Gesendet: Samstag, 27. August 2022 um 09:58 Uhr
Von: "Rose-Marie Hoedl" <rosemariehoedl@gmail.com>
An: andreas.kowatsch@univie.ac.at, richard.potz@univie.ac.at, kirchenrecht@univie.ac.at, "rosemarie.hoedl" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Cc: "Rosemarie Barbara Baumann-Hoedl" <initiativesachwalterschaft@gmail.com>
Betreff: Kein Betreff
An: andreas.kowatsch@univie.ac.at, richard.potz@univie.ac.at, kirchenrecht@univie.ac.at, "rosemarie.hoedl" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Cc: "Rosemarie Barbara Baumann-Hoedl" <initiativesachwalterschaft@gmail.com>
Betreff: Kein Betreff
Betrifft: Rückwirkende Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens
Betrifft: Psychiatrische Gutachten im Eheannullierungsverfahren
S.g. Herr Prof. Potz, s.g. Herr Prof. Kowatsch, s.g. Institut für Kirchenrecht der Universität Wien,
ich habe eine sehr spezielle Anfrage zum Thema
Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/ Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens für meine Initiative
Gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Das Verfahren und der Instanzenzug im österr. Zivilrecht betreff Entmündigung und Feststellung der Geschäftsunfähigkeit (auch rückwirkend) sind mir in den Grundzügen bekannt von Bezirksgericht über LG ZRS bis zum OGH.
Im Pflegschaftsverfahren gibt das Bezirksgericht, die 1. Instanz, einem gerichtlich beeideten GutachterIn (meist aus dem Fachgebiet Psychiatrie und Neurologie) den Auftrag, die Geschäftsunfähigkeit festzustellen - in speziellen Fällen auch rückwirkend (z.B. wenn eine #Zeugenaussage in #Kapitalverbrechen unglaubwürdig erscheinen soll)
Im zivilen nationalen Eherecht erscheint das ja nicht notwendig, da es ja die Möglichkeit der Scheidung nach nationalem Recht in Österreich gibt.
Wenngleich EhepartnerInnen (meist männlich) auch im Rahmen von #Obsorgeverfahren ihren Ex-Partner, ihre Ex-Partnerin oft entmündigen lassen wollen, um das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen - dies ist jedoch ein anderes Verfahren.
Meine Fragen lauten:
1. Gibt es Literatur zum Thema in deutscher Sprache?
2. Sind die Verfahren öffentlich einsehbar so wie bei OGH (ris) bzw. EuGH oder ist die Begründung der Annullierung streng geheim?
3. Wer bestellt die #GutachterInnen beim Verfahren Diözesangericht, Metropolitangericht - ist ein psychiatrisches Gutachten überhaupt ähnlich dem weltlichen Entmündigungsverfahren überhaupt vorgesehen betreff rückwirkender Feststellung der Eheunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung (z.B. Geisteskrankheit)
4. Gibt es so etwas wie ein #Aktengutachten oder werden die Parteien bei den GutachterInnen persönlich vorgeladen - auch bei der Rota Romana?
5. Wer stellt überhaupt fest, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist: ein Richter des Diözesangerichts - ein Gremium - beauftragt wie im Zivilrecht das Diözesangericht einen psychiatrischen Gutachter, eine psychologische Gutachterin oder einen Priester?
6. Verfügt der Vatikan, die Rota Romana über eigene Ärzte - bzw. kann ein gerichtlich beeiderter Psychiater (z.B. in Österreich) auch ein solches Gutachten vorlegen?
Es geht mir vor allem um Schnittstellen/ Parallelen zwischen dem
Kirchenrecht und dem zivilen Recht!
Mir und meiner Initiative liegen etliche österreichische. Akten und Gutachten vor betreff
rückwirkende Geschäftsunfähigkeit - aber auch Feststellung der posthumen Geschäftsunfähigkeit.(z.B. im Rahmen von Testamentsstreitigkeiten)
Es geht mir nicht um Namen oder prominente Fälle, die man dann vielleicht in den Medien ausschlachten kann, sondern ausschließlich um das
- PROCEDERE vor allem in medizinischer Hinsicht, nicht aber in theologischer Hinsicht - wenngleich es wirklich merkwürdig ist, dass die Ehe
prominenter PolitikerInnen, die sogar Kinder haben, annulliert werden, während die Verfahren anderer Prominenter (Grimaldi) jahrelang dauern.
Mich interessieren zudem die Fragen
1. Öffentlichkeit (Internet) der Verfahren
2. Ärzte der Gerichte: Diözesangericht, Metropolitangericht, Rota Romana - Aktengutachten, Begutachtung der Parteien im kirchlichen Instanzenzug
3. Sprache (italienisch, Latein, nationale Sprache)
4. Schnittstellen Kirchenrecht nationales Zivilrecht
5. Menschenrechte und Kirchenrecht
6. Obsorge und Legitimierung unehelicher Kinder nationales Recht Kirchenrecht
Vielen Dank für Ihre Anregungen/Informationen im voraus
Durch Erweiterung dieses Wissens könnte vielen Menschen, die in Österreich rückwirkend entmündigt und auch enteignet worden sind geholfen werden.
Zudem entsteht aus dem kirchlichen Eherecht viel menschliches Leid und schon vorhandene Familientragödien werden verstärkt, was ja nicht im Sinne eines christlichen Menschenbildes sein kann. Stellvertretend kann ich anmerken den Fall Trummer (mein Lehrer in NT), dessen Frau am Tag der Ablehnung der Annullierung durch das Metropolitangericht Wien mit 54 Jahren gestorben ist.
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 Wien
Post-Skriptum: Ich bin Gott sei Dank in kirchlicher Hinsicht nicht persönlich betroffen (habe in weiser Voraussicht nie kirchlich geheiratet) , möchte aber die Auswirkungen auf das Zivilrecht unter Berücksichtigung des historischen Hintergrunds in Österreich Betroffenen (Geschäftsunfähigkeit) zur Kenntnis bringen. Daher wäre ich dankbar für Literaturhinweise - natürlich auch für Literatur, wo solche Verfahren (anonymisiert) mit Gutachten genau erörtert werden.
https://rechtsphilosophie.univie.ac.at/team/emeriti-ehem-mitarbeiterinnen/potz-richard/zur-person/
https://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/roman_rota/index_ge.htm
https://www.katholische-kirche-steiermark.at/portal/dioezese/ordinariat/dioezesangericht
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengericht
https://www.dioezese-linz.at/institution/8147/fragenzurehe/eheannullierung/article/1030.html
https://www.dioezesangericht.de/offizialat/noch-fragen/
https://recht.drs.de/bischoefliches-offizialat/kirchliche-ehenichtigkeitsverfahren.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Metropolitangericht
Betrifft: Psychiatrische Gutachten im Eheannullierungsverfahren
S.g. Herr Prof. Potz, s.g. Herr Prof. Kowatsch, s.g. Institut für Kirchenrecht der Universität Wien,
ich habe eine sehr spezielle Anfrage zum Thema
Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/ Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens für meine Initiative
Gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Das Verfahren und der Instanzenzug im österr. Zivilrecht betreff Entmündigung und Feststellung der Geschäftsunfähigkeit (auch rückwirkend) sind mir in den Grundzügen bekannt von Bezirksgericht über LG ZRS bis zum OGH.
Im Pflegschaftsverfahren gibt das Bezirksgericht, die 1. Instanz, einem gerichtlich beeideten GutachterIn (meist aus dem Fachgebiet Psychiatrie und Neurologie) den Auftrag, die Geschäftsunfähigkeit festzustellen - in speziellen Fällen auch rückwirkend (z.B. wenn eine #Zeugenaussage in #Kapitalverbrechen unglaubwürdig erscheinen soll)
Im zivilen nationalen Eherecht erscheint das ja nicht notwendig, da es ja die Möglichkeit der Scheidung nach nationalem Recht in Österreich gibt.
Wenngleich EhepartnerInnen (meist männlich) auch im Rahmen von #Obsorgeverfahren ihren Ex-Partner, ihre Ex-Partnerin oft entmündigen lassen wollen, um das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen - dies ist jedoch ein anderes Verfahren.
Meine Fragen lauten:
1. Gibt es Literatur zum Thema in deutscher Sprache?
2. Sind die Verfahren öffentlich einsehbar so wie bei OGH (ris) bzw. EuGH oder ist die Begründung der Annullierung streng geheim?
3. Wer bestellt die #GutachterInnen beim Verfahren Diözesangericht, Metropolitangericht - ist ein psychiatrisches Gutachten überhaupt ähnlich dem weltlichen Entmündigungsverfahren überhaupt vorgesehen betreff rückwirkender Feststellung der Eheunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung (z.B. Geisteskrankheit)
4. Gibt es so etwas wie ein #Aktengutachten oder werden die Parteien bei den GutachterInnen persönlich vorgeladen - auch bei der Rota Romana?
5. Wer stellt überhaupt fest, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist: ein Richter des Diözesangerichts - ein Gremium - beauftragt wie im Zivilrecht das Diözesangericht einen psychiatrischen Gutachter, eine psychologische Gutachterin oder einen Priester?
6. Verfügt der Vatikan, die Rota Romana über eigene Ärzte - bzw. kann ein gerichtlich beeiderter Psychiater (z.B. in Österreich) auch ein solches Gutachten vorlegen?
Es geht mir vor allem um Schnittstellen/ Parallelen zwischen dem
Kirchenrecht und dem zivilen Recht!
Mir und meiner Initiative liegen etliche österreichische. Akten und Gutachten vor betreff
rückwirkende Geschäftsunfähigkeit - aber auch Feststellung der posthumen Geschäftsunfähigkeit.(z.B. im Rahmen von Testamentsstreitigkeiten)
Es geht mir nicht um Namen oder prominente Fälle, die man dann vielleicht in den Medien ausschlachten kann, sondern ausschließlich um das
- PROCEDERE vor allem in medizinischer Hinsicht, nicht aber in theologischer Hinsicht - wenngleich es wirklich merkwürdig ist, dass die Ehe
prominenter PolitikerInnen, die sogar Kinder haben, annulliert werden, während die Verfahren anderer Prominenter (Grimaldi) jahrelang dauern.
Mich interessieren zudem die Fragen
1. Öffentlichkeit (Internet) der Verfahren
2. Ärzte der Gerichte: Diözesangericht, Metropolitangericht, Rota Romana - Aktengutachten, Begutachtung der Parteien im kirchlichen Instanzenzug
3. Sprache (italienisch, Latein, nationale Sprache)
4. Schnittstellen Kirchenrecht nationales Zivilrecht
5. Menschenrechte und Kirchenrecht
6. Obsorge und Legitimierung unehelicher Kinder nationales Recht Kirchenrecht
Vielen Dank für Ihre Anregungen/Informationen im voraus
Durch Erweiterung dieses Wissens könnte vielen Menschen, die in Österreich rückwirkend entmündigt und auch enteignet worden sind geholfen werden.
Zudem entsteht aus dem kirchlichen Eherecht viel menschliches Leid und schon vorhandene Familientragödien werden verstärkt, was ja nicht im Sinne eines christlichen Menschenbildes sein kann. Stellvertretend kann ich anmerken den Fall Trummer (mein Lehrer in NT), dessen Frau am Tag der Ablehnung der Annullierung durch das Metropolitangericht Wien mit 54 Jahren gestorben ist.
Auch der Ex-Mann von Außenministerin Ferrero-Waldner hat sich beklagt, dass er fürchterlichen Befragungen unterzogen wurde.
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 Wien
Post-Skriptum: Ich bin Gott sei Dank in kirchlicher Hinsicht nicht persönlich betroffen (habe in weiser Voraussicht nie kirchlich geheiratet) , möchte aber die Auswirkungen auf das Zivilrecht unter Berücksichtigung des historischen Hintergrunds in Österreich Betroffenen (Geschäftsunfähigkeit) zur Kenntnis bringen. Daher wäre ich dankbar für Literaturhinweise - natürlich auch für Literatur, wo solche Verfahren (anonymisiert) mit Gutachten genau erörtert werden.
https://rechtsphilosophie.univie.ac.at/team/emeriti-ehem-mitarbeiterinnen/potz-richard/zur-person/
https://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/roman_rota/index_ge.htm
https://www.katholische-kirche-steiermark.at/portal/dioezese/ordinariat/dioezesangericht
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchengericht
https://www.dioezese-linz.at/institution/8147/fragenzurehe/eheannullierung/article/1030.html
https://www.dioezesangericht.de/offizialat/noch-fragen/
https://recht.drs.de/bischoefliches-offizialat/kirchliche-ehenichtigkeitsverfahren.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Metropolitangericht
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