische Ansätze.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein eigenständiges medizinisches Fachgebiet. Sie befasst sich mit den psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.
Die Psychopharmakologie und Psychopharmakotherapie beschäftigen sich mit der Beeinflussung des Seelen- bzw. Gemütszustandes durch Medikamente. Diese Psychopharmaka machen heute den weitaus größten Teil der somatischen – also nicht psychotherapeutischen – Behandlungsmethoden in der Psychiatrie aus.
Die Militärpsychiatrie befasst sich mit geistigen Störungen innerhalb militärischer Konstellationen mit dem Ziel, die Gesundheit von so vielen Militärangehörigen wie möglich sicherzustellen sowie auch mit der Behandlung der infolge von psychischen Erkrankungen als untauglich angesehenen Armeeangehörigen.
Die transkulturelle Psychiatrie befasst sich mit den kulturellen Aspekten der Ätiologie, der Häufigkeit und Art psychischer Störungen sowie mit den sogenannten kulturgebundenen Syndromen.
Die Abgrenzung der Psychiatrie von anderen medizinischen Disziplinen ist wie z. B. bei der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie (K&L) teilweise fließend. Psychologischen Psychotherapeuten stehen im Gegensatz zu Ärztlichen Psychotherapeuten lediglich psychotherapeutische Methoden zur Verfügung. In der psychosomatischen Medizin werden vorwiegend Patienten behandelt, bei denen seelische Störungen schwerwiegende Auswirkungen auf das körperliche Befinden haben (z. B. Essstörungen). Fließend sind die Grenzen der Domänen von Neurologie und Psychiatrie beispielsweise bei hirnorganischen Psychosyndromen und Demenzen sowie angesichts der in jüngster Zeit zunehmenden Erkenntnis, dass viele psychische Störungen neurobiologische Ursachen haben.[1][2] In der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden Patienten unter 21 Jahren mit seelischen Erkrankungen behandelt. Aus pragmatischen Gründen werden allerdings alle Patienten mit seelischen Störungen von Psychiatern und in psychiatrischen Kliniken behandelt, wenn die Beschwerden sehr schwerwiegend sind und/oder plötzlich auftreten, da es für Behandlungen bei Psychotherapeuten oder in psychosomatischen Kliniken teilweise sehr lange Wartezeiten gibt.
Die Psychologie ist eine eigenständige empirische Wissenschaft, während die Psychiatrie ein Teilgebiet der Medizin ist. Die Psychologie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens und alle dafür maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen und Bedingungen. Diplom-Psychologen arbeiten als Angestellte in der Psychiatrie und übernehmen dort Aufgaben u. a. im Bereich der Diagnostik und Therapie psychischer Störungen. Psychologische Psychotherapeuten mit Approbation sind eigenständig in der Therapie psychischer Störungen tätig.
Neuropsychiatrie
Die Neuropsychiatrie beschäftigt sich mit psychischen Störungen neurologischer Ursache.[3] Da für immer mehr psychische Störungen organische Ursachen entdeckt werden, ist sie ein an Bedeutung gewinnender Wissenschaftszweig.[4] Wurden etwa Erkrankungen wie Zwangsstörung, Tourette-Syndrom und Schizophrenie bis in die 1970er Jahre primär psychoanalytisch/psychologisch erklärt, fallen sie heute ganz wesentlich in den Forschungs- und Deutungsbereich der Neuropsychiatrie.
Psychiatrische Zwangsbehandlung:
Zwangsbehandlung ist die unabhängig vom Willen des Patienten durchgeführte Summe von angewandten Therapien und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Psychiatrie. Sie wird bei selbst- oder fremdgefährdenden Zuständen angewandt und unterliegt richterlicher Kontrolle. Methoden äußeren Zwangs können auch die Selbstbestimmung beschränken. Hierbei steht die Legitimierung sowohl in therapeutischer als auch in juristischer Hinsicht im Vordergrund.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung
| Tranquilizer (Beruhiger): Stuhl zur Anwendung von Unruhe - 19. Jahrhundert |
Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters oder Kurators
a) für behinderte Personen;
§ 268.
(1) Vermag eine volljährige Person, die an einer psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist (behinderte Person), alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen.
(2) Die Bestellung eines Sachwalters ist unzulässig, soweit Angelegenheiten der behinderten Person durch einen anderen gesetzlichen Vertreter oder im Rahmen einer anderen Hilfe, besonders in der Familie, in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder im Rahmen sozialer oder psychosozialer Dienste, im erforderlichen Ausmaß besorgt werden. Ein Sachwalter darf auch dann nicht bestellt werden, soweit durch eine Vollmacht, besonders eine Vorsorgevollmacht, oder eine verbindliche Patientenverfügung für die Besorgung der Angelegenheiten der behinderten Person im erforderlichen Ausmaß vorgesorgt ist. Ein Sachwalter darf nicht nur deshalb bestellt werden, um einen Dritten vor der Verfolgung eines, wenn auch bloß vermeintlichen, Anspruchs zu schützen.
(3) Je nach Ausmaß der Behinderung sowie Art und Umfang der zu besorgenden Angelegenheiten ist der Sachwalter zu betrauen
- 1. mit der Besorgung einzelner Angelegenheiten, etwa der Durchsetzung oder der Abwehr eines Anspruchs oder der Eingehung und der Abwicklung eines Rechtsgeschäfts,
- 2. mit der Besorgung eines bestimmten Kreises von Angelegenheiten, etwa der Verwaltung eines Teiles oder des gesamten Vermögens, oder,
- 3. soweit dies unvermeidlich ist, mit der Besorgung aller Angelegenheiten der behinderten Person.
(4) Sofern dadurch nicht das Wohl der behinderten Person gefährdet wird, kann das Gericht auch bestimmen, dass die Verfügung oder Verpflichtung hinsichtlich bestimmter Sachen, des Einkommens oder eines bestimmten Teiles davon vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen ist.
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