Wien, am 10. Dezember 2022
Zum Tag der Menschenrechte möchte ich mit einem kleinen Leitfaden beginnen, wie man/frau sich gegen
- Entmündigungen
- medizinische Zwangsbehandlungen
- sexuelle Übergriffe durch Gerichtl. ErwachsenenvertreterInnen an "Pflegebefohlenen"
- Enteignung und Delogierung im Rahmen von Pflegschaftsverfahren
erfolgreich zur Wehr setzen kann.
Es ist dazu kein Jus-Studium oder Medizin-Studium notwendig, aber es ist wichtig
1. das Pflegschaftsverfahren inkl. Instanzenzug im Detail zu kennen
2. alle Vorladungen bei Gericht und gerichtlich bestellten GutachterInnen wahrzunehmen, um
a. Beugestrafen zu vermeiden
b. nicht den Eindruck zu erwecken, dass man/frau tatsächlich ein "Selbstfürsorgedefizit" hat bzw. keine Krankheitseinsicht.
3. das Prozedere des Räumungsverfahrens am Bezirksgericht genau zu kennen.
Man kann ein Gerichtsverfahren nur gewinnen, wenn man sich den Institutionen/ Behörden stellt, auch wenn dies manchmal sehr schmerzhaft und demütigend ist, weil Österreich ja ein Land ist, wo die Menschenrechte auch manchmal mit Füßen getreten werden (wie man bei der Diskussion um die #Impfpflicht eindeutig erkennen konnte - aber vorher auch schon siehe dazu die Publikationen von Johannes Schütz "Die Enteigner".
Exkurs: Staatsverweigerung
Wenn man sich den Staatsverweigerern (ReichsbürgerInnen in Deutschland) anschließt, weil man z.B. frustriert ist, da man durch die Coronakrise alles verloren hat, ist das extrem kontraproduktiv. Man läuft in Österreich Gefahr im Maßnahmenvollzug zu landen, was ein sehr trauriges Leben im Gefängnis vollgepumpt mit Medikamenten (unter Umständen wird man zum Versuchskaninchen) bedeutet.
Exkurs Psychiatrie:
Auch der Vorladung zum Facharzt der Psychiatrie und Neurologie sollte man sich im Rahmen des Pflegschaftsverfahrens unbedingt stellen:
Es gibt SektiererInnen, die die Psychiatrie ablehnen und für die es ein Horror ist, überhaupt eine Ordination eines Psychiaters/ einer Psychiaterin betreten zu müssen.
Exkurs Zwangsimpfung:
Auch diese widerspricht natürlich den Menschenrechten. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Wahl der medizinischen Behandlung - außer er/sie ist entmündigt.
Exkurs Delogierung - Zwangstransferierung in ein Pflegeheim:
Das Räumungsverfahren ist ein eigenes Verfahren am Bezirksgericht und wird, wenn die Person bereits unter Gerichtlicher Erwachsenenvertretung ist vom Gerichtl. EV geführt (früher Sachwalter) wie auch alle anderen Verfahren bei den Gerichten:
z.B. beim Arbeitsgericht, Antrag auf Pension, Antrag auf Sozialhilfe (wenn abgelehnt) in Wien Antrag auf Wohnbeihilfen etc.....
Exkurs sexuelle Gewalt gegen entmündigte behinderte Menschen, im Speziellen Frauen und Minderjährige
Wenn Frauen und Kinder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, haben sie die Möglichkeit, ein Frauenhaus aufzusuchen. Dort bekommen sie juristische Beratung.
ABER: auch der gewalttätige Ehemann hat Rechte und darf nicht ohne Verfahren im #Maßnahmenvollzug weggesperrt werden.
So ein Wegweiseverfahren zieht lange andere Verfahren nach sich.
Es könnte sein, dass es für manche Personen, die mit allen legalen Mitteln gegen Entmündigung Enteignung Gewalt Entrechtung kämpfen doch zum umfassenden Studium der Rechtswissenschaften wird - sozusagen als PRAKTIKUM!!!
Man/Frau muss sehr genau sein, Gerichtsdokumente und psychiatrische Gutachten genau analysieren können, dabei sind Latein- und Altgriechisch-Kenntnisse von Vorteil.
Conclusio: Bei diesen Entmündigungs- und Enteignungsverfahren steht der österr. Rechtsstaat auf dem Prüfstand - die RichterInnen und StaatsanwältInnen sind leider teilweise auch sehr korrupt oder stehen im Verdacht dieses zu sein bzw. unter politischem Einfluss (siehe dazu Enteignungskanzleien am Hofe etc..) , wie man rund um die Causa Thomas Schmid und Kronzeugen-Status leicht erkennen kann.
https://www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich
https://qolumnist.com/de/2019/08/26/johannes-schuetz-deckt-auf-justizskandal-in-oesterreich/
https://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=9&aid=9624&page=
https://alexandrabader.wordpress.com/2018/02/20/land-ohne-menschenrechte/
Die Verfahren im einzelnen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/Seite.1010500.html
http://www.erbschleicher.net/category/betreuung-in-osterreich
https://www.mietrechtsinfo.at/mietrecht/raeumungsklage/
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/W/Seite.991616.html
Wegweisung
Die Wegweisung ist eine durch die Polizei ausgesprochene Anordnung, die Wohnung zu verlassen, samt einem Bereich im Umkreis von 100 m. Diese richtet sich an eine (potentielle) Gefährderin/einen (potenziellen) Gefährder und wird mit der Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbot an die gefährdete Person im Umkreis von 100 m verbunden. Voraussetzung für die sofortige Wegweisung sowie die Verhängung eines Betretungs- und Annäherungsverbot ist die Annahme, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht.
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