Sehr geehrte Frau Hödl!
Anbei finden Sie das Abmeldeformular für die elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken.
Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit einer Kopie Ihres gültigen Lichtbildausweis an info@usp.gv.at.
Für weitere Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 01/711 23 88 44 66 oder via Chatbot auf oesterreich.gv.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Zimmermann
Bürgerservice
Bundesrechenzentrum GmbH
Hintere Zollamtsstraße 4, 1030 Wien
Telefon: +43 1 71123 – 88 44 66
E-Mail: buergerservice.oegv@brz.gv.at
Web: www.brz.gv.at
1.2
Allgemeine schriftliche Abmeldung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich teile hiermit mit,dass ich
Name:
Adresse:
Postleitzahl:
Ort:
Kontaktinformationen für allfällige Rückmeldungen
Telefon
E-Mail-Ad-resse:
mich gemäß §28b
Abs.6 ZustGesetz
vom Teilnehmerverzeichnis und damit der elektronischen Zustellung abmelde.
Mir ist bekannt,dass diese Abmeldung zwei Wochen nach dem Einlangen beim Teilnehmerverzeichnis wirksam wird und die Behörde über die im Teilnehmerverzeichnis hinterlegte
elektronische Adresse gemäß
§28b Abs.1Z4 ZustG über das Einlangen der Abmeldung beim Teilnehmerverzeichnis informiert wird.
Weiters haben die definierten Postbevollmächtigten des Unternehmens im Anzeigemodul„MeinPostkorb“ die Möglichkeit,diese Abmeldung binnen zweiWochen ab Einlangen der Information rückgängig zu machen.
MitfreundlichenGrüßen
eigenhändigeUnterschrift
Beilage:
Kopie
eines amtlichen Lichtbildausweises,auf dem die Unterschrift erkennbar ist.
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