Da ich bereits ein
Obsorgeverfahren an einem österreichischen Gericht durchgestanden habe und im
September 2007 die
Linzer Rechtsstudien mit der Einführungswoche in Villach (Kärnten) begonnen hatte, erinnerte ich mich daran, dass ich ja als Entmündigte auch noch das Recht der Akteneinsicht habe.
So begebe ich mich heute zum zuständigen Bezirksgericht im Südwesten von Wien. Es ist ein heißer Tag und viele sind schon auf Urlaub. Nach der Kontrolle bei der Schleuse am Eingang des Gerichts führt mich mein Weg gleich zur Sachbearbeiterin des Buchstaben H - Abteilung Pflegschaftssachen.
Wie immer sind die Mitarbeiter völlig aufgelöst und versinken in einem Berg von alten Pflegschaftsakten - dazu gehören Entmündigungen, Obsorgeverfahren, Besuchsrechtsverfahren und einiges mehr.
Ich frage die zuständige Kanzleileiterin Frau B., ob es möglich wäre, in meinen Pflegschaftsakt AKTENÈINSICHT zu nehmen. Sie dachte, ich habe ein Obsorgeverfahren und fragt mich nach dem Namen der Kinder. Als ich ihr sage, dass ich die Entmündigte bin, bleibt ihr die Luft weg. Ich schaue offenbar trotz Sachwalterschafts-Folter noch immer ganz gut und gepflegt aus der Wäsche.
Sie fuchtelt mit ihren Akten hin und her und sagt nach einigen Minuten Überlegung: Da muss ich zuerst den diensthabenden Pflegschaftsrichter fragen. Die mich
entmündigende Richterin Romana W. scheint auf URLAUB zu sein. WELCH GLÜCKLICHER ZUFALL. Ich setze mich also auf die Bank im Gerichtsgang. Zum Glück habe ich Lesestoff mit, ich muss nämlich auf die Genehmigung des Aushilfs-Richters ca. zwei Stunden im Gang des Gerichtsgebäudes warten.
Als es dann soweit ist, in Liesing läuten schon die Mittagsglocken, darf ich den Raum mit den Pflegschaftsakten betreten. Es ist wie ein Eingelassen-Werden in die Heiligen Hallen der Justiz. Mein
Entmündigungs-Akt ist schon ziemlich hoch. Es ist ja darin auch der fingierte Zahlungsbefehl von T-Mobile über 660 Euro vom September 2008 zu finden inkl. mein Rekurs und all das andere unnötige Papier wie der Zahlungsbefehl der GE Money Bank (auch die Kanzlei Tramposch in Eisenstadt wusste über meine Entmündigung wegen 660 Euro Bescheid und brachte in der Panik einen Zahlungsbefehl betreff offener Kreditbetrag KIKA-Küche ein). Das nennt man dann
E-Government und E-Justiz auf Österreichisch.
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Gerichtsabteilung 999 Mahnklage GE Money Bank vertreten durch Tramposch Eisenstadt |
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Ich darf mich hinsetzen und jene Zetteln/Dokumente heraussuchen, die ich kopieren möchte. Da fällt mir eine
handschriftliche Notiz auf, die ziemlich lange ist und
Ende April 2009 von der Entmündigungs-Richterin Romana W. verfasst worden zu sein.
Es ist schon bald Ende des Monats und ich habe ja kaum noch Geld. Der
Sachwalter Dr. W. gibt mir derzeit
300 Euro im Monat, davon muss ich Lebensmittel, Hygieneartikel und außertourliche Anschaffungen wie Wohnungsreparaturen bestreiten. Auf meinem Girokonto sind schon 2.500 Euro gehortet. Das weiß ich,
weil der Sachwalter Dr. W. sich beim NETBANKING nicht auskennt. Er hat mir zwar den Ausdruck meiner Kontoauszüge bei der ERSTE Bank im Februar verunmöglicht und PER WEISUNG an die Bank verboten, hat aber vergessen, den lesenden Zugriff zum Netbanking sperren zu lassen. So weiß ich Bescheid über meinen Kontostand, Bankeingänge und Bankausgänge. Ich liebe es Übersicht über meine finanziellen Transaktionen zu haben, ich bin ja gelernte
Buchhalterin und
SAP-Beraterin und möchte zumindest meine eigene
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Griff haben, nachdem mir Sektenleute meinen heißgeliebten Job im Bundesrechenzentrum (Bundeshaushaltsverrechnung auf SAP) weggenommen haben.
Ich habe also exakt
20 Euro für
Kopien in bar zur Verfügung - mit der Bankomat-Karte kann ich nicht zahlen.Sachwalter Dr. W. hat alles vorsorglich bereits im Februar 2009 - als er eigentlich nur EINSTWEILIGER SACHWALTER war - sperren lassen: Jeglichen Zugang zu Bankdaten, zum Bankkonto (außer Internet-Banking, weil er sich da nicht auskennt, er kann ja nicht mal E-Mails öffnen) jegliche Möglichkeit, irgendeine Transaktion bei der Bank durchzuführen.
MIT MÜNDELN WIRD NICHT VERHANDELT - es müssen ihnen jegliche Bürgerrechte genommen werden, vor allem wenn sie Potential Trouble Sources und Suppressive Persons sind!
So war ich also auf Gedeih und Verderb dem Gutdünken des Sachwalters ausgeliefert! Jeden Monat musste ich zittern, dass Miete und Strom bezahlt werden und die Bankangestellte in Mödling auf Knien darum bitten.
AKTENEINSICHT 21. Juli 2009
ERV-Eingabe: Gerichtsabteilung 999
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Einzahlungsbestätigung 19 Kopien 6C177/09s | |
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19 Kopien konnte ich ablichten im Parterre des Gerichtes - aber eine ganz wichtige
Handschriftliche Notiz der Entmündigungsrichterin war dabei! Eine
Sternstunde für mich und für Österreichs Justiz!
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Aktenvermerk Gericht 999 vom 29. April 2009 |
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Am
22. April 2009 war ich bereits bei dem überaus netten Psychiater und gerichtlich beeideten Gutachter Dr. Kögler in Mödling. Er diagnostizierte in unglaublich hoher fachlicher Kompetenz, dass ein "Gramen in den Akten" bereits ein psychiatrisches Krankheitsbild ist. Es war offenbar nicht leicht, meine Entmündigung psychiatrisch zu begründen. Das Gutachten langte am
30. April 2009 (siehe Eingangsstempel Gerichtsabteilung 999) am Bezirksgericht ein.
Am
29. April 2009 protokollierte die Entmündigungsrichterin Romana W. ein Telefonat mit WINTER (vermutlich Sektionschef Winter, BM für Finanzen)
die PV (Personenvorsorge?) wird aus Kostengründen angeregt, den SV (Sachverständigen) im P-Verfahren (Pflegschaftsverfahren) auch - kurz - mit der Frage zu befassen, seit wann eine Geschäftsunfähigkeit der H. vorliegt, wobei die Zeiträume Mai 2005, März 2007 und September 1998 wesentlich wären. Falls dies noch möglich ist, möge eine entsprechende (kurze) Gutachter-Ergänzung veranlasst werden. 29. April 2009
eingelangt: 30. April 2009
ausgefertigt: 30. April 2009
verglichen: 30. April 2009
abgefertigt: 30. April 2009
Kalendiert: 1/5
Kal. 10/5
Richterin W.
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AV Gericht 999 am 29. April 2009 Wien |
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Mai 2005: Im Bundesrechenzentrum in Wien stirbt ein Betriebsrat!
Januar 2006: Auch der Betriebsratsvorsitzende erkrankt schwer!
Warum soll aber gerade für den Zeitraum März 2007 eine Geschäftsunfähigkeit rückwirkend bestellt werden.
Mögliche Antwort: Nach einer Anzeige meinerseits bei der Staatsanwaltschaft Wien (betreff BMF) war auf
www.peterpilz.at folgendes zu
lesen:
Eintrag vom: 03-03-2007 Eintrag:
2919 von 2920
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Name: firi@chello.at
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Mir hat die Cheftheologin von Scientology - Rosemarie H. während ihrer
Tätigkeit im Staatsdienst sogar meinen Laptop und mein Telefon manipuliert
und jedes Dokument, dessen sie habhaft werden konnte kopiert (da kamen Tonnen
von Unterlagen zusammen), wahrscheinlich um Daten über unschuldige Personen
zu sammeln und mich schlussendlich aus der Firma gemobbt. Ich habe gehört,
dass sie aus dem Staatsdienst geflogen ist, weil sie ihre Vorgesetzten bis
rauf zur Geschäftsführung der BRZ für Scientology anwerben wollte und diese
sogar bedroht hat, weil diese darauf nicht eingestiegen sind.
Zum Glück habe ich seither mit dieser Sektentante nichts mehr zu tun. Während
meiner Dienstzeit hat sie mich dauernd mit Esotherik und Sektenscheiss genervt
und ununterbrochen versucht, mich mit auf diverse Esotherikseminare (von
Scientology) zu schleppen. Auch sprach sie dauernd von Beamten, die in ihrem
Umfeld Selbstmord verübt haben und rühmte sich, Freunde im Sozialministerium
und Aussenministerium zu haben, die ihr die Hand küssen, wenn sie sie sehen.
Ich habe auch gehört, das sie zu "höheren Weihen" nach Brüssel
geschickt wurde.
Na hoffentlich passiert dort missliebigen Beamten nichts.
P.S. Hrn Lassy kennt sie offensichtlich auch
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Bestellte Geschäftsunfähigkeit für März 2007: Nachdem ich also ca. 1000 Euro Anwaltskosten hatte, nachdem der
Grüne LANDTAGS-KLUB Wien und der "
Verein für Freunderlwirtschaft" unter der Präsidentschaft von Volksanwältin T. Stoisits
sich weigerten, diese denunzierenden Aussagen über meine Person zu löschen, wird diese Denunzierung (vermutlich von Ex-Kollegen aus Brz, osa etc...) vor einem großen Publikum auch als von mir in meinem Wahn ERFUNDEN darzustellen versucht. Der Gutachter hätte also gerade für März 2007 einen psychotischen Schub - ZWEI JAHRE RÜCKWIRKEND - diagnostizieren sollen!
Laut
Mediengesetz stünde mir betreff Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte (in weiteren Postings wurden meine genaue Adresse und Telefon-Nummer genannt) ein Schadenersatz von ca. 20.000 Euro zu, zumal es im
März 2007 aufgrund des parlamentarischen Eurofighter-U-Ausschusses eine hohe Zugriffszahl auf das Medium und politische Tagebuch www.peterpilz.at gab.
September 1998: Im Rahmen eines Obsorgeverfahrens teilte mir
der renommierte Kinderpsychiater Prof. Max Friedrich in alkoholisiertem Zustand mit, dass ich aufgrund meiner theologischen Studien nicht obsorgeberechtigt bin, man müsse davon ausgehen, dass ich mein Kind wie Abraham (den Isaak im Alten Testament) opfern würde. Das Gutachten kostete
11.000 ATS - die Kosten übernahm - nach mehreren Ansuchen um Verfahrenshilfe meinerseits - teilweise die Republik.
Conclusio: Das
Finanzministerium und das
Bundesrechenzentrum (wo viele Daten über uns österreichische Bürger gespeichert sind) wollten also im Rahmen
meiner bestellten Entmündigung sichergehen, dass ich auch zu heiklen Zeitpunkten in meinem Leben (worüber man durch die gespeicherten Gerichts- und AMS-Daten Bescheid wusste) und dem Leben der Republik, der zentralen Datenspeicher der Republik, des Parlaments etc.
rückwirkend geschäftsunfähig erklärt werde. Ich war ja im Projekt
Bundeshaushalt auf SAP beschäftigt gewesen, aber diese
Arbeit habe ich mir angeblich auch nur
eingebildet, wie mir eine Psychiaterin aus Wien-Mauer mittels starker Psychopharmaka einreden wollte.
Vielleicht wurden auch die
Gebietskrankenkasse und die
österreichische Sozialversicherung angehalten, die Versicherungszeiten zu löschen. Meine Berufunfähigkeits-Pension ist dementsprechend gering, worunter ich nicht nur wegen meiner zahlreichen Ausbildungen leide, ganz abgesehen von den psychischen Folgen des ARBEITSVERBOTES!
Dieser heisse Tag im
Juli 2009 war aber trotzdem ein
Highlight in meinem Leben und im Leben von
Österreichs Justiz - das Warten hat sich ausgezahlt. Ich bin froh, dass ich nicht in die Donau gegangen bin (wie vielleicht von so manchem oder so mancher erwünscht)!