BIS NICHTS MEHR BLEIBT
obwohl eine Amtshaftungsklage gegen Sachwalterschaftsmissbrauch (rund um Bezirksgerichte, Gerichtl.EV, Gerichtsgutachter etc.) im Wiener Speckgürtel Gumpoldskirchen BG Baden BG Mödling auf den 1. Blick sinnlos erscheint, ist es doch gut, dass so ein Verfahren (Klage gegen die Republik wegen Sachwalterschaftsmissbrauch und Verkauf von Wohnungen durch Sachwalter mit pflegschaftsbehörderlicher/ gerichtlicher Genehmigung) nun mal ordentlich dokumentiert wird.
Es ist gut, dass sich hier eine betroffene Familie, die um die Hälfte ihres Erbes gebracht wurde, nun gefunden hat, das durchzuprozessieren. Sie haben genug Vermögen, um die Anwaltskosten zu bestreiten. Es scheint, als ob sie sich zum Hobby gemacht hätten, dieses System zu Fall zu bringen. Der hochmütige Blick des Anwalts der Finanzprokuratur (Anwalt der Republik) spricht Bände.
Im Rahmen einer Amtshaftungsklage wird in Österreich das Bestehen oder Nichtbestehen eines rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schadens durch eine Handlung oder Unterlassung in Vollziehung der Gesetze (Artikel 23 Abs. 1 B-VG) durch ordentliche Gerichte (Zivilgerichte) beurteilt (§ 1 Abs. 1 AHG).
Sie ist zuständig für die Vertretung des Bundes (§ 3 Abs. 1 ProkG) vor den Gerichten, soweit keine besondere Institution dafür besteht, wie etwa den Staatsanwaltschaften, die im Strafverfahren die Anklage vertreten. Hauptsächlich ist die Finanzprokuratur für Fälle zuständig, in denen der Bund als Träger von Privatrechten auftritt, jedoch auch beispielsweise für die Vertretung des Bundes in Angelegenheiten der Amtshaftung. Neben dem Bund können auch die Länder und Gemeinden sowie Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Fonds des öffentlichen Rechts und Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, die Dienste der Finanzprokuratur in Anspruch nehmen.
Wo ist das Geld der Tante Traude?
Eine reiche Frau, Tante Traude, stirbt und vererbt ihren Nichten das gesamte Vermögen, das sich auf rund eine Million Euro beläuft. Doch bald stellen die Erbinnen die Frage, ob das alles gewesen sein kann. Die verstorbene Tante habe selbst viel besessen und von ihrem Mann Liegenschaften, Wertpapiere und Geld geerbt und, so die Nichten, nicht auf großem Fuß gelebt. Die Nichten machen sich auf die Suche nach dem Geld der Tante Traude. Sie glauben, dass der Sachwalter ihrer Tante nicht zu deren Wohl gehandelt haben könnte. Dieser weist die Vorwürfe zurück. Die Nichten meinen, er habe zwei Eigentumswohnungen von Tante Traude in Baden zu einem Spottpreis und ohne Not verkauft. Das Pflegschaftsgericht hat diesen Verkauf genehmigt. Die Nichten haben Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht und verlangen hunderttausende Euro Schadenersatz. Und das ist erst der Anfang, ein Gumpoldskirchner Erbschaftskrimi in „Am Schauplatz Geri
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