S.g. Sachwalter-Kanzlei Pechmann, s.g. Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK),
ich beziehe mich auf das E-Mail von Herrn Alois Edtmaier vom 7.September 2017, wo der Erhalt meiner SV-Darstellung bestätigt wird.
Leider kann ich die elektronische Zustellung des behördlichen Dokuments der Staatsanwaltschaft Wien nicht öffnen - 46 UT 67/17g - 1.
Aufgrund meines Status "Suppressive Person" ist jegliche Kommunikation mit meinem ehemaligen Dienstgeber BRZ GmbH verboten und unterbrochen sowie gesperrt. Ob ich Hausverbot wie Ing. Lassy habe, ist mir nicht bekannt. Einige Jahre nach meiner fristlosen Entlassung war es mir sogar unmöglich, die Website www.brz.gv.at von meinem privaten PC zu öffnen.
Ich hatte mal ein Passwort auf brz-Zustelldienst - dies wurde aber gesperrt.
Ich gehe aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiter verfolgen wird. Die Scheinverurteilungen vom Mai 2012 sind bekannt. Die Öffentlichkeit wurde darüber informiert, dass der Buchhalter Wiplinger von der BUHAG 2009 in U-Haft war - wie ich zufällig von seinem Anwalt in der Sauna in Oberlaa erfuhr, war dies aber nicht der Fall. Wiplinger und Datzer waren Anfang Februar 2009 schon wieder auf freiem Fuss und sind dies wohl auch jetzt.
Da die Malversationen ja auf SAP-Systemen im BRZ stattfanden, ist nicht davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft, die offenbar von BRZ und BMF erpresst wird, die Sache weiter verfolgen wird.
Ich habe meine blogs und Sachverhaltsdarstellungen für die Nachwelt geschrieben.
Frau Moser war sicher eine Strohfrau für jene Klage, wo man mich noch einmal einzuschüchtern versuchte und nochmals entmündigen konnte.
Gutachter Andreas Steinbauer war es bei der Entmündigungs-Verhandlung am 7.12.2016 (BG Wien-Liesing) sehr wichtig, dass ich keine Vollmacht rechtsgültig unterzeichnen kann. Man hat nach wie vor Angst, dass ich Daten des verstorbenen Schweinhammer bei ausländischen Anwälten hinterlegt habe.
Aber wie sagte schon Racine: There is no secret that TIME does not reveal (via Tim Weiner - legacy of ashes)
Ich bitte trotzdem mir das Schreiben der Staatsanwaltschaft (die ja bekanntlich laut Dr. Johann Rzezszut - OGH seit vielen Jahren in AGONIE verharrt) PER POST zu übermitteln. Leider habe ich keine E-Mail-Adresse von der Staatsanwaltschaft Wien.
Die Staatsanwaltschaft könnte das Dokument auch elektronisch meinem Sachwalter Dr. Franz Pechmann zukommen lassen. Er ist als Rechtsanwalt mit dem Bundesrechenzentrum elektronisch via ERV verbunden.
Mit bestem Dank und der Bitte um Kenntnisnahme
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 WIEN
Brunner Strasse 23 bis 25
Gesendet: Mittwoch, 13. September 2017 um 15:01 Uhr
Von: zustellung@brz-zustelldienst.at
An: rosemarie.hoedl@gmx.at
Betreff: elektronische Zustellung
Von: zustellung@brz-zustelldienst.at
An: rosemarie.hoedl@gmx.at
Betreff: elektronische Zustellung
Verständigung über die Bereithaltung
eines behördlichen Dokuments zur Abholung
Absender/Absenderin | Staatsanwaltschaft Wien | ||||||||||||||||||||||||
ID | 46 UT 67/17g - 1 | ||||||||||||||||||||||||
Empfänger/Empfängerin: | Rosemarie Hödl | ||||||||||||||||||||||||
Zustellung
Wichtige Information!
Formular 7 zu § 35 Abs. 1 und 2 und § 36 des Zustellgesetzes | |||||||||||||||||||||||||
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