ad Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren: S.g. BM für Justiz, s.g. Abgeordnete zum Nationalrat: Nachdem auf Facebook ohnehin alles mitgelesen wird (hna, lvt, bvt etc...) erspare ich mir mal die Postgebühren und schreibe folgende Beschwerde: Aus eigener Betroffenheit und als Sprachrohr für tausende entmündigte Menschen und Angehörige in Österreich möchte ich folgenden Skandal aufzeigen: Gemäß § 137 AußStrG gebührt dem Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) ein Viertel der Entschädigung, die der Person (Sachwalter) zuerkannt wird, der die Vermögensverwaltung obliegt, mindestens jedoch 82 Euro! (Gerichtsgebührengesetz Tarifpost 7) Das heißt im Klartext: Wenn ein Sachwalter z.B. 20.000 Euro Honorar erhält (mittels Genehmigungs-Beschluss durch Gericht bestätigt) - dann erhält das Gericht bis zu 5.000 Euro für die Genehmigung einer Pflegschaftsrechnung mittels BESCHLUSS: Für Rechtspfleger bedeutet das im Regelfall Arbeit von 5 Minuten - der Pflegschaftsrichter muss nicht einmal involviert werden geschweige denn irgend ein Dokument persönlich unterschreiben! Außerdem erhöht sich das Honorar des Sachwalters und die Gerichtsgebühren, wenn es reiche alte Menschen zu entmündigen gilt....die sich nicht mehr wehren können. Wenn Sie diese skandalösen Zustände im Bereich Pflegschaftsverfahren nicht ändern, werden Sie weiterhin mit Selbstjustiz rechnen müssen! Dies soll keine Drohung sein - sondern nur der Ausdruck einer persönlichen Meinung aufgrund eines jahrelangen Leidensweges (Entmündigung im Auftrag von BM für Finanzen, Bundesbuchhaltungsagentur und Bundesrechenzentrum GmbH)
18 Juni 2014
Sachwalterschaftsmissbrauch Methodik der Enteignung: Schön langsam reicht es mir wirklich: Es ist immer das gleiche Spiel: Man schaut zuerst im Grundbuch, wo es bei alten Menschen Immobilien und Liegenschaften zu holen gibt. Dann ist auch schon der "Bankberater" involviert, der meint, der alte Mensch hebe in letzter Zeit immer so hohe Beträge ab und beim Bezirksgericht wird innerhalb einer Stunde ein einstweiliger Sachwalter (meistens ein mit dem Richter befreundeter Rechtsanwalt, der die Enteignung juristisch über die Bühne bringt, z.B. Verkauf der Eigentumswohnung) bestellt. Pro forma hat das Gericht dann auch schon einen ENTMÜNDIGUNGSGUTACHTER, der die Massenentmündigungen mittels vorformulierter Gutachten auch juristisch besiegelt. Die alte Dame wird (aus fadenscheinigen medizinischen Gründen) ins Pflegeheim transferiert, der ach so gebildete juristische Sachwalter (Rechtsanwalt) wickelt den Verkauf der Immobilie ab - die Provisionen werden verteilt. Zwischen den Angehörigen wird ein Familienkonflikt hochgespielt und der Richter sagt: Ein externer Sachwalter ist notwendig. Das ist das Massen-Entmündigungs- und Massen-Enteignungs-Prozedere an den Bezirksgerichten im Rechtsstaat Österreich! ESSS REEICHTT MEINE HERR- und Frauschaften!!!!
FORGIVENESS: It would be much more constructive if people tried to understand their supposed enemies! Learning to forgive is much more useful than merely pickung up a stone and throwing it at the object of one´s anger - the more so when the PROVOCATION IS EXTREME! For it is under the greatest adversity that there exists the greatest potential for doing good, both for ONESELF and other human beings!
zum Fall Aspalter (BG Wien-Liesing): Ebenso wie im Falle Hödl (BG Liesing) und Fall Bader (BG Wien-Favoriten) wurde über die Weihnachtsfeiertage (sic!!!) ein Beschluss für die EW Sachwalterschaft für Frau Eleonore Aspalter geschrieben, um ihr die Eigentumswohnung (die sie sich über Jahre selbst erspart hat) schnell vom Sachwalter/Rechtsanwalt "rechtskonform" wegnehmen zu können und Frau Eleonore Aspalter (die nur ein bisschen Hilfe im Haushalt benötigen würde) in ein Pflegeheim zu stecken. Was dort dann passiert, wissen wir ja. Gnade uns Gott. Es ist so unfassbar, welche Verbrechen an diesem Bezirksgericht geschehen, dass ich jetzt ein Ansuchen um Überleben stellen muss, aber wo bitte????
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