Dienstag, 20. November 2018

Sachwalterschaft und Schizophrenie (Schizo-affektive Psychose, manisch-depressives Irresein)

Schizophrenie und Sachwalterschaft: 

Früher hat man alle geistigen Erkrankungen (auch psychische) unter dem Oberbegriff "Schizophrenie" (Geistesspaltung) zusammen gefasst. Da gab es Menschen, die waren hochintelligent, aber hatten manchmal krankheitsbedingte Aussetzer, Wahnvorstellungen, hörten Stimmen etc und waren dadurch arbeitsunfähig.

In den "manischen" Phasen (würde man heute sagen) waren sie hochproduktiv, schufen Kunstwerke, Gemälde (Händel schrieb seinen Messias etwa in 24 Stunden), schrieben Theaterstücke, Romane, komponierten Meisterwerke.....Goethe hat sich z.B im LEIDEN des jungen Werthers sein eigenes Leiden von der Seele geschrieben (und dadurch nicht sich selbst sondern viele andere in den Selbstmord getrieben)

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Leiden_des_jungen_Werthers

Bildergebnis für bipolare störung
Kunst und Wahnsinn - Genie und Wahnsinn sind also oft ein Pärchen.
Heute findet man viele Begriffe für das, was man früher SCHIZOPHRENIE nannte:
1. Schizo-affektive Psychose (siehe WHO-Schema - an das sich gerichtlich beeidete GutachterInnen für Sachwalterschaft halten)

2. manisch-depressives Irresein: da gibt es Hochs und Tiefs. Ich selbst habe so einen Freund, der bucht in der manischen Phase Weltreisen für mich und ihn - dann traut er sich wochenlang nicht aus dem Haus, weil er vergessen hat, was er in der manischen Phase alles "angestellt" hat. Ein Freund betreut sein Girokonto - er hat als Professor für Mathe und Physik eine sehr gute Pension. Er braucht also auch keinen Sachwalter.

3. Verwahrlosungs-Vermüllungs-Syndrom: Auch das ist eine Misch-Erkrankung (siehe oben): Da zahlt der Patient zwar oft nicht die Miete, aber er/ sie spendet hunderte von Euros an Kirchen und soziale Einrichtungen. Für das Aufräumen der  Wohnung hat man keine Zeit - man muss sich z.B. in der Künstlerischen (manischen) Phase den dichterischen Werken widmen und schläft oft nächtelang nicht. Die Wohnung verwahrlost.
Ich putze einem solchen Bekannten oft die Wohnung - es ist schauderhaft. Er ist unter Sachwalterschaft.

http://www.zwaenge.de/diagnose/zwangsstoerung_formen.htm

  • Die verschiedenen Gesichter der Zwangsstörung
  • Reinigungs- und Waschzwänge
  • Kontrollzwänge
  • Wiederhol- und Zählzwänge
  • Sammelzwänge
  • Ordnungszwänge
  • Zwanghafte Langsamkeit
  • Zwangsgedanken ohne Zwangshandlungen
  • 4. Demenz/ Alzheimer: die altersbedingte Vergesslichkeit ist nicht mit Schizophrenie zu verwechseln.

    Therapie: Neuroleptika helfen nur bedingt.....bei wirklich psychotischen Schüben aber schon. Daher ist es verantwortungslos von manchen Gruppierungen, die Psychiatrie abschaffen zu wollen.
    So wird man immer einen Grund finden, Menschen zu entmündigen. Traurig ist aber, dass Obdachlose und schwer psychisch Kranke, die arm sind (und wo es daher nichts zu holen gibt) oft nicht unter SACHWALTERSCHAFT (GEV) sind.

    Warum:
    1. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind überfordert mit der Betreuung von wirklich psychisch Kranken.
    2. Ebenso sind SozialarbeiterInnen überfordert mit der Betreuung von wirklich psychisch Kranken.
    3. Es wäre sinnvoll, diplomierte Krankenschwestern mit Zusatzausbildung Psychiatrie im Bereich Sachwalterschaft einzusetzen (Betreuung von entmündigten Menschen)
    4. Es benötigt sensible BetreuerInnen, die auf die Begabung des entmündigten Menschen eingehen und diese fördern (z.B. ErgotherapeutInnen)
    5. Oft sind entmündigte Menschen nicht Krankheitseinsichtig - daher muss man sensibel vorgehen - auch vertragen manche nicht die schweren Geschosse der "Neuroleptika"
    6. Mit einer totalen Abschaffung der Psychiatrie in Österreich würde man nur neue Probleme schaffen.
    7. Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizits-Syndrom sind meiner Meinung nach nicht mit Neuroleptika (für Kinder) zu behandeln.
    8. Oft wird vom Sachwalter gegenüber dem Gericht argumentiert: Der Kurand, die Kurandin ist bei irgend einer Sekte und lehnt daher Medikamente für psychisch Kranke ab (Neuroleptika, Psychopharmaka...z.B. Seroquel) Daher besteht mangelnde Krankheitseinsicht (Selbstfürsorgedefizit) und die Sachwalterschaft darf auf keinen Fall beendet werden (wegen der Gefahr der Selbstgefährdung). Die Patientin ist Therapie-unwillig und will keine Psychopharmaka nehmen und will auch keine Psychotherapie machen (z.B. weil die Vereinigung, bei der sie Mitglied ist, dies verbietet).
    Bildergebnis für gerichtliche erwachsenenvertretung
    Fortsetzung folgt.

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