Mittwoch, 21. September 2022

Rückwirkende Entmündigung im Eheannullierungsverfahren: Keine Antwort ist auch eine Antwort

Gesendet: Samstag, 27. August 2022 um 09:58 Uhr

Von: "Rose-Marie Hoedl" <rosemariehoedl@gmail.com>
An: andreas.kowatsch@univie.ac.at, richard.potz@univie.ac.at, kirchenrecht@univie.ac.at, "rosemarie.hoedl" <rosemarie.hoedl@gmx.at>
Cc: "Rosemarie Barbara Baumann-Hoedl" <initiativesachwalterschaft@gmail.com>
Betreff: Kein Betreff
Betrifft: Rückwirkende Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens  
Betrifft: Psychiatrische Gutachten im Eheannullierungsverfahren


S.g. Herr Prof. Potz, s.g. Herr Prof. Kowatsch, s.g. Institut für Kirchenrecht der Universität Wien,
 
ich habe eine sehr  spezielle Anfrage zum Thema  
Feststellung der Geschäftsunfähigkeit/ Eheunfähigkeit im Rahmen des kirchlichen Eheannullierungsverfahrens für meine  Initiative
Gerichtliche  Erwachsenenvertretung.

Das Verfahren und der Instanzenzug  im österr. Zivilrecht betreff Entmündigung und Feststellung der Geschäftsunfähigkeit (auch rückwirkend) sind mir in den Grundzügen bekannt von Bezirksgericht über LG ZRS bis zum OGH.
 
Im Pflegschaftsverfahren gibt das Bezirksgericht, die  1.  Instanz, einem gerichtlich beeideten GutachterIn (meist aus  dem  Fachgebiet  Psychiatrie und Neurologie) den Auftrag, die  Geschäftsunfähigkeit  festzustellen - in speziellen Fällen auch rückwirkend (z.B. wenn eine #Zeugenaussage in #Kapitalverbrechen unglaubwürdig erscheinen soll)
 
Im zivilen nationalen Eherecht erscheint das ja nicht notwendig, da es ja  die Möglichkeit der Scheidung nach nationalem Recht in Österreich gibt.
Wenngleich EhepartnerInnen (meist männlich) auch im Rahmen von #Obsorgeverfahren ihren Ex-Partner, ihre Ex-Partnerin oft entmündigen lassen wollen, um  das Sorgerecht für die  Kinder  zu bekommen - dies ist jedoch ein anderes Verfahren.  

Meine Fragen lauten:
1. Gibt es Literatur zum Thema in deutscher Sprache?
2. Sind die Verfahren öffentlich einsehbar so wie bei OGH (ris) bzw. EuGH oder ist die Begründung der Annullierung streng geheim?
3. Wer bestellt  die  #GutachterInnen beim Verfahren Diözesangericht, Metropolitangericht - ist ein psychiatrisches Gutachten überhaupt ähnlich dem weltlichen Entmündigungsverfahren überhaupt vorgesehen betreff rückwirkender Feststellung der Eheunfähigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung (z.B. Geisteskrankheit)
4. Gibt es so etwas wie  ein #Aktengutachten oder  werden die Parteien bei den GutachterInnen persönlich vorgeladen - auch bei  der  Rota Romana?
5. Wer stellt  überhaupt fest, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist: ein Richter des Diözesangerichts - ein Gremium  - beauftragt wie im  Zivilrecht das Diözesangericht einen psychiatrischen Gutachter,  eine psychologische Gutachterin oder einen Priester?
6. Verfügt der Vatikan, die Rota Romana über eigene Ärzte - bzw. kann ein gerichtlich  beeiderter Psychiater  (z.B. in Österreich) auch  ein  solches Gutachten vorlegen?
 
Es geht mir vor  allem um Schnittstellen/ Parallelen  zwischen dem
Kirchenrecht und dem zivilen Recht!
 
Mir und meiner Initiative  liegen etliche  österreichische. Akten und Gutachten vor betreff
rückwirkende Geschäftsunfähigkeit  - aber auch  Feststellung der posthumen Geschäftsunfähigkeit.(z.B. im Rahmen von Testamentsstreitigkeiten) 

Es geht mir nicht  um  Namen oder prominente Fälle, die  man dann vielleicht in den Medien ausschlachten kann, sondern ausschließlich um  das
- PROCEDERE vor allem in medizinischer Hinsicht, nicht aber in theologischer Hinsicht - wenngleich es  wirklich merkwürdig ist, dass die Ehe
prominenter  PolitikerInnen, die sogar Kinder haben, annulliert werden, während die  Verfahren anderer Prominenter  (Grimaldi) jahrelang  dauern.
 
Mich interessieren zudem die Fragen
 
1. Öffentlichkeit (Internet) der Verfahren
2. Ärzte der Gerichte: Diözesangericht, Metropolitangericht, Rota Romana - Aktengutachten, Begutachtung der Parteien im kirchlichen Instanzenzug
3. Sprache (italienisch, Latein,  nationale Sprache)
4. Schnittstellen Kirchenrecht  nationales  Zivilrecht  
5. Menschenrechte und Kirchenrecht
6. Obsorge und Legitimierung unehelicher Kinder nationales Recht  Kirchenrecht

Vielen Dank für Ihre Anregungen/Informationen im voraus
 
Durch Erweiterung dieses Wissens könnte vielen Menschen, die in Österreich rückwirkend  entmündigt und auch enteignet worden sind geholfen werden.
Zudem entsteht aus dem kirchlichen Eherecht viel  menschliches Leid und schon vorhandene Familientragödien werden verstärkt, was ja  nicht im Sinne eines christlichen Menschenbildes sein kann. Stellvertretend kann ich anmerken den Fall Trummer (mein Lehrer in NT), dessen Frau am Tag der Ablehnung der Annullierung durch das Metropolitangericht Wien mit 54 Jahren gestorben ist.
Auch der Ex-Mann von Außenministerin Ferrero-Waldner hat sich beklagt, dass er fürchterlichen Befragungen unterzogen wurde. 
 
Mag.a Rosemarie B. Hoedl
1230 Wien

Post-Skriptum: Ich bin Gott sei  Dank in kirchlicher Hinsicht nicht persönlich betroffen (habe in weiser Voraussicht nie kirchlich geheiratet) , möchte aber die  Auswirkungen auf das Zivilrecht unter Berücksichtigung des historischen Hintergrunds in Österreich Betroffenen (Geschäftsunfähigkeit) zur Kenntnis bringen. Daher wäre ich dankbar für Literaturhinweise -  natürlich auch für Literatur, wo solche Verfahren (anonymisiert) mit Gutachten genau erörtert werden.

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