Sonntag, 2. Mai 2021

Abmeldung der elektronischen Zustellung von behördlichen Dokumenten: Antworten der zuständigen Behörden Teil eins

Sehr geehrte Frau Hödl!

 

Anbei finden Sie das Abmeldeformular für die elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken.

 

Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit einer Kopie Ihres gültigen Lichtbildausweis an info@usp.gv.at.

 

Für weitere Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 01/711 23 88 44 66 oder via Chatbot auf oesterreich.gv.at zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Bernhard Zimmermann

Bürgerservice

 

Bundesrechenzentrum GmbH

Hintere Zollamtsstraße 4, 1030 Wien

 

Telefon: +43 1 71123 – 88 44 66

E-Mail: buergerservice.oegv@brz.gv.at

Web: www.brz.gv.at

 

 


1.2


Allgemeine schriftliche Abmeldung


Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich teile hiermit mit,dass ich 


Name:


Adresse:


Postleitzahl:


Ort:


Kontaktinformationen für allfällige Rückmeldungen


Telefon


E-Mail-Ad-resse:


mich gemäß §28b


Abs.6 ZustGesetz


vom Teilnehmerverzeichnis und damit der elektronischen Zustellung abmelde.


Mir ist bekannt,dass diese Abmeldung zwei Wochen nach dem Einlangen beim Teilnehmerverzeichnis wirksam wird und die Behörde über die im Teil­nehmerverzeichnis hinterlegte 


elektronische Adresse gemäß 


§28b Abs.1Z4 ZustG über das Einlangen der Abmeldung beim Teilnehmerverzeichnis infor­miert wird. 


Weiters haben die definierten Postbevollmächtigten des Unterneh­mens im Anzeigemodul„MeinPostkorb“ die Möglichkeit,diese Abmeldung binnen zweiWochen ab Einlangen der Information rückgängig zu machen.


MitfreundlichenGrüßen


eigenhändigeUnterschrift


Beilage:


Kopie 


eines amtlichen Lichtbildausweises,auf dem die Unterschrift erkennbar ist.



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