Montag, 8. Februar 2021

Der gerichtliche Zahlungsbefehl T-Mobile Bezirksgericht Wien-Liesing 2008

 "Der Sachwalter konnte im hg. Verfahren bei T-Mobile erreichen, dass diese auf die gesamte Forderung, einschließlich der Kostenersatzforderung, verzichtete." 

Weiters hat das Inkassobüro dem Sachwalter erklärt, die Forderung von #Mobilkom (gefälscht von der Nachbarin) in Höhe von Euro 200,-- zu stornieren." Ende Zitat 

aus einem Bericht des Sachwalters von Mag.a Hoedl vom 4.8.2009. 

Höchst interessant ist wirklich die Frage, warum ein Bezirksgericht, wenn es im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen entmündigen muss, ein Verfahren einfach nicht beendet. Es gibt keinen Beschluss, keinen Vergleich dazu. NIENTE NICHTS. 

Ebenso wurde auf die gesamten Gerichtsgebühren verzichtet. (228, 07 September 2008 Bezirksgericht Wien-Liesing) Es gab keine formale Beendigung des Verfahrens. Reinste Willkür in Stasi-Manier - höchst unprofessionell. 

Dies ist wohl Beweis genug, dass T-Mobile (heute #Magenta) diese gefälschte Telefonrechnung (aus einer Forderung von 70 Euro wurden 660 Euro und dann ein Zahlungsbefehl über tausendfünfhundert Euro nur benutzen musste, um im Auftrag von BMF und BRZ Wien 

die Entmündigung gegen Mag. Hoedl einzuleiten. 

Dies ist Zivilrecht auf Österreichisch: Um Zeugen von Straftaten mundtot zu machen, sind alle Mittel Recht. Da arbeiten MinisterInnen, Kanzler, Sektionschefs, T-Mobile-Ceo´s eifrigst und kongenial zusammen, um Zeugen auszuschalten. 

Natürlich ist das noch immer besser, weil in Russland ist man ja tot in diesem Falle - siehe alpenparlament über Mag.a Hoedl. 




Im Zeitraum von 22.8.2007 bis 20. November 2007 soll Mag. Hoedl um 

Euro 863, 02 

mit ihrem Handy telefoniert haben. 

Die Gerichtsgebühren belaufen sich laut Zahlungsbefehl BG Wien-Liesing vom September 2008 auf Euro 215, 25. 

6 C 1004/ 08 g (Bezirksgericht Wien-Liesing) 

T-Mobile GmbH vertreten durch Sattlegger, Dorninger Steiner gegen Mag. Hoedl Rosemarie 

Hier erkennt man die Unprofessionalität dieses Fair Games ebenso wie dann die Klage der Frau Moser 7 Jahre später. 

Wenn ein Gericht nicht einmal in der Lage ist, sich an Gesetze und Formalitäten zu halten, wie z.B. ein Verfahren ordnungsgemäß zu beenden, so kann man davon ausgehen, dass die Entmündigung der Mag.a Hoedl von höchster Stelle der Republik Österreich angeordnet wurde - interessanterweise kurz nach Beginn Regierung F. I. 

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2015/12/sachwalterschaftsverfahren-mag-hoedl-20.html

https://chronologieeinerentmuendigung.blogspot.com/2008/12/jahresruckblick-2008-protokoll-einer.html






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