https://justizonline.gv.at/jop/web/content/akteneinsicht
Allgemeine Informationen zur elektronischen Akteneinsicht
Die elektronische Akteneinsicht ist wesentlicher Teil der großflächigen Digitalisierungsinitiative der österreichischen Justiz und Eckpfeiler einer bürgernahen und transparenten Verfahrensführung. Sie unterstützt eine bürgernahe und zügige Verfahrensführung ohne Papier. Mit Hilfe dieses digitalen Services können Abfrageberechtigte auf für sie freigegebene Bestandteile des Gerichtsakts auf elektronischem Weg zugreifen.
Neben einer benutzerfreundlichen Einsicht in freigegebene Dokumente des Akts, können Dokumente einzeln oder als konsolidierte PDF-Datei kostenfrei heruntergeladen werden. Den Berechtigten steht somit ein umfassendes PDF-Dokument zur Verfügung, das gezielt nach Schlagworten durchsucht werden kann. Zur leichteren Orientierung wird automatisch ein Inhaltsverzeichnis generiert, in dem alle Aktenbestandteile chronologisch nach Ordnungsnummern dargestellt werden.
Um zur Akteneinsicht zu gelangen, bedarf es einer Anmeldung mit Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte.
https://www.handy-signatur.at/hs2/
Die ID Austria kommt: Keine Sorge, die Handy-Signatur bleibt weiterhin bestehen! Alle aktiven und alle zukünftig freigeschalteten Handy-Signaturen werden mit Einführung der ID Austria (E-ID) ohne weiteres Zutun umgestellt. Für UserInnen bedeutet das konkret: gleiche Funktionalität, gleiche Handhabung!
Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.a-trust.at/de/handy-signatur/id-austria/
https://www.xitrust.com/die-phantasie-befluegeln/
https://www.buergerkarte.at/
Wie unterscheiden sich Handy-Signatur und Bürgerkarte?
Handy-Signatur und Bürgerkarte erfüllen die gleichen Funktionen: Den Nachweis der Identität und die Unterschrift.

Die Verwendung der Bürgerkartenfunktion auf einer Chipkarte erfordert ein Kartenlesegerät.
Für die Nutzung der Handy-Signatur ist kein Kartenlesegerät nötig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen empfangsbereiten Mobiltelefonen.
ID Austria

Im Laufe des Jahres 2021 wird die neue ID Austria die bisherige Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte ablösen. In Zukunft können Sie mit der ID Austria Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria wird so zu Ihrem Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur und Bürgerkarte. Aktuell läuft der Pilotbetrieb der ID Austria. Dieser endet im Herbst 2021. Ab diesem Zeitpunkt wird die ID Austria allen Bürgerinnen und Bürgern in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Alle aktuellen Informationen zur ID Austria finden Sie unter https://www.oesterreich.gv.at. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihre bestehende Handy-Signatur in Ihre persönliche ID Austria überführen können.
Handy-Signatur und Bürgerkarte
Die Bürgerkartenfunktion ist in zwei Formen verfügbar:
- Handy-Signatur: Zur Nutzung der Handy-Signatur ist ein empfangsbereites Mobiltelefon notwendig. Die Handy-Signatur funktioniert mit allen Mobiltelefonen und ist kostenlos.
- Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion: Sie können die Bürgerkartenfunktion beispielsweise auf einer A-Trust Chipkarte aktivieren (auf Ihrer e-card nur noch bis Ende 2019). Zur Verwendung einer Karte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion benötigen Sie ein Kartenlesegerät.
Beide Formen der Bürgerkarte können als rechtsgültige Unterschrift im Internet verwendet werden, sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Sowohl das Handy und eine aktivierte Chipkarte sind auch Ihr virtueller Ausweis, Sie können sie also im Web so verwenden, wie zum Beispiel Ihren Führerschein oder Ihren Reisepass. Sie können damit aber auch Dokumente oder Rechnungen digital signieren.
Unabhängig von der Form der Bürgerkarte bietet Ihnen diese zahlreiche Vorteile:
- Kostenfreie Nutzung: Die Nutzung von Handy-Signatur ist völlig kostenlos.
- Zeitersparnis: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigen
- Hohe Sicherheit: Ausschließlich die korrekte Kombination der beiden Faktoren Wissen (PIN bzw. Passwort) und Besitz (Chipkarte bzw. Handy) ermöglicht eine erfolgreiche Anmeldung (Login) an einem Service oder eine elektronische Unterschrift.
- Datenschutz: Kryptographische Verfahren verhindern den zentralen Zugriff auf sensible Daten.
- Komfort: E-Services von Verwaltung und Wirtschaft können mit der gleichen Methode genutzt werden, die unzähligen Benutzerkennungen sind damit Vergangenheit.
Elektronische Akteneinsicht im Zivilverfahren
In ausgewählten ())Gattungen des Zivilrechts wird den berechtigten Parteien grundsätzlich der gesamte Akt zur Verfügung gestellt. Die hinterlegte Berechtigungssystematik bietet detaillierte Abstufungsmöglichkeiten und schafft damit die Grundlage für eine – an die individuelle Situation angepasste – Zuweisung dieser Einsichtsrechten. Dabei ist eine zeitliche Einschränkung (z.B. für Sachverständige während der Zeit der Gutachtenserstellung) ebenso möglich wie eine Einschränkung auf bestimmte Dokumente.
Elektronische Akteneinsicht im Strafverfahren
Im Strafverfahren ist die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht nur nach Einbringung eines entsprechenden Antrags möglich. Nachdem dieser Antrag durch ein Entscheidungsorgan bewilligt worden ist, werden den Berechtigten die freigegebenen Aktenbestandteile für die elektronische Akteneinsicht via JustizOnline bereitgestellt.
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