Sg. Frau Hödl,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Bürgersupport per E-Mail buergerservice.oegv@brz.gv.at oder telefonisch unter +43 (0)1 71123 884466, sofern Ihr Anliegen Sie als Bürgerin betrifft. Geht es um das Unternehmen bzw. die Behörde, bitte wenden Sie sich an den Unternehmenssupport, per E-Mail: info@usp.gv.at oder telefonisch unter 050 233 733.
Weitere Informationen zur elektronischen Zustellung finden Sie auch auf www.zustellung.gv.at.
Mit besten Grüßen,
Christine Mayr
Von: Rosemarie Hödl <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
Gesendet: Freitag, 30. April 2021 11:25
An: Mayr, Christine <christine.mayr@brz.gv.at>; Help-Desk <help-desk@brz.gv.at>
Cc: rosemarie hoedl <rosemariehoedl@gmail.com>; Rosemarie Hödl <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
Betreff: Fw: Stornierung elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken meinpostkorb@brz.gv.at für rosemarie.hoedl@gmx.at
Gesendet: Freitag, 30. April 2021 um 10:46 Uhr
Von: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
An: buergerservice.oegv@brz.gv.at, digitalisierung@bmdw.gv.at
Betreff: Fw: Stornierung elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken meinpostkorb@brz.gv.at für rosemarie.hoedl@gmx.at
Gesendet: Freitag, 30. April 2021 um 08:03 Uhr
Von: "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
An: service@bmdw.gv.at, post@bmi.gv.at, buergerservice@bmi.gv.at, pva-lsw@pv.at, pva@pv.at, kundenservice@oegk.at, office@oegk.at, "rosemarie hoedl" <rosemariehoedl@gmail.com>, "Rosemarie Hödl" <Rosemarie.Hoedl@gmx.at>
Cc: service@bmdw.gv.at, ombudsstelle@pv.at, justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at, buergerservice@sozialministerium.gv.at, office@a-sit.at, help-desk@brz.gv.at, post@mba23.wien.gv.at, office@pechmann.cc, initiativesachwalterschaft@gmail.com
Betreff: Stornierung elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken meinpostkorb@brz.gv.at für rosemarie.hoedl@gmx.at
Mag. Rosemarie Hoedl
1230 WIEN
rosemariehoedl@gmail.com
rosemarie.hoedl@gmx.at
Bezirksgericht Wien-Liesing
Pflegschaftsabteilung
Haeckelstraße 8
1230 Wien
Wien, 30.4.2021
Kopie: Österreichische Gesundheitskasse, Rechtsanwaltskanzlei Pechmann Wien, Pensionsversicherungsanstalt, BM für Inneres, BM für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung, Brz GmbH. Magistrat. Bezirksamt Wien-Liesing und weitere Behörden (betreff Elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten)
Betrifft: Bitte/ amtliches Ersuchen um Stornierung der Elektronischen Zustellung von behördlichen Dokumenten durch
Ersuchen um Wiederaufnahme der Zustellung von behördlichen Dokumenten per Post gemäß Zustellgesetz und Sperre/ Stornierung/ Löschung der Elektronischen Zustellung
S.g. Bezirksgericht, s.g. Pva, s.g. Österreichische Gesundheitskasse, s.g. Ministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung, wertes Bundesrechenzentrum, s.g. Rechtsanwaltskanzlei Pechmann und Company, s.g. Justizombudsstelle, s.g. Ombudsstelle Pva und Ombudsstelle der Österr. Gesundheitskasse, s.g. Gesundheitsministerium, s.g. Herr Raphael Karall (Vertragsbediensteter Bezirksgericht Wien-Liesing),
nach Rücksprache mit Rechtspfleger R. Karall am Bezirksgericht Wien-Liesing konnte ich eruieren, dass bereits mehrere behördliche Dokumente (inkl.Gerichtsbeschluss) an meine E-mail-adresse rosemarie.hoedl@gmx.at versandt worden sind.
Leider ist es mir nicht möglich via Bürgerkarte (wo ich mich vor vielen Jahren registrieren ließ betreff Zustellung behördlicher Dokumente) und Elektronischer Signatur diese Dokumente auf den Websites des Digitalisierungsministeriums zu öffnen.
Ich bin bei Brz (das nun zum Wirtschaftsministerium gehört) seit vielen Jahren gesperrt - ebenso ist der Zugriff zu meinpostkorb@brz.gv.at gesperrt, wie auch brz-zustelldienst immer schon für mich gesperrt war (Rechtliche Gründe siehe unten)
Die Dokumente gelten jedoch als zugestellt.
Ich ersuche um dringende Mitteilung, wie ich die Elektronische Zustellung stornieren kann.
Betreff eines Beschlusses des Bezirksgerichts Wien-Liesing vom Jänner dieses Jahres (Offene Gerichtsgebühren) konnte ich nach Rücksprache mit dem Rechtspfleger erreichen, dass ich diesen Beschluss aus Kulanzgründen als physischen BRIEF per Post ins Postkästchen an meine Wohnadresse zugestellt erhalte.
Betreff Dokumente von
- Österreichische Gesundheitskasse
- Pensionsversicherungsanstalt
sowie anderen Behörden (eine Liste konnte ich bis Dezember 2019 rückwirkend erstellen, sie liegt diesem Schreiben bei)
ersuche ich um Mitteilung, wie ich diese Dokumente erhalten kann. Mir ist klar, dass sie im Elektronischen Postkorb gemäß Zustellgesetz nach einiger Zeit gelöscht sind und nicht mehr abrufbar sind.
Bezirksgericht Wien-Liesing: Frau Rätin Huber schickte mir im März 2020 eine amtliche Mitteilung (die ich sehr wohl per physischem Postbrief Rsa/Rsb erhielt) dass sie an die Österreichische Gesundheitskasse ein Schreiben übermittelte, dass die Sachwalterschaft meine Person betreffend per Beschluss 8.Februar 2018 eingestellt wurde.
Die Datenbanken der Österreichischen Gesundheitskasse sind offenbar nicht mit dem VJ-Register und den Datenbanken der Justiz (zivilrechtliche Dokumente) vernetzt und verknüpft, sodass wichtige Dokumente (wie die e-card mit Foto) noch immer an die ehemalige Sachwalterkanzlei Dr. Pechmann in Wien-Wieden verschickt wurden. SW= per Beschluss Februar 2018 beendet. Dies ist besonders in Hinblick auf medizinische Behandlungen und Entmündigungen von eminenter Bedeutung.
Die Pensionsversicherungsanstalt teilte mir ebenfalls per physischem Brief mit, dass nun bekannt ist, dass die Sachwalterschaft meine Person betreffend bereits mehr als drei Jahre beendet ist. Jedoch erhalte ich von der Pva Wien behördliche Dokumente, die ich nicht abrufen kann.
Ich bedanke mich vorab bei Rechtspfleger Karall (Bezirksgericht Wien-Liesing) dass er mir aus Kulanzgründen den Beschluss von Jänner dieses Jahres (Verfahren Gerichtsgebühren) per Post als physischen Brief zustellt. So kann ich die offenen Gerichtsgebühren - wenn auch mit Zeitverzug - bezahlen.
Ich benötige sämtliche Dokumente für mein Gerichtsarchiv "Chronologie einer Entmündigung" - elf Jahre rückwirkende Entmündigung auf Bestellung des Ministeriums und Bundesrechenzentrums sowie der Bundesbuchhaltungsagentur.
Die Pensionsversicherungsanstalt und Österreichische Gesundheitskasse ersuche ich, mir die Dokumente des laufenden Jahres auch per Brief aus Kulanzgründen zuzuschicken.
Dieses Schreiben ergeht an
BM für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung (sowie nachgeordnete Dienststelle Brz GmbH - früher BM für Finanzen)
BM für Inneres (Melderegister und Servicestelle)
Bezirksgericht Wien-Liesing sowie Justizombudsstelle Wien
Pensionsversicherungsanstalt - Landesstelle Wien
Österreichische Gesundheitskasse
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Franz Stephan Pechmann, 1040 Wien als ehemalige Sachwalterkanzlei.
Österreichische Post AG
Magistratisches Bezirksamt Wien (Passamt, Grüner Pass)
und weitere Behörden.
Des Weiteren ersuche ich das Bezirksgericht Wien-Liesing um Klarstellung, warum in ein und demselben Pflegschaftsverfahren die #Geschäftszahlen intern ständig wechseln. So entsteht nämlich zusätzliche Verwirrung betreff Zustellung behördlicher Gerichtsdokumente und Überprüfung um welches Verfahren es sich konkret handelt.
Mit der dringenden Bitte um Bearbeitung und Dank im voraus
Mag.a Rosemarie Hoedl
1230 WIEN
Post-Skriptum:
Des Weiteren ersuche ich das Ministerium für Digitalisierung um Mitteilung, welche Behörden ich noch anschreiben muss, die mir eventuell behördliche Schriftstücke zusenden könnten (Passamt Melderegister etc...)
Dies wird in Hinblick auf den grünen Pass, wo Eintrittsberechtigungen in Gastronomie, Kulturbetriebe, ärztliche Ordinationen, Krankenhäuser nur mehr mit negativem Test, Impfung etc. möglich sein werden, von grundlegender Bedeutung sein - auch in Hinblick auf meine Bürgerrechte als nicht entmündigte österreichische Staatsbürgerin.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass ich als rechtsunterworfene mündige österreichische Staatsbürgerin das Recht habe, über Gerichtsverfahren die gegen mich laufen informiert zu werden und Gerichtsbeschlüsse und Urteile zugestellt zu bekommen, vor allem auch wegen Recht auf Rekurse und weitere Rechtsmittel (fristgerechte Einbringung).
attachments/ Beilagen:
- Liste der Zustellung von behördlichen Dokumenten, die ich nicht öffnen konnte über die Websites
- Behördliche Dokumente Bezirksgericht Wien-Liesing Begleitschreiben, die seit 30. Oktober 2020 (Verfahrenshilfe Offene Gerichtsgebühren Verfahren BG Liesing 018/007 P 183/ 20 v) die ich elektronisch NICHT öffnen konnte (die jedoch laut Zustellgesetz offenbar trotz meiner Sperre bei diesen Behörden als zugestellt gelten)
- Behördliche Begleitschreiben - elektronisch Pva und Gesundheitskasse 2020 und 2021 laufend
HIER BIN ICH GESPERRT: (vermutlich wegen Status "Suppressive Person" oder wegen ehemaliger abgeschlossener Pflegschaftsverfahren elf Jahre rückwirkende Entmündigung)
Zugang sowohl zu
- Handy-Signatur
- EU-Login
- ID austria
gesperrt für Mag.a Rosemarie Hoedl
https://eidas.bmi.gv.at/ms_connector/pvp/post
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Anmelden bei „oesterreich.gv.at“
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass „oesterreich.gv.at“ auf Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihr bPK (bereichsspezifisches Personenkennzeichen) … zugreifen darf. Details verbergen
Eindeutige ID: https://secure.oesterreich.gv.at/auth/sp/Metadata
Folgende Attribute zu Ihrer Person werden angefordert:
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) für den Bereich: ZP-MH
Weitere verschlüsselte bereichspezifische Personenkennzeichen (bPK) für die Bereiche: JR, SA, SV, WT-UR, ZP, ZP-TD, ZU, FN-195738a, FN-204719h
Ausstellerland
Datenschutzerklärung von „oesterreich.gv.at“
HandySignatur
eIDAS Authentifizierung
ID Austria
Was ist die ID Austria (elektronischer
-----------------------------------------------------------------
auch bei "mein Postkorb im Internet" ist der elektronische Zugang für Mag.a Rosemarie Hoedl gesperrt:
Allgemeine Informationen
"MeinPostkorb" im Internet
ist über folgende Portale im angemeldeten Bereich erreichbar:
oesterreich.gv.at für Bürgerinnen und Bürger
App "Digitales Amt" für Bürgerinnen und Bürger
Unternehmensserviceportal usp.gv.at für Unternehmen
eAMA für Unternehmen
diverse Behördenportale für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung
Zugelassene Zustelldienste
Gemäß § 30 Abs. 3 Zustellgesetz - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018, sind die Zustelldienste für die elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke im Internet bekanntzugeben.
Zugelassene Zustelldienste
Zugelassener Zustelldienst Auflagen und Bedingungen an den Zustelldienst
hpc DUAL Österreich GmbH vormals hpc DUAL Zustellsysteme GmbH
(zugelassen mit Bescheid vom 19.2.2017) -
sendhybrid ÖPBD GmbH vormals exthex GmbH
(zugelassen mit Bescheid vom 11.2.2014) -
Österreichische Post AG vormals Online Post Austria GmbH
vormals Electronic Bill Presentment and Payment GmbH
(zugelassen mit Bescheid vom 25.6.2010) -
Bundesrechenzentrum GmbH
(zugelassen mit Bescheid vom 3.3.2009) -
VENDO Kommunikation + Druck GmbH
vormals kbprintcom.at Druck + Kommunikation GmbH
(zugelassen mit Bescheid vom 7.10.2019) -
Kommunikationssysteme der Behörden
Gemäß § 37 Abs. 2a Zustellgesetz - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2018, sind die Kommunikationssysteme der Behörden zur Zustellung nicht-nachweislicher behördlicher Schriftstücke im Internet bekanntzugeben.
Kommunikationssysteme der Behörden Betreiber
BK eZustellungBund Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
AMA-KSB VENDO Kommunikation + Druck GmbH
vormals kbprintcom.at Druck + Kommunikation GmbH im Auftrag der Agrarmarkt Austria
SV-Postfach Dachverband der Sozialversicherungsträger
MOA-ZS
MOA-ZS ist eine Open-Source Middleware, deren Aufgabe darin besteht, Fachapplikationen den Zugang zur elektronischen Zustellung zu erleichtern, indem sie die Zahl der Interaktionen mit Komponenten der E-Zustellung wie dem Teilnehmerverzeichnis und Zustelldiensten vereinfacht. Das Hauptaugenmerk liegt auf der einfachen Handhabung der Kommunikation mit MOA-ZS über eine einheitliche Schnittstelle zum einfachen Versenden von Zustellungen bzw. zum Verarbeiten von Zustellnachweisen und Statusinformationen. Weiterführende Informationen sind nur in englischer Sprache zu finden unter Schwerpunkte MOA-ZS.
Rechtliche Grundlagen und Spezifikationen
Zustellgesetz
Zustelldiensteverordnung
Zustellformularverordnung
Der Antrag auf Zulassung als elektronischer Zustelldienst ist beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einzubringen.
Die technischen Spezifikationen der elektronischen Zustellung werden durch folgende Dokumente beschrieben:
ZUSEORG Dieses Dokument beschreibt die Grundlagen, Architektur, Prozessmodell und organisatorische Rahmenbedingungen der elektronischen Zustellung. Dokument ZUSEORG (PDF, 882 KB)
(barrierefrei)
ZUSEMSG Diese Spezifikation beschreibt die Kommunikation zwischen Versenderapplikationen und Zustelldiensten bzw. allenfalls KSB auf freiwilliger Basis, zur Übergabe von Zustellungen und zur Übermittlung von Zustellnachweisen und Nachrichtenoperationen. Dokument ZUSEMSG (PDF, 1 MB)
(barrierefrei)
ZUSEAMOD Dieses Dokument spezifiziert die bilaterale Schnittstelle zwischen Zustellsystemen und dem Anzeigemodul. Dokument ZUSEAMOD (PDF, 2 MB)
(barrierefrei)
ZUSETNVZ Dieses Dokument beschreibt die Schnittstellen und Abfragemöglichkeiten des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der elektronischen Zustellung. Dokument ZUSETNVZ (PDF, 968 KB)
(barrierefrei)
XML Spezifikation XML-Schemata für ZUSEAMOD, ZUSEMSG, ZUSETNVZ, Automatische Abholung und URL Action Links Arbeitsdokument ZUSE-XML (ZIP, 40 KB) (nicht barrierefrei)
Begleitdokument-ZUSE Dieses Dokument beschreibt die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Anpassungen der Zustellspezifikation, die im 4. Quartal 2021 produktivgesetzt werden sollen. Für die versenderseitigen Anpassungen ist eine einjährige Übergangsfrist ab Produktivsetzung vorgesehen. Begleitdokument-ZUSE (PDF, 230 KB) (barrierefrei)
4. Kann man sich auch per Post abmelden?
Der Widerspruch bzw. die Abmeldung kann, sofern man nicht im USP registriert ist, auch per Post an das Bundesrechenzentrum geschickt werden. Die schriftliche Abmeldung wird innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Abmeldung wirksam und kann z.B. so aussehen:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/faq-e-zustellung.html#I
Gesendet: Montag, 22. März 2021 um 18:29 Uhr
Von: noreply_meinpostkorb@brz.gv.at
An: rosemarie.hoedl@gmx.at
Betreff: Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung
Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung
Absender/Absenderin: Bezirksgericht Liesing
Geschäftszahl: 018 007 P 183/20 v
ID: b8ec61c0-8b2b-11eb-8c74-41d5b52c3a5c
Empfänger/Empfängerin: Rosemarie Hödl
Zustellung ohne Zustellnachweis
Das Dokument ist abzuholen beim Anzeigemodul unter https://secure.oesterreich.gv.at/at.gv.mpk-p/ oder https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/Allgemeine-Information-zur-eZustellung.html
Versendung der ersten Verständigung: 22.03.2021 17:29
Versendung der zweiten Verständigung:
Ende der Abholfrist am 31.05.2021 um 24.00 Uhr
Signaturwert | AoDe0BpGTmIDt/aXaCSd6ZIHhssudQ8WymvCSX/oyHQxkp2ueH8ACq0T5Gr+O/lNTMqzXDl7VGHO LfJ4xaR87xmH6IaywP3Vg1RMe0AujMbQ0RrOcBfRNYwS7wFovLaiEP2z/YdDytG3pEjh7Nj9VSM8 pQKDvWeyRflJUMYzXMbH+MMmGGNkkCZUvDz6HkjlEddaUSNyUZixBitHK5Y3jeWHZpZ3aTzKSr9W HioEOlrMV0kowQmJptyQ/z1WYgMkmAjphB4mdzgdzGtu9IsP7g+R2gs1bpzVOjyPQErlzZ8Uwkyc Ceb17mElKzrryJbp+/uvnPVYCNyhdurJTya+CA== | |
Datum/Zeit-UTC | 2021-03-22T17:29:06+0100 | |
Aussteller-Zertifikat | CN=a-sign-corporate-05, OU=a-sign-corporate-05, O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT | |
Serien-Nr. | 769840076 | |
Prüfinformation | Information zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: | |
Wichtige Information!
A) Zustellung mit Zustellnachweis
- Eine zweite Verständigung wird nur dann versendet, wenn Sie das Dokument nicht innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der ersten Verständigung abgeholt haben.
- Sie können ein Dokument, das mit Zustellnachweis zugestellt wird, nur mit Ihrer Bürgerkarte oder durch eine an die Verwendung sicherer Technik gebundene Schnittstelle abholen.
- Grundsätzlich treten die Rechtswirkungen der Zustellung (zB der Beginn des Laufes von Rechtsmittelfristen) am ersten Werktag nach Versendung der ersten Verständigung ein (es sei denn, Sie haben das Dokument schon vorher abgeholt; vgl. Punkt 4). Samstage gelten nicht als Werktage.
Die Zustellung gilt als nicht bewirkt, wenn die Verständigungen nicht bei Ihnen einlangen, doch wird sie mit dem dem Einlangen einer Verständigung folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam.
- Das Dokument gilt spätestens mit der Abholung als zugestellt.
- Auch wenn Sie das Dokument nicht abholen, gilt es als zugestellt, sofern zumindest eine der beiden Verständigungen spätestens am vorletzten Tag der Abholfrist bei Ihnen eingelangt ist (vgl. aber Punkt 6).
- Die Zustellung gilt jedoch als nicht bewirkt, wenn Sie
− von den elektronischen Verständigungen keine Kenntnis hatten oder
− von diesen zwar Kenntnis hatten, Sie aber während der Abholfrist von allen Abgabestellen nicht bloß vorübergehend abwesend waren. In diesem Fall wird die Zustellung an dem der Rückkehr an eine der Abgabestellen folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das Dokument abgeholt werden könnte.
- Wenn Sie mehrere elektronische Adressen bekanntgegeben haben und dieselbe Verständigung an mehrere elektronische Adressen versendet wird, so ist der Zeitpunkt der frühesten Versendung maßgeblich.
B) Zustellung ohne Zustellnachweis
- Eine zweite Verständigung wird nicht versendet.
- Das Dokument gilt mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Bereithaltung zur Abholung als zugestellt.
Formular 7 zu § 35 Abs. 1 und 2 und § 36 des Zustellgesetzes
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