SPRUCH AM SONNTAG 18.12.2016
Vorwort aus meiner Biographie http://www.pyramide.at
Ein menschliches Wesen ist ein Teil eines Ganzen, bei uns genannt Universum, ein Teil, beschränkt in Zeit und Raum. Es erfährt sich selbst, seine Gedanken und Gefühle als etwas Getrenntes vom Rest… eine Art optische Täuschung seines Bewusstseins.
Diese Täuschung ist eine Art Gefängnis für uns, die uns einschränkt in Bezug auf unsere persönlichen Wünsche und die Zuneigung für wenige Personen aus unserem näheren Umfeld. Unsere Aufgabe muss es sein, uns aus diesem Gefängnis zu befreien, indem wir unseren Kreis des Mitgefühls erweitern, um alle Lebewesen und die ganze Natur in ihrer Schönheit zu umarmen.
Albert Einstein
Manchmal verstehe ich es wirklich, dass Menschen sich von einem Staat, der sie foltert, entmündigt, ihnen die Kinder wegnimmt (die sie dann nicht mehr sehen dürfen, obwohl sie hohe Alimente zahlen müssen - sonst werden sie exekutiert) einfach abmelden wollen. Doch dazu denke ich zu sehr VERTRAGSRECHTLICH: Aus der römisch-katholischen Kirche kann ich austreten (bei der Bezirkshauptmannschaft, in Wien Bezirksvertretung) Das heißt ich kann aber auch keine Dienste der katholischen Kirche wie Eheschließungen etc. in Anspruch. Wenn ich bei einem Verein nicht mehr Mitglied bin, dann habe ich weder Rechte noch Pflichten. Anders ist das jedoch als Staatsbürger - als Staatsbürger habe ich Rechte und Pflichten! Wenn ich mich wirklich abmelden würde vom Staat - dann müsste ich die österr. STaatsbürgerschaft zurücklegen...ich bin dann Staatenlose - habe keinen Anspruch auf Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialversicherung....Dennoch ist der Staat verpflichtet, Staatenlose wieder einzugliedern. Wenn also Menschen sich von der Republik abmelden, geht der Staat und seine Vertreter (Beamten) bis dato so damit um: Sie werden für verrückt erklärt...bekommen (in Österreich) einen Sachwalter, da sie sich ja nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können. Ein psychiatrisches Gutachten ist absolut nicht mehr notwendig, da das SELBSTFÜRSORGE-DEFIZIT eindeutig ist. Es wird höchstens aufgrund der AKTENLAGE entmündigt.


Der Fall Elsner - eine Chronologie (wenn Du nicht mehr zahlen kannst bei der Bank, dann werde einfach krank)
Der BAWAG-Strafprozess, das größte Wirtschaftsverfahren der österreichischen Nachkriegsgeschichte, hat 2008 mit Schuldsprüchen geendet. Für Ex-Bankchef Helmut Elsner war der Fall damit nicht zu Ende.
"Karibikgeschäfte" und Bankverkauf
1994: Die Bank muss umstrittene "Karibikgeschäfte" (Vater-Sohn-Deals Flöttl) auf Behördendruck stoppen.
2000: Wolfgang Flöttl, Sohn des früheren BAWAG-Chefs, verspekuliert viele hundert Millionen Euro. Die Bank kann nur dank ÖGB-Garantie bilanzieren.
7. April 2006: Die früheren BAWAG-Chefs Helmut Elsner und Johann Zwettler werden einvernommen. Vorerhebungen gegen Elsner und Zwettler laufen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue.
14. September 2006: Elsner wird am Vormittag in seiner Villa in Südfrankreich auf Antrag der österreichischen Staatsanwaltschaft verhaftet. Zuletzt war Elsner mit Hinweis auf gesundheitliche Probleme nicht zu Vernehmungen in Wien erschienen.
14. Dezember 2006: Die US-Fondsgesellschaft Cerberus erhält von den ÖGB-Gremien, zuletzt vom ÖGB-Bundesvorstand, den Zuschlag: Die BAWAG ist verkauft.
Elsner in Wien (Bild: APA) In Frankreich verhaftet, U-Haft in Wien
13. Februar 2007: Elsner wird nach Österreich ausgeliefert. Der Banker wird im Wiener Landesgericht in U-Haft genommen.
21. Februar 2007: Elsner wird am Herzen operiert.
16. Juli 2007: BAWAG-Prozess startet: Im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts sitzen neben Elsner erstmals weitere acht Angeklagte auf der Anklagebank. Vorsitzende Richterin ist Claudia Bandion-Ortner.
17. Juli 2007: Alle neun Angeklagten bekennen sich nicht schuldig im Sinne der Anklage.
4. Juli 2008: 117. Tag im BAWAG-Prozess. Alle neun Angeklagten werden schuldig gesprochen. Elsner wird zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt und geht in Berufung. Er bleibt in U-Haft.
Helmut Elsner am 116. Verhandlungstag (Bild: APA/Georg Hochmuth) Keine Fußfessel für Elsner, U-Haft bleibt
14. November 2009: Elsner hat einen Aufenthalt im Kur- und Rehabilitationszentrum Treibach-Althofen in Kärnten beendet. Er wird zurück in die Justizanstalt Josefstadt verlegt.
31. August 2010: Elsner bleibt vorerst im Gefängnis. Das Wiener Oberlandesgericht hat den mittlerweile 15. Enthaftungsantrag seiner Anwälte abgewiesen und die Fortsetzung der U-Haft angeordnet. Elsners Rechtsvertreter weisen immer wieder auf den schlechten Gesundheitszustand ihres Mandanten hin.
21. September 2010: Das Wiener Straflandesgericht weist den Antrag Elsners auf elektronisch überwachten Hausarrest zurück. Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor bleibt damit in U-Haft. Elsner sieht sich als Politopfer.
19. Oktober 2010: Knalleffekt in der Causa: Die Generalprokuratur empfiehlt die Wiederholung des BAWAG-Prozesses in Teilen. Die erstinstanzlichen Urteile sind demnach mangelhaft.
Helmut Elsner vor dem OGH (Bild: APA/Herbert Neubauer) OGH hebt Betrugsvorwurf auf
22. Dezember 2010: Vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gibt sich Elsner äußerst kämpferisch. In seinem Schlusswort zum Berufungsverfahren attackiert er die Justizministerin, spricht von einem "Megaskandal", einem "Kriminalfall Flöttl, Krakow, Bandion-Ortner", und vergisst auch nicht, Wolfgang Flöttl als "Verbrecher" zu bezeichnen, für den sich niemand interessiere.
23. Dezember 2010: Der OGH hebt bei Elsner den Vorwurf des Betrugs und der Bilanzfälschung auf. Der 75-Jährige erhielt aber für die verbleibenden 13 Untreuehandlungen mit einem Gesamtschaden von rund 1,2 Mrd. Euro eine Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft. Das entspricht der Höchststrafe für das ihm vorgeworfene Delikt.
"Für meinen Mann": Ruth Elsner rechnet mit Justiz ab.
Kein Erfolg vor Menschenrechtsgerichtshof
14. Februar 2011: Elsner wird seine Strafhaft in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt verbüßen. Das hat die Vollzugsdirektion entschieden, wie Generalleutnant Peter Prechtl bekanntgab: "Ausschlaggebend dafür waren medizinische Gründe. Dort kennt man ihn einfach am besten und weiß, was er in medizinischer Hinsicht benötigt."
7. April 2011: Ruth Elsner, die Ehefrau des rechtskräftig verurteilen Ex-BAWAG-Generals Helmut Elsner, hat ihre Vorwürfe an die österreichische Justiz bekräftigt. Mit ihrem Buch "Für meinen Mann" wolle sie der Öffentlichkeit ein Bild der Justiz vermitteln, "das man so vielleicht nicht kennt", wie sie sagte. Außerdem hoffe sie, dass das Verfahren gegen den Investmentbanker Wolfgang Flöttl neu aufgerollt und die Öffentlichkeit "aufgerüttelt wird".
20. April 2011: Elsner soll sich laut medizinischen Gutachten in akuter Lebensgefahr befinden. Rechtsanwalt Karl Bernhauser hat daher gestützt auf zwei Gutachten einen Enthaftungsantrag ans Wiener Landesgericht gestellt. In der Justizanstalt Josefstadt, wo der 75-jährige Elsner seine Strafhaft absitzt, wird eine akute Lebensgefahr des früheren Bankchefs dementiert.
Hoffen auf Enthaftung
24. Mai 2011: Elsner blitzte mit seinen Beschwerden vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) ab. Die 15-monatige Untersuchungshaft des Exbankers sei gerechtfertigt gewesen, urteilten die Straßburger Richter. Die ebenfalls eingebrachten Beschwerden wegen Verletzung der Unschuldsvermutung werden als unzulässig abgewiesen.
17. Juni 2011: Für Elsner könnte die von ihm erhoffte Enthaftung näher rücken. Ein Gutachten des kardiologischen Sachverständigen Joachim Borkenstein, das Elsners Verteidiger beantragt hatten, weil sie den herzkranken 76-Jährigen aus gesundheitlichen Gründen für nicht vollzugstauglich hielten, lag der Justiz vor.
Die Entscheidung, ob sich für Elsner nach viereinhalb Jahren im Gefängnis die Zellentür öffnet, hängt allerdings von einem weiteren Gutachten ab. Der Gerichtspsychiater und neurologische Sachverständige Heinrich Pfolz soll bei Elsner "allfällige neurologische Auffälligkeiten des Gehirns" abklären, sagte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts.
Arzt: Haft "nicht mehr zu verantworten"
21. Juni 2011: Der Zustand des Ex-BAWAG-Chefs hat sich verschlechtert. Deshalb sah sich sein behandelnder Arzt in der Justizanstalt Josefstadt, Klaus Kaiser-Mühlecker, veranlasst, ihn in ein Krankenhaus überstellen und das abklären zu lassen. Elsner wurde ins Wiener Wilhelminenspital eingeliefert.
4. Juli 2011: Für den Herzspezialisten Kurt Huber, Vorstand der 3. Medizinischen Abteilung im Wilhelminenspital, wo Elsner zum mittlerweile fünften Mal behandelt wird, ist die Haft "nicht mehr zu verantworten". Der Gesundheitszustand des mittlerweile 76-Jährigen habe sich seit einer Bypassoperation im Jahr 2007 "nachweislich schrittweise verschlechtert".
7. Juli 2011: Die Entscheidung, ob der herzkranke Ex-BAWAG-Generaldirektor wegen Haftunfähigkeit auf freien Fuß gesetzt wird, ist gefallen. Richterin Sonja Höpler-Salat hat den entsprechenden Beschluss am Donnerstagnachmittag ausgefertigt.
Helmut Elsner nach seiner Entlassung aus dem Wilhelminenspital (Bild: APA-Pool/Privat) Entlassung aus dem Wilhelminenspital
13. Juli 2011: Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird Helmut Elsner aus dem Wilhelminenspital gegeben. Es hätte aus Sicht des Spitals keinen Grund gegeben, ihn länger im Krankenhaus zu behalten, meinte die Sprecherin des Wiener Krankenanstaltenverbundes.
Erstmals nach seiner Verhaftung in Frankreich im September 2006 konnte Elsner damit nach Hause. Seinem Anwalt zufolge sollte er bald eine Kur in einem Herz-Kreislauf-Rehabilitationszentrum beginnen. Diese Kur war Elsner von den Ärzten empfohlen worden.
Da derzeit Ruhe das wichtigste für Elsner sei, hielt sein Anwalt einen Aufenthalt im Ausland für wahrscheinlicher. Die Entscheidung sollte kurzfristig fallen.
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