Montag, 9. Juli 2018

Vom gerichtlichen Zahlungsbefehl (inkl. gefälschter Beweismittel) zur Entmündigung im Auftrag des Ministeriums: MENSCHENRECHTE auf Österreichisch

Entmündigung auf Österreichisch - Menschenrechte auf Österreichisch 

4. November 2008: Von der Zahlungsklage (T-Mobile) zur Entmündigung im Auftrag des Bundesministeriums (11 Jahre rückwirkend) 


Der Bedingte Zahlungsbefehl als Grundlage für die Entmündigung - Entmündigung auf Österreichisch - gefälschte Beweismittel - falsche ZeugInnen

Vom Rekurs zum Bedingten Zahlungsbefehl zur Entmündigung - Sachwalterschaft auf Österreichisch

DU SOLLST KEIN FALSCHES ZEUGNIS GEBEN GEGEN DEINEN NÄCHSTEN 

Bildergebnis für du sollst kein falsches zeugnis geben

LINZ, 4. November 2008 

Bezirksgericht Wien-Liesing
Haeckelstraße 8
1230 WIEN

GZ 6 C 1004/ 08 g 

Klagende Partei
T-Mobile Austria GmbH vorm. Maxmobil
Rennweg 97-99
1030 WIEN

vertreten durch:
Sattlegger - Dorninger - Steiner & Partner
Harrachstraße 6
4020 LINZ

I. Vorbereitender Schriftsatz
II. Urkundenvorlage
Vollmacht gemäß § 302 ZPO erteilt

Da die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung des vorliegenenden Schriftsatzes samt Urkunden in der Kanzlei der rechtsfreundlichen Vertreter der klagenden Partei noch nicht vollständig vorliegen, wird um Zulassung in der vorliegenden Form ersucht!


I.
In umseits bezeichneter Rechtssache erstattet die klagende Partei in Vorbereitung auf die für 28. November 2008 anberaumte Tagsatzung und in Erwiderung des Vorbringens der beklagten Partei (REKURS) in ihrem EINSPRUCH nachstehenden

Vorbereitenden Schriftsatz 

Die beklagte Partei hat mit der klagenden Partei einen Vertrag zur Inanspruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen geschlossen.

Das Vertragsverhältnis wurde durch Annahme des standardisierten Anmeldeformulars seitens der klagenden Partei unter gleichzeitiger Aushändigung und Freischaltung (Aktivierung) der SIM-Karte (max.karte) begründet.

Letzteres ist Voraussetzung für den Zugang zum Telekommunikationsnetz der klagenden Partei.
Integrierender Bestandteil des Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen der klagenden Partei in der jeweils gültigen Fassung, die in jeder FILIALE der Vertriebspartner (T-Mobile) zur Einsicht aufliegen.
Auf der Vorderseite des Anmeldeformulars befindet sich ein ausdrücklicher Hinweis auf die Geltung der AGB der klagenden Partei. Seitens der beklagten Partei wurden diese AGB zur Kenntnis genommen und sind dieser Vertragsinhalt geworden (Juristen-Deutsch).

Die beklagte Partei hat bei der klagenden Partei Mobilfunk-Dienstleistungen in Anspruch genommen und wurden diese von der klagenden Partei ordnungsgemäß erbracht.
Diese Mobilfunkdienstleistungen wurden von der beklagten Partei in Rechnung gestellt.

Die beklagte Partei hat niemals Einwendungen (falsch - siehe Beilage Schreiben ab November 2007 an die Geschäftsführung von T-Mobile) im Sinne des § 20 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der klagenden Partei gegen diese Rechnungen erhoben (falsch) und hat sie die Richtigkeit derselben sohin anerkannt (dazu wurde sie im Januar 2008 gezwungen). Die beklagte Partei hat trotz Mahnungen diese Rechnungen nicht beglichen (falsch: Die beklagte Partei hat mit der Ratenzahlungen bereits ab Ende 2007 begonnen).

Auf Grund § 21 Abs. 4 der von ihr anerkannten und dem Telekommunikationsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich die beklagte Partei darüber hinaus verpflichtet der klagenden Partei für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges VERZUGSZINSEN in Höhe von 12 % pro Jahr, sowie die tatsächlich angefallenen, notwendigen und zweckdienlichen (gefälschten und überhöhten) Mahn- und Inkassoaufwendungen zu bezahlen. Auf Grund des säumigen (aber begründeten) Zahlungsverhaltens der Beklagten Partei hat sich die klagende Partei eines Inkasso-Büros (scn) bedient, nämlich der Firma OKO GesmbH in Linz.

Im Zuge der außergerichtlichen Forderungsbetreibung durch die Firma OKO GesmbH hat die beklagte Partei am 4.1.2008 schriftlich ein konstitutives Anerkenntnis (von OKO gefälscht - Delikt: Urkundenfälschung, Unterschriftenfälschung) und Ratenansuchen unterfertigt (genötigt von den MitarbeiterInnen von OKO Linz) und sich dann ausdrücklich und unwiderruflich verpflichtet, den mit Stichtag 4.12.2007 (gefälscht) aushaftenden SALDO in Höhe von € 863, 02 anzuerkennen und in monatlichen Raten a € 73, 00 beginnend (wurde der beklagten Partei nie vorgelegt) mit 10.1.2008 bei Termin(s) verlust im Falle des Zahlungsverzuges abzustatten!

Anmerkung der beklagten Partei:  Dieses Ratenansuchen ist gefälscht und entbehrt jeglicher Beweisgrundlage. 

Dieses Anerkenntnis schafft einen eigenen Verpflichtungsgrund.

Trotz dieser Verpflichtung hat die beklagte Partei keine Raten geleistet (falsch) und ist sohin nach entsprechender Mahnung (FALSCH) Terminsverlust eingetreten.
Von T-Mobile und Oko Inkasso Linz gefälschte Beweismittel - Fake-ZeugInnen etc.

Im (gefälschten) konstitutiven Anerkenntnis und Ratenansuchen vom 04.01.2008 hat sich die beklagte Partei darüber hinaus verpflichtet, der klagenden Partei die monatlichen Evidenzhaltungsgebühren zu ersetzen, sowie die weiteren zur zweck-entfremdeten Rechtsverfolgung erforderlichen Betreibungskosten im Anerkenntnis und Ratenansuchen wurde die beklagte Partei diesbezüglich dezidiert (Unwahrheit Lüge) auf die Verordnung des Bundesgesetzblattes 141/ 1996 in der Fassung BGBL II 490/ 2001 hingewiesen (FALSCH - die beklagte Partei erreichte nie jemanden bei OKO Inkasso und auch nie jemanden bei der RA Kanzlei der klagenden Partei in Linz - siehe Telefonkosten Wien-Linz)
in welcher die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen geregelt sind. Die beklagte Partei wusste sohin (falsch), mit welchen Kosten sie im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges zu rechnen hatte
(die beklagte Partei Mag. Hoedl ist am Bezirksgericht Wien-Liesing von 2009 rückwirkend bis 1998 entmündigt worden)

Anmerkung der beklagten Partei Mag. Hoedl 
BETRUG - gefälschte Telefonrechnungen um Entmündigung der Mag. Hoedl einzuleiten - T-Mobile hat nach Errichtung der Sachwalterschaft am 7.1.2009 am Bezirksgericht Wien-Liesing auf alle Forderungen verzichtet (was Sachwalter Dr. Martin W. als seine Leistung gegenüber dem BG Wien 23 darstellte) 

(gefälscht - falsche Zahlen - falsche Zeugen= BETRUG um Entmündigung von Mag. Hoedl einzuleiten - Mittäter: Kanzlei Sattlegger - Dorninger - Steiner Linz OKO Inkasso Linz - T-Mobile Wien A 1 Wien)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fortsetzung Schriftsatz Zahlungsbefehl - Zahlungsklage 4. November 2008
Zumal die beklagte Partei der klagenden Partei laufend Zahlungen in Aussicht stellte (wodurch???) und sohin grundsätzlich Zahlungsbereitschaft signalisierte, waren weitere Betreibungsschritte sowie Mahnschreiben erforderlich

(DIE BEI DER BEKLAGTEN PARTEI NIE EINLANGTEN)

Insgesamt lässt sich der Klagsbetrag sohin darstellen wie folgt:
Anerkannte Forderung per 4.12.2008 - falsch 2007
EURO 863, 02
EURO 215, 25 Kosten der außergerichtlichen Forderungsbetreibung nach Anerkenntnis
GESAMTFORDERUNG EURO 1.078, 27

Zu den Behauptungen der beklagten Partei in ihrem Einspruch ist auf den obigen Schriftsatz zu verweisen!

Weiters wird festgehalten, dass die beklagte Partei sich nach Einbringung der Mahnklage schriftlich an die Klagsvertreter gewendet hat (ach sooo? - da müssen sich die KlagsvertreterInnen nun eine besondere LÜGE einfallen lassen)
Kanzlei Sattlegger - Dorninger - Steiner in Linz: Meister der LÜGE
Der beklagten Partei wurde NIEMALS mitgeteilt, dass aufgrund des bereits abgegebenen und gefälschten Schuld-Anerkenntnisses und der bereits erfolgten Zahlung von Raten eine Ratenvereinbarung erst nach Vorliegen eines exekutierbaren Titels geschlossen werden kann.
= FALSCH

Gefälschte Beweismittel: 
1. schriftliches Anerkenntnis (mit Unterschriftenfälschung Mag. Hoedl)
2. Leistungsverzeichnis der SC-Firma OKO, 22. Oktober 2008
3. Einvernahme des falschen Zeugen Karl Seisenbacher (mit dem Mag. Hoedl nie sprach - wahrscheinlich Strohmann so wie Moser 2015) Angestellter, Waldeggstraße 16, 4020 Linz, dessen Einvernahme im Rechtshilfeweg vor dem Bezirksgericht LINZ (sic)

Weitere gefälschte Beweismittel werden von T-Mobile vorbehalten!!!

Aus den oben dargestellten Gründen wird die klagende Partei sohin ihren Antrag auf kostenpflichtige Klags-Stattgebung wiederholen (weil die beklagte Partei Rekurs einbrachte)
Anmerkung: Die 1. Tagsatzung zum REKURS am 28. November 2008 nutzte Richterin Bauer-Moitzi am BG Wien 23, um gegen Mag. Hoedl das Entmündigungsverfahren im Auftrag des BM für Finanzen, der Bundesbuchhaltungsagentur (Ihle) und der BRZ GmbH (Grassl, Ringel-Rieder, Moser, Arbanas) einzuleiten! - Bestellung 11 Jahre rückwirkende Entmündigung durch Sektionschef Winter folgte im April 2009.


II.
Gleichzeitig legt die klagende Partei durch ihre ausgewiesenen RechtsvertreterInnen nachstehende (unprofessionell) gefälschte Urkunden jeweils 2-fach in Kopie zum Beweis ihres Prozessvorbringens vor:
./A AGB der klagenden Partei
./ B Anerkenntnis und Ratenansuchen vom 04.01.2008
./ C Leistungsverzeichnis der Firma OKO GmbH & Co KG vom 22.10.2008
Es wird ersucht, die genannten gefälschten URKUNDEN (für die ENTMÜNDIGUNG der beklagten Partei Mag. Hoedl) als BEILAGEN ./A bis ./C zum Akt zu nehmen und anlässlich der mündlichen Streitverhandlung zu verlesen.

Kopie (zwecks Einleitung der Entmündigung der Mag. Hoedl) ergeht an Richterin Katja Bruzek und Kanzlei Dr. Dozent Alfred N., 1080 Wien.

Linz, am 4. November 2008

T-Mobile Austria GmbH
1030 Wien
Rennweg 97 bis 99

Kanzlei Sattlegger Dorninger Steiner, 4020 Linz
weitere gefälschte Beweismittel sind bei
OKO Inkasso GmbH anzufordern (Tochterfirma der RA-Kanzlei)




Bedingter Zahlungsbefehl 16. September 2008 als Grundlage für die Entmündigung im Auftrag des Ministeriums 

Menschenrechte auf Österreichisch 

16. September 2008 - Gerichtlicher Zahlungsbefehl von T-Mobile (mit gefälschten Beweismitteln) gegen beklagte Partei Mag. Rosemarie B. Hoedl sollte die Entmündigung am Bezirksgericht Wien-Liesing im Auftrag des Ministeriums einleiten! 

Freitag, 6. Juli 2018

Pflegschaftsrechnungen 2000 bis 2018: Laufhaus Rosy 12 P 666 - Wien Liesing ABGERECHNET wird ZUM SCHLUSS

Bezirksgericht Wien 23 A-1230 WIEN - Pflegschaftsrechnungen ABGERECHNET WIRD ZUM SCHLUSS 


Mag.a Rosemarie B. Hoedl, 1230 Wien - Laufhaus Rosy ABGERECHNET WIRD ZUM SCHLUSS 


353, 50 Euro Vergleich 10. April 2017
745,42 Euro Pflegschaftsrechnung Mai 2018
530 Euro Pflegschaftsrechnung Weiser März 2010 (1330 Euro ursprünglich gefordert)
975 Euro Pflegsschaftsrechnung Weiser 15. Mai 2012 excl. Verzugszinsen


354 Euro für Gerichtsgebühren Zahlungsaufforderung nach meiner Nat RatsKandidtur durch BG Wien Liesing
354 Euro excl. Postgebühren ca. 300 Euro Anträge auf Ratenzahlungen bis Oberlandesgericht Wien
ca. 2.500 Euro Postgebühren/ Kopierkosten/ Bürokosten (Internet)  seit 2007 - Bearbeitungsgebühren


bis 12 P 234/ 12 t BG Wien 23
1000 Euro für Kanzlei Scherbaum Willi und Brandstetter www.peterpilz.at
676 Euro Grundzahlungen denunzierungen pilz.at

https://peterpilz.at/

Bezirksgericht Wien-Liesing Pflegschaftsrechnung Lauf Rosy - Mag. Rosemarie B. Hoedl Forderung auf Euro 745, 42 herab gesetzt LAUFHAUS ROSY Wien 23 

Gerichtsgebühren ca. 3000 Euro für Verfahren seit 2007
1 C 1474/ 15y - exclusive Zahlungsklage T-Mobile 2008

BG Wien 23: Pflegschaftsrechnung Mai 2018 Laufhaus Rosy GZ 12 P 666  Forderung für Dienstbarkeiten auf Euro 745, 42 herabgesetzt 

14. Dezember 2015: Klage auf Widerruf und Unterlassung: Euro 14.500 Euro
Einbringung Klage Kosten: ca. 1800 Euro

SAP-Abrechnung BUND Österreich Mag. Rosemarie Hoedl - Pflegschaftsrechnung Forderungen für Verdienstentgang als SAP-Beraterin bis 2018 (BERUFSVERBOT) Euro 300.000 (Bemessungsgrundlage) 

Entgang Verdienst als SAP-Beraterin seit 2006: ca. 300.000 Euro Mag. Rosemarie B. Hoedl
sp= scn = md

ABGERECHNET wird zum SCHLUSS

LG

Laufhaus Rosy - 1230 WIEN

Bildergebnis für skandal um rosi

Nachforderungen:

Pflegschaftsrechnungen 2010 - Bundespensionskasse und andere (Donau-Versicherung Prämie für Rechtsschutz)

1000 Euro Fenster - das  Sachwalter Dr. Martin W. nicht reparieren lassen wollte (April 2010)
ERSTE Bank Verzugszinsen 2007 bis 2018: ca. 3000 Euro
Donau-Versicherung: Ersatz Rechtsschutz: ca. 3000 Euro (Rückzahlungen seit 2007)
Bundespensionskasse ca. 2.500 Euro excl. Verzugszinsen

LAUFHAUS ROSY 1230 Wien Pflegschaftsrechnungen 12 P 666

März 2010



Laufhaus Rosy 1230 Wien - Pflegschaftsrechnungen 2012 



Laufhaus Rosy 12 P 666 - 1230 Wien-Liesing 

Zahlungsaufforderungen Gerichtsgebühren für Dienstbarkeiten ab Juli 2013 

Nationalratswahlen - Gebühren für Kandidatur 

gemäß GERICHTSGEBÜHRENGESETZE Pflegschaftsrechnungen für 

LAUFHÄUSER nach Wiener Gewerbe-Ordnung 












Donnerstag, 28. Juni 2018

Alter Wein in neuen Schläuchen: Vom Sachwalter 1984 bis zum Erwachsenenschützer 2024

Erwachsenenschutzgesetz neu: Für die bestehenden Sachwalterschaften ändert sich vorerst überhaupt nichts:

1. Die Sachwalterschaft heisst nun gerichtliche Erwachsenenvertretung. Für die bestehenden tausenden Sachwalterschaften (entmündigte Menschen) ÄNDERT SICH NICHTS! Mündel können weiterhin Anträge auf Aufhebung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung stellen - wenn aber ein psychiatrisches Gutachten dagegen spricht - gibt es wenig Chance.
2. Die Sachwaltervereine heißen n...un Erwachsenenschutzvereine und überprüfen weiterhin das Mündelvermögen - vor allem ob es Immobilien, Wertgegenstände, Schmuck und Wertpapiere zu verwalten gilt. (siehe dazu camouflage-text) Dann ist nämlich ein rechtskundiger Sachwalter= Erwachsenenvertreter unbedingt notwendig.
3. Vorsorge-Vollmacht (Stufe 1), gewählte Erwachsenenvertretung (Stufe 2) und gesetzliche Erwachsenenvertretung (Stufe 3) gelten hauptsächlich für gesunde Menschen - wenngleich die Aufgaben der Psychiater bis jetzt nun die CLEARING-Vereine übernehmen (es handelt sich also KLAR um eine Schwächung der Stellung der Fachärzte für Psychiatrie - gerichtlich beeidet...)
4. Die Schwächung der Macht der GerichtspsychiaterInnen: OB EIN PSYCHIATRISCHES GUTACHTEN notwendig ist für eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft) dafür muss ich die Gesetzesentwürfe noch genau studieren....es war ja auch bis dato nicht klar....
5. Die Rechte der Angehörigen - auch dazu muss ich die Gesetzesentwürfe noch genauer studieren - Anregungen bitte hier posten....(falls jemand das Gesetz schon en detail studiert hat)


Bild könnte enthalten: 1 Person


CLEARING-VEREINE PRÜFEN im Verfahren die Notwendigkeit einer ENTMÜNDIGUNG (anstelle von Psychiatern) ACHTUNG: Die Sachwalterschaft heißt ab 1. Juli 2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Für ca. 55.000 (in der Realität vermutlich ca. 200000 Mündel) ändert sich NICHTS. Sie werden automatisch gerichtlich Erwachsenenbeschützte Mündel genannt. Man kann weiterhin einen Antrag auf Aufhebung der Gerichtlichen Erwachsenenvertretung stellen. Eindeutig geschwächt wird aber die Stellung der Gerichts-PSYCHIATER (wie von mir prophezeit) - ihre Aufgabe übernehmen nun die CLEARING-Vereine....im Verfahren...


MitarbeiterInnen des Fachbereichs Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz
  • beraten Menschen, die eine Vertretung benötigen sowie deren Angehörige. Wir schulen auch diejenigen Menschen, die für eine nahestehende Person die Vertretung übernehmen wollen oder schon übernommen haben
  • klären, noch bevor es zu einer gerichtlich bestellten Vertretung kommt, ob es eine Alternative bzw. andere Unterstützungsleistungen gibt (Clearing)
  • nehmen die Errichtung und Registrierung verschiedener Vertretungsarten vor
  • vertreten Menschen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, als gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen. Das Gericht bestimmt, in welchen Angelegenheiten wir unsere KlientInnen vertreten.
  • vertreten Betroffene als Rechtsbeistand für die Dauer des Bestellungsverfahrens
  • werden für den Fall, dass das Gericht über die Zulässigkeit einer medizinischen Behandlung an einer vertretenen Person entscheidet, als besonderer Rechtsbeistand im Interesse der vertretenen Person tätig.
  • Ende Zitat 

CLEARING-VEREINE PRÜFEN im Verfahren die Notwendigkeit einer ENTMÜNDIGUNG (anstelle von Psychiatern) ACHTUNG: Die Sachwalterschaft heißt ab 1. Juli 2018 Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Für ca. 55.000 (in der Realität vermutlich ca. 200000 Mündel) ändert sich NICHTS. Sie werden automatisch gerichtlich Erwachsenenbeschützte Mündel genannt. Man kann weiterhin einen Antrag auf Aufhebung der Gerichtlichen Erwachsenenvertretung stellen. Eindeutig geschwächt wird aber die Stellung der Gerichts-PSYCHIATER (wie von mir prophezeit) - ihre Aufgabe übernehmen nun die CLEARING-Vereine....im Verfahren, das prüfen soll ob eine SACHWALTERSCHAFT   gerichtliche Erwachsenenvertretung notwendig ist....hier wird (wie BISHER) hauptsächlich überprüft ob das Mündel auch seine Häuser, Immobilien, Wertgegenstände ordentlich verwalten kann....oder ob ein rechtskundiger Sachwalter ( Erwachsenenvertreter) die Verwaltung des Vermögens übernehmen MUSS....über das HONORAR des SACHWALTERS schweigt sich das Gesetz (das ich im Detail noch nicht kenne) wohl auch aus....

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.

Kommentar eines users

jap sehr gut geschrieben.. es werden lediglich die namen ausgetauscht... vertetungsnetz fungiert unter anderem namen.. gut erkannt.. ändern tut sich nichts.. bis auf das auslaufdatum.. sw kanzleien haben daher noch zeit ihre mündel fristgerecht umzubringen, um an ihre immobilien zu kommen, nachdem sie die endabrechnung für mündeln ohne angehörige an den zentralfriedhof   schicken... billige beerdigungen können auch sehr teuer werden, vor allem wenn die st. w. es persönlich macht

Dienstag, 27. März 2018

Facebook-Erinnerungen 27. März 2017 bis 2018

 „Um den Menschen die Wahrheit zu sagen, sollte man sie zum Lachen bringen, weil sie einen sonst töten."

Oscar Wilde


Sagenhaft was in der Weana Stodt alles vor sich geht (aber mir glaubt ja niemand): Der Sonntags-Kurier berichtet: WIEN: Mit dem Umbringen soll ein 48-jähriger Freitag-mittag (24.3.) seine SACHWALTERIN bedroht haben. Er wurde gegen 12 Uhr 35 in der Taborstraße in der Leopoldstadt fest genommen. Der Mann soll die Frau zuvor angerufen haben und mit ihr in Streit geraten sein. Schließlich soll er die wüsten Drohungen ausgestoßen haben (offenbar via Telefon). Bei der polizeilichen Einvernahme gab der 48-jährige schließlich an, dass er mit der Betreuung nicht zufrieden sei. Die Drohung selbst habe er allerdings nicht ernst gemeint. Laut POLIZEI befindet sich der Mann dennoch in Haft - Ende Zitat Kurier 26. März 2017




Erinnerungen an den Prozess vor 1 Jahr - ich war auf 14.800 Euro geklagt - Widerruf und Unterlassung. Methode seit 2007 gegen mich : accuse the other side of that which you are guilty! Termin - 2 Tage vor Palmsonntag - irgendwie passend zum Prozess Jesu, der auch unschuldig angeklagt war! Es ist noch 1 Mal gut ausgegangen - wenn es auch eine Frechheit ist, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Vergleichs nicht übernehmen will. Ich bin 40 Jahre bei Donau Insurance Group versichert! Kommt Zeit - kommt Rat! Auch Kleinvieh macht Mist!!!


Erinnerungen an den Prozess vor 1 Jahr - ich war auf 14.800 Euro geklagt - Widerruf und Unterlassung. Methode seit 2007 gegen mich : accuse the other side of that which you are guilty! Termin - 2 Tage vor Palmsonntag - irgendwie passend zum Prozess Jesu, der auch unschuldig angeklagt war! Es ist noch 1 Mal gut ausgegangen - wenn es auch eine Frechheit ist, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Vergleichs nicht übernehmen will. Ich bin 40 Jahre bei Donau Insurance Group versichert! Kommt Zeit - kommt Rat! Auch Kleinvieh macht Mist!!!




Das Coronavirus hält Österreich in Atem. Betroffen sind nahezu alle Bereiche der Gesellschaft. Die Zahl der Infizierten steigt, die Regierung setzt drastische Maßnahmen.
Der Handel bricht ein, fast alle Veranstaltungen werden abgesagt und die Schulen geschlossen.
Gerade in Krisenzeiten (die Bevölkerung wird auf Krieg programmiert Macron: Nous sommes en guerre) haben es Mündel und Kurandinnen besonders schwer, ebenso psychisch Kranke, jene, die unter Verfolgungswahn leiden, jene, die vereinsamt und durch Entmündigung vollkommen isoliert sind, jene, denen der Gerichtliche Erwachsenenvertreter alles gestohlen hat (Wohnung, Bürgerrechte, Immobilien, Gärten, wo man vielleicht Gemüse anbauen kann)

Montag, 26. März 2018

26. März 2018

Ich – Mag. Hoedl – schreibe dies in Erinnerung an meine wunderbare Deutsch-Professorin im Neusprachlichen Gymnasium der Ursulinen in Graz (durch die frühen Besuche am Schauspielhaus in Graz hatte ich Shakespeare bereits sehr früh kennen gelernt) sowie an meinen Philosophie-Professor an der Uni Graz (wo ich den Kategorischen Imperativ von Immanuel KANT zum 1. Mal näher studieren durfte)


Samstag, 24. März 2018

die akte hoedl: Lieber eine Entmündigung und mehrere Anschläge als ?

 Ich – Mag. Hoedl – schreibe dies in Erinnerung an meine wunderbare Deutsch-Professorin bei den Ursulinen in Graz (durch die frühen Besuche am Schauspielhaus in Graz hatte ich Shakespeare bereits sehr früh kennen gelernt) sowie an meinen Philosophie-Professor an der Uni Graz (wo ich den Kategorischen Imperativ von Immanuel KANT zum 1. Mal näher studieren durfte)

Würde Johannes Mario Simmel (von Mag. Hoedl sehr geschätzt) noch leben, hätte er einen wunderbaren Roman aus dieser Geschichte gemacht. 

Bildergebnis für johannes mario simmel träum den unmöglichen traum

Einführung - Vorwort:

Dead Agenting bedeutet: eine Zielperson (aus welchen Gründen auch immer) durch schwarze Propaganda so zu diskretieren dass diejenigen, die ihm/ ihr geglaubt haben, aber jetzt herausfinden, dass seine/ ihre Angaben falsch sind, die Zielperson töten- oder wenigstens aufhören, ihm/ ihr irgendeinen Glauben zu schenken.

Bildergebnis für johannes mario simmel träum den unmöglichen traum

Die Zielperson wird zum Freiwild erklärt - es ist dies die Aufforderung zur Lynchjustiz.

Man darf die Zielpersonen auch langsam zerstören - unter dem Motto "Stirb langsam" - mittels Folter auf Raten!

- totale gesellschaftliche und familiäre Isolierung 

- Denunzierung bei Freunden, am Arbeitsplatz, über Internet 

- Platzierung von Agenten rund um die Zielperson privat und beruflich 

Dazu wird in der Zentrale des zuständigen Geheimdienstes ein DOSSIER über die Person angelegt - Lebensgeschichte, Ausbildung, Beruf, Familie, ruin points in privater und beruflicher Hinsicht, Krankengeschichte (wird teilweise aus den vernetzten Krankenhäusern angefordert)

Im richtigen Augenblick schlägt man dann zu - dies sei an Hand meiner Geschichte erläutert:

Erster Akt: April 2006 Vorladung Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien

Zweiter Akt: Denunzierung auf www.peterpilz.at - totale Verwirrung und Einschüchterung der Zielperson - Information des Arbeitsmarkt-Service Wien und aller wichtigen amtlichen Stellen, dass Mag. Rosemarie B. Hoedl keinen Job mehr als SAP-Beraterin erhalten darf. Ziel: Zwangspensionierung

Dritter Akt: Nachdem alle Anzeigen betreff der Denunzierung auf pilz.at im Sande verlaufen sind (wie von BVT und HNA geplant) und die Zielperson vollkommen unglaubwürdig als Verbrecherin einer großen Öffentlichkeit bekannt ist, geht man in den dritten Akt: Die Entmündigung, die Sachwalterschaft mittels einer fingierten Telefon-Rechnung - dazu müssen die Provider T-Mobile und A 1 gekommt mitspielen - ebenso werden bereits in dieser Phase (für die Informationsbeschaffung betreff Vergangenheit und 11 Jahre rückwirkende Entmündigung) Menschen im Umfeld der Zielperson Mag. Hoedl rekrutiert und bezahlt.

Gerichtlicher Zahlungsbefehl betreff einer erfundenen Telefonrechnung am BG Wien-Liesing zur Einleitung der Entmündigung Mag. Hoedl

Vierter Akt: Dezember 2008: Nach der 1. Tagsatzung Rekurs zum Gerichtlichen Zahlungsbefehl T-Mobile wird die Entmündigung, das Sachwalterschaftsverfahren am BG Wien-Liesing gegen Mag. Hoedl eingeleitet - es folgt die weisse Folter von 2009 bis 2011! 

Fünfter Akt: Da man im BVT und LVT Wien nicht damit rechnete, dass Mag. Hoedl mittels blog ihre Geschichte öffentlich machen würde und der Sachwalter Dr. W. mit den Machenschaften rund um das Bundesbudget und die verschwundenen AMS-Millionen nichts zu tun haben wollte - musste man den Plan im Dossier Mag. Hoedl vollkommen ändern. 

Sechster Akt: Immer wieder kommen durch das unerwartete und nicht gemaess Dossier erwartete und geplante Handeln der Mag. Hoedl (Reaktion auf Methode to push the button) neue Dossiers dazu: Man rechnete nicht damit, dass Mag. Hoedl ihren ehemaligen Sachwalter wegen § 302 STGB anzeigen würde und sie im Akt das Protokoll der Richterin betreff 11 Jahre rückwirkender Entmündigung finden würde. 

Man bedenke auch die Kosten rund um Observierung Mag. Hoedl und Installation von Überwachungsdrohnen, Zoom etc. Durch die Aufhebung der Sachwalterschaft wollte man vortäuschen, dass sie nicht mehr Zielperson ist und sie die blogs über Ereignisse in BMF und BRZ löschen sollte - dazu rieten ihr verschiedene EXPERTEN aus dem LVT und BVT, die auf seit 2011 auf sie angesetzt waren. 

Siebenter Akt 2012 bis 2013: 

Zahlreiche Rekurse und Ablehnung der Rekurse, Drohungen des Ex-Sachwalters mit Exekution und neue erfundene Zahlungsbefehle durch Bezirksgericht Wien-Liesing (nach Bekanntgabe der Nationalratskandidatur im Juli 2013) sollten Mag. Hoedl so beschäftigen, dass sie ihr ganzes Leben nur der ABWEHR des finanziellen Ruins widmete. Gleichzeitig wurde sie auf Schritt und Tritt in ihrem Wohnbezirk Wien 23 observiert. 

Achter Akt 2014 bis 2015: 

2014 und 2015 waren zunächst als relativ ruhige Jahre betreff Observierung Mag. Hoedl. Jedoch rechnete man nicht damit, dass ein Scharfschütze des BMI (ehemals Cobra) eines Tages vor der Türe von Mag. Hoedl stand. Es war Mitte Mai 2014. Dieser bat Mag. Hoedl und Hilfe und informierte sie zugleich betreff Observationen ihrer Person. 

Somit startete im Sommer 2014 eine Intensivphase der Observierung, welche im April 2015 in der Löschung des Facebook-Kontos "Österreichisches Justizopfer" mündete. 

Neunter Akt 2015 und 2016: IN DEN RUIN KLAGEN mittels finigerter Straftaten 

Für Experten des Geheimdienstes ist es keine große Kunst, Mails von der IP-Adresse der Zielperson an irgendwelche Institutionen Mails zu verschicken, um dann einen Grund zu haben, die Zielperson zu klagen, sie finanziell zu ruinieren und ihrer Wohnung zu berauben (mittels Delogierung) - das war im Dossier Hödl für  Dezember 2015 vorgesehen!!! 

In der Klage auf Widerruf und Unterlassung (Streitwert 14.800 Euro) warf man Mag. Hoedl vor, sie hätte inkriminierende E-Mails an den Dienstgeber WIFI über Frau Mag.a T. MOSER geschrieben. 

Pünktlich am Heiligen Abend 2015 wurde diese Klage zugestellt - diese Datum ist nicht zufällig gewählt. 

Der Christliche Glaube von Mag. Hoedl ist im BVT-DOSSIER als wichtiger rührseliger RUIN POINT vermerkt - zumal ja Satanisten auf der ganzen Welt zu den Feiertagen auch Menschenopfer darbringen - aber das ist ein anderes Kapitel. Die Hinrichtung der Frau Mag Rosemarie Hoedl soll ja langsam funktionieren und nicht wie eine 2-Tägige Kreuzigung (bis zum Tode hin)  von Pastoren und Priestern in den USA. 

So wie schon durch den erfundenen Zahlungsbefehl 2008 sollte die fingierte Klage auf Widerruf und Unterlassung (Info-Lieferanten waren wieder Menschen im Umfeld von Mag. Hoedl in Wien-Liesing und Ex-Kollegen aus dem Bundesrechenzentrum Wien) 

Mag. Hoedl wieder schnur-stracks in die Entmündigung führen! 

Am 16.2.2016 erhielt sie plangemäß einen Verfahrenssachwalter für das Verfahren Entmündigung. Als Gutachter wurde Dr. Andreas St. gewählt - Schwager der Hackenopfer von Wien-Hietzing 2008 (vgl. dazu Protokollchefin des Finanzministers Molterer) 

5. April 2016: Untersuchung bei Psychiater Dr. Steinbauer. 

Durch sogenannte "Dodel-Tests" soll das target besonders gedemütigt werden, ansonsten wurde in einem 50-Seiten-Gutachten hauptsächlich abgeschrieben, vor allem auch aus Texten und blogs von Mag. Hoedl. Kosten: 1.106,-- euro 

https://de.wikipedia.org/wiki/Mini-Mental-Status-Test

Das ganze Jahr 2016 war die Justiz damit beschäftigt, unter Beweis zu stellen, dass Mag. Hoedl vollkommen verrückt ist und solche E-Mails gar nicht geschrieben haben kann. 

Im 2. Sachwalterschaftsverfahren hat man die Strategie geändert: Natürlich las man alle E-Mails und blogs mit. Durch die Observierung und Installation von Drohnen (beachte Kosten für den Steuerzahler) konnte man unerwartete Handlungen der Mag. Hoedl besser HANDHABEN - sprich in den Griff bekommen. 

Mit Beschluss vom 14.12.2016 wurde ein Sachwalter für alle Angelegenheiten des Lebens bestellt. 

Am 24.1.2017 (Geburtstag) wurde Mag. Hoedl der Verhandlungstermin zugestellt: 7. April 2017 (2 Tage vor Palmsonntag) Beachte: Kein Datum wird zufällig gewählt. 

Ende März 2017 - nachdem Mag. Hoedl sich über die unprofessionelle Klage beschwerte - hat man dann noch eine 24-Seiten-Ergänzungs-Klage am BG Liesing eingebracht, um Mag. Hoedl vollends EINZUSCHÜCHTERN. 

Da Mag. Hoedl aber andere Dossiers ähnlicher Art bekannt sind, hat sie bereits gewusst, dass diese Klage auf Widerruf und Unterlassung nur deswegen eingebracht wurde, um sie wieder zu entmündigen. Das war (vermutlich) im geheimen BVT-Dossier so in allen Einzelheiten protokolliert. 

Die Klägerin (über die es ebenfalls ein sehr umfangreiches Dossier im BVT und Heeresabwehramt gibt) war an diesem Frühlingstag 7.4.2017 (vermutlich) bereits nicht mehr in Wien. 

Bei der Verhandlung einigte man sich auf 353, 50 VERGLEICH - diese Zahl ebenfalls im BVT-Dossier vorgegeben. 

Zuvor drohte der Sachwalter Mag. Hoedl noch telefonisch, falls sie nicht zur Verhandlung käme, muesste die Delogierung eingeleitet werden (Finanzierungsbeitrag Genossenschaftswohnung 18.000 Euro) 

Am Verhandlungstag erschien die Klägerin nicht - auch das wohl Teil des Drehbuchs?

Hatte sie zu viele Fehler gemacht, wurde sie für die Klage nur benutzt, um auch sie zu beseitigen, war sie doch eine wichtige Zeugin als langjährige Mitarbeiterin in den großen sap-Projekten des Bundesrechenzentrums? 

Weiterer Verlauf der Rechtsverfahren: 

Es folgten weitere Rekurse von Mag. Hoedl (auch betreff Befangenheit des Gutachters) womit man aber im BVT rechnete. 

Der Sachwalter stellte bereits im November 2017 einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens - obwohl Mag. Hoedl einen Antrag auf Nichtigkeit gestellt hatte...

Pflegschaftsverfahren 12 P 234/ 11 t - 16 P 46/ 17 H (ab April 2017)

Klagsverfahren 1 C 1474/ 15 y 

Sehr zu Gute kamen die Publikationen des Johannes Schütz über Sachwalterschaftsmissbrauch in Österreich. Ob diese dem BVT a priori bekannt waren, ist nicht offiziell. 

Es kann natürlich auch sein, dass die Geheimdienste nur über Schütz Pflegschaftsakten sammeln wollen. (vgl. Entmündigungen von Zielpersonen STASI) 

Jedenfalls will niemand mehr der Sachwalter der Mag. Hoedl sein. 

Per Beschluss stellte Richterin HUBER mit 8.2.2018 die Sachwalterschaft gegen Mag. Hoedl ein - ohne weiteres Gutachten und ohne wirkliche gesetzeskonforme Begründung: Der Sachwalter gibt nur an, dass keine Strafverfahren gegen die ZIELPERSON offen sind, daher brauche sie auch keinen Sachwalter (sic) 

Jedoch ist die Geschichte nicht zu Ende! 

IN DEN RUIN KLAGEN - ein wesentlicher Punkt im BVT-Dossier gegen Mag. Hoedl - geht weiter - nur mit anderen Mitteln: 

Mitte März 2018 erhielt Mag. Hoedl von GIS Gebühren Info Service GmbH einen EXEKUTIONSTITEL über 16 Euro 29 Cent - vollstreckbar mit 1. April 2018 (= Ostersonntag) 

Mag. Hoedl sind viele Akten zugetragen worden in diesen vielen Jahren - sie kennt Fälle wo Menschen wegen 500 Euro Exekutionstitel entmündigt worden sind und drei Häuser verloren haben! 

Und die Moral von der Geschicht: ärgert Eure Mündel nicht!

Nachtrag: 

Im Juni und Juli 2020 wurden die Skandale rund um Wirecard und Commerzialbank Burgenland bekannt. Ein riesiges Betrugs-Imperium, das sich über die ganze Welt erstreckte, ist zusammen gefallen. Schade, dass die verstorbenen ehrlichen Beamten das nicht mehr erleben können. 

Die ganze Wahrheit wird wohl nie ans Licht kommen, weil es immer nur Bauernopfer wie z.B. diesen Herrn Jan Marsalek oder Herrn Pucher Martin gibt, wenn die Sache zu heiß  wird. 

https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_88433118/wirecard-skandal-ex-vorstand-jan-marsalek-taeuschte-bilanzpruefer-mit-schauspielern.html



Freitag, 16. März 2018

16 März 2018 Chron einer Entm Carfreitag

off 12 - Kreuzweg eines Mündels (Zermürbungstaktik und Abwehr 2006 bis 2018)

Rechtzeitig zum KAR-FREITAG 2018 publiziere ich meine Mündel-Trilogie - alle Akten, Dokumente Chronologie einer Entmündigung - Protokoll einer Entmündigung
2006 bis 2018


von der LVT-Akte April 2006 ("Du sollst kein Beileit wünschen") über die Denunzierung auf pilz.at in Geheimdienst-Manier bis zu den Intrigen der Inkasso-Büros (Zahlungsfolter) die letztlich im Dezember 2008 zur 1. Entmündigung im Auftrag des Staates führten!


Alle Akten, Briefe, Beschlüsse, Rekurse, Schreiben von Justizministerium, LG ZRS-Beschlüsse, OLG-Bescheide (Ratenzahlungen) alle Geschäftszahlen, Aktenzahlen, alle Briefe an Inkasso-Büros von Inkasso-Büros, alle Anzeigen alle Pflegschaftsrechnungen mit Rekursen, Dokumente von Volksanwaltschaft MA 50, PVA, GIS etc.... - ca. 1000 Seiten- gebunden in feinstem Leder. 3 Exemplare erhält auch die Nationalbibliothek - zwecks Dokumentation der weißen Folter in Österreich - quasi als Ergänzung zu meiner Diplomarbeit an der Karl-Franzens-Universität Graz. Das Skriptum ist interdisziplinär zu verstehen, mein ganz persönliches Protokoll einer versuchten Vernichtung durch die Behörden, nur weil ich 2006 eine Strafanzeige machte. Ich dachte damals ich muss meiner Pflicht als Staatsbürgerin nachkommen, wusste aber 2006 noch nicht, dass Morde und Millionen-Betrügereien aus Staatsräson nicht strafbar sind in Österreich!

ad Budgetrede Finanzminister 21. März 2018: Nationalrat Wien
Erwachsenenschutzgesetz neu - Budgetforderungen der Richtervereinigung an den Finanzminister: (Kapitel 30 - Mandant 230)

Dazu passt die Forderung der Richtervereinigung an den Finanzminister:
Mit 1.7.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft - das heißt laut Sprecherin der Richtervereinigung (BG Wien-Leopoldstadt) dass 60.000 Pflegschaftsakten und Sachwalterschaften in ganz Österreich überprüft werden müssen - inkl. neue psychiatrische Gutachten und vieles mehr.


Dazu benötigen die Bezirksgerichte hunderte Planstellen neu für PflegschaftsrichterInnen, RechtspflegerInnen etc. Ebenso kosten tausende psychiatrische Gutachten dem BUND (die Kosten trägt nicht endgültig der Bund für Polit-Entmündigungen und Entmündigungen zwecks Massen-Enteignungen - siehe Johannes Schütz) Millionen an Euros. Wenn das potentielle Mündel nämlich kein großes Vermögen hat so muss das Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht) die Kosten für die psychiatrischen Gutachten aus Amtsgeldern mittels Verfahrenshilfe-Anträge bezahlen lassen. Dazu wird die Arbeitskraft von unzähligen RechtspflegerInnen, SachbearbeiterInnen an den Bezirksgerichten ebenso wie an den Landesgerichten für Zivilrechtssachen (Rekurse) benötigt. (beachte, dass die Psychiatrischen Einrichtungen in Österreich aufgelöst werden sollen)

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Ich liebe den Karfreitag - einer soll die ganze Schuld der Welt getragen haben, alle Pflegschafts-Akten alle Nazi-Schuld auf sich genommen haben, alle Schuld, die mir gegolten hätte, bezahlt haben: Eine Torheit, wie scharfe GegnerInnen des Christentums auch heute noch behaupten - siehe dazu colossians 2 - er hat alle Schuldscheine ans Kreuz geheftet - super - urleiwand!!!!
ich liebe das Wienerische Wort "papierln" - wenn ich 12 Jahre papierlt werde - dann papierl ich zurück (schikanieren mit unzähligen Schriftstücken Akten Bürokratie auf Österreichisch eben - zurückgehend auf Josef II und Kaiserin Maria Theresia und ihre Verwaltungsgroessen im Bereich BUDGET und JUSTIZ - DAS HAT WAS!!!!!

Beispiel aus der Praxis: (Mündel-Schikane durch E-Government)

Bürokratie-Schikane: Ich kämpfe derzeit um einen Zuschuss über 30 Euro monatlich von der PVA - dafür habe ich ca. 100 Euro an Post- und Kopierkosten ausgelegt - für eingeschriebene Briefe, Faxe etc. Als Ergebnis erhalte ich wieder - so wie immer September 2017 von der Staatsanwaltschaft Wien - per mail ein behördliches Schriftstück über www.brz-zustelldienst.at das ich nicht öffnen kann.


Facebook-Eintrag 16. März 2018 (Kurz nach Opernball-Beschluss am 8. Februar 2018)

Buchhaltung by Rosy (Rosys Revolutionäres Rechnungswesen) Was mache ich gerade???? Ich bin gerade beim Sortieren der Belege der Rechnungsbelege und Gerichtsdokumente, Vorladungen beim Verfassungsschutz, Gerichtsdokumente Zahlungsbelege Chronologie einer Entmündigung 2008 bis 2018 - Vorgeschichte Vorladung beim LVT 2006
Eine neverendig story - eine interdisziplinäre Doktorarbeit in Psychologie ("Ethik"), Jus und BWL: Als Gelernte Buchhalterin und sap-ausgebildet behalte ich meine Rechnungen und Belege mindestens 7 Jahre auf!
Da kommt schon was zusammen:
1. Vorladungen bei Gericht, LVT, Förderstellen, PVA
2. Schreiben von Volksanwaltschaft, Justizministerium, Inkassobüros (die meine Entmündigung einleiten mussten)
3. Gerichtliche Zahlungsbefehle, erfundene Telefon-Rechnungen (T-Mobile, A1) zwecks Entmündigung am BG Wien 23.
4. Postbelege (eingeschriebene Briefe) - Kopierkosten - Druckerkosten - Kosten für Internet-Cafes (als man mir aus politischen Gründen Internet-Anschluss seit 2010 verweigerte)