Mittwoch, 5. Dezember 2018

Entmündigung im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit: Psychiatrische Gutachten Kosten 2015 bis 2018

Entmündigung im Auftrag des Ministeriums - die Kosten trägt (nicht alleine) endgültig der BUND
Kosten für psychiatrische Gutachten im Rahmen von Pflegschaftsverfahren (Entmündigungsverfahren im Auftrag der Bundesministerien) 

Kostenrechnung Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl Rosemarie

12 P 234 11t - 16 P 46/ 17h - Dezember 2015 bis Mai 2018 Bezirksgericht Wien-Liesing

Psychiatrische Gutachten Dr. Andreas Steinbauer für Kurandin Mag. Hoedl Rosemarie

DIE KOSTEN TRÄGT ENDGÜLTIG DER BUND?

Am 5. April 2016 begutachtete Dr. Andreas Steinbauer, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie,  Frau Mag. Hoedl Rosemarie in seiner Ordination in Wien-Kundratstraße 6 (Favoriten).



Das Bezirksgericht Wien-Liesing (Richterin Johanna H.) beauftragte Dr. Andreas Steinbauer ein psychiatrisches Gutachten betreff Geschäftsfähigkeit von Mag. Hoedl Rosemarie zu erstellen.

Vorgeschichte:
Die Ex-Kollegin der Frau Mag.a Hoedl Frau Theresia M. aus dem BUNDESRECHENZENTRUM hatte Frau Mag. Hoedl auf 14.800 Euro geklagt. Es geht um mysteriöse Todesfälle, Vergiftungen und Ungereimtheiten rund um das Groß-Projekt

Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP (Bundesrechenzentrum Wien)


Die Richterin am Bezirksgericht Wien-Liesing, die die Klage bearbeiten musste, zweifelte an der Geschäftsfähigkeit der Mag. Hoedl. Es gab ja bereits ein Pflegschaftsverfahren 2008 bis 2011.



Dennoch musste ein neues Gutachten erstellt werden, ob die Geschäftsfähigkeit und vor allem die PROZESS-FÄHIGKEIT der Mag. Hoedl für dieses Verfahren 1 C 1474/ 15 y (Klage auf Widerruf und Unterlassung) gegeben ist.



Dr. Andreas Steinbauer konstatierte das teilweise Nicht-Vorhandensein der Geschäftsfähigkeit/ Prozessfähigkeit der Kurandin Mag. Hoedl. Eine Sachwalterschaft sei unbedingt wieder nötig.

Für das Gutachten vom 6.6.2016 (eingebracht bei Bezirksgericht Wien-Liesing) verlangte er mehr als 1.100 Euro (exakt 1.146 Euro) - für die Anwesenheit bei Gericht am 7. Dezember 2016 verrechnete Gutachter Dr. Steinbauer 81,80 Euro.

Die Kosten von Dr. Steinbauer sind also weitaus höher als jene von Gutachter Dr. K. (siehe 1. Pflegschaftsverfahren Mag. Hoedl 12 P 234/ 11 t von 2008 bis 2011 (BG Wien-Liesing).

Nur auf mehrfaches Insistieren von Mag. Hoedl schrieb die Richterin Johanna Huber im Januar 2017 einen Beschluss, dass für das Gutachten von Dr. Steinbauer Verfahrenshilfe gewährt wird. Die Kosten trägt also hier der Bund.

Beachte: In tausenden Fällen von Entmündigungen werden die Kosten für den psychiatrischen Gutachter aus dem Mündelvermögen bezahlt - ohne dass Kuranden oder Angehörige irgendetwas dagegen unternehmen könnten (sic!!!) 

KOSTENRECHNUNG Pflegschaftsverfahren 2015 bis 2018: 16 P 46/ 17 h 
Pflegschaftssache 16 P 46/ 17 h Auszug aus Gutachten Dr. Steinbauer Juni 2016 

Honorarnote Dr. Andreas Steinbauer - Prüfung Geschäftsfähigkeit Prozessfähigkeit - Prüfung der Notwendigkeit einer Sachwalter Mag. Hoedl 1146 Euro - 6. Juni 2016

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2016/06/
https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2016/06/denunzierung-auf-osterreichisch-die.html




Kosten-Nutzen-Rechnung Bund: 


Abgesehen von den relativ geringen Kosten für Entmündigungen im Auftrag der Bundesministerien gilt in Österreich die DEVISE 

NUR KEINEN WIRBEL MACHEN. 

Damit hatte die Klägerin gegen Mag. Hoedl nicht gerechnet. Jeder vom Gutachter über das Bezirksgericht bis zum Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte den Auftrag, dieses Verfahren (Klage auf Widerruf und Unterlassung) im Sande verlaufen zu lassen - ebenso natürlich der Sachwalter, ein Wiener Promi-Anwalt. 

Ein langes Verfahren hätte Wirbel um mysteriöse Todesfälle in den Bundesministerium, teure IT-Projekte des Bundes (HV-SAP, PM-SAP, Uni-SAP) aufgebracht. 
Das wünschte niemand. 
Daher war eine neuerliche Entmündigung der Mag. Hoedl vorerst ein sehr guter Schachzug. 

Die Kosten für das Pflegschaftsverfahren Nr. 2 (Pflegschaftsrechnung) werden im nächsten blog behandelt. 






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