Seither gelte ich als Gefährder, was für ein Hohn. Sie kann jetzt, vollkommen losgelöst von der Sorge erwischt zu werden, meine Wohnung als ihre betrachten. Darf mich auf hundert Meter nicht meiner geförderten Eigentumswohnung annähern. Nur in Begleitung von Polizei. Ende Zitat Walter Franek
Betrifft Hausverbot und Zutrittsverbot in der eigenen Wohnung (Justiz der 90-er Jahre)
Dazu kann ich aus meiner eigenen "Juristischen" Erfahrung und Erfahrung mit Polizei folgenden Erlebnisbericht aus meiner Auto-Biographie protokollieren:
Es war in den 1990-er Jahren in Graz. Ich vermietete eine kleine Eigentumswohnung, die ich geerbt hatte, an einen Kärntner Studenten: Es entwickelte sich eine sehr kurze sexuelle Beziehuung, ich wohnte in einer WG in Graz (Blöd war ich schon). Irgendwann kam es zu einem Streit und der junge Mann schlug mich in meiner eigenen Wohnung auf den Boden, hielt mich dort mit Polizeigriff fest und meinte: Du gehörst in eine Anstalt. Ich verließ weinend und verletzt die Wohnung, Abschürfungen an Armen und Beinen, leichtes Bluten durch die Nase (es war Frühling) leichte/mittelschwere Gehirnerschütterung (ich musste brechen) er hatte mich so richtig auf meinen eigenen Wohnzimmerboden gewaltsam gedrückt. Da die Beschwerden nicht aufhörten besuchte ich die Ordination meines Hausarztes Dr. Franz S. in der Leonhardstraße, dieser versorgte mich und meinte: Ich muss eine Strafanzeige machen. Ich war eingeschüchtert, sodass ich den Namen des Mieters/Täters vorerst nicht nannte. Das ist die Scham des gefolterten und missbrauchten Menschen (das weiß ich erst heute)
Täter-Opfer-Umkehr auf Steirisch/Kärntnerisch
Einige Tage oder Wochen später (es ist schon so lange her, ich kann mich nicht mehr genau erinnern) erhielt ich per Post von der Landespolizeidirektion GRAZ/Steiermark ein Schreiben: Ich hätte sinngemäß #HAUSFRIEDENSBRUCH in meiner eigenen Wohnung begangen (Eigentum war im Grundbuch eingetragen) und den Mieter Herrn F. tätlich angegriffen und schwer verletzt (sic).
Ich war so eingeschüchtert, das kann man sich nicht vorstellen. Mit dem heutigen juristischen Wissen hätte ich aus "allen Rohren" zurück geschossen. Ich hatte ja damals noch nicht einmal einen PC und schrieb auf elektrischer Schreibmaschine. Das Tippen (und die Buchhaltung) hatte ich mühsam in einem BWL-Kolleg im 2. oder 3. Bildungsweg gelernt.
Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob ich der #Landespolizeidirektion Graz eine Gegendarstellung geschickt habe. Der Täter F. musste gute Beziehungen bei der Polizei gehabt haben, er war/ist der Sohn eines bekannten Kärntner Arztes. Es kam jedenfalls einige Monate später (ich lebte schon in Wien) aufgrund der Strafanzeige meines Hausarztes Dr. Franz S. zu einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Graz. Das habe ich echt verdrängt, dass ich auch schon einmal als Opfer am Straflandesgericht in Graz war.
Ich habe damals (war wirklich ein Geistesblitz) meine Haushaltsversicherung Donau gebeten, die Anwaltskosten zu übernehmen. Das waren 25.000 ATS. Das war unglaublich nett von denen.
Bei Gericht erschien mein Mieter mit MAMA aus Kärnten, die mich beschimpfte. Ich war aber damals schon nicht auf den Mund gefallen und meinte, sie hätte ihn besser erziehen sollen.
Mit dem auf Kosten der Donau-Haushalts-Versicherung (sic) zur Verfügung gestellten Promi-Anwalt (25.000 ATS) aus Graz hatte ich Glück. Er sagte nur ein paar Sätze zum Gegenanwalt und die Sache war erledigt. (Dasselbe erlebte ich übrigens Jahre später am BG Liesing als man mich mit einer Klage in den Ruin ziehen wollte - bei mir klappt eben weder Klapse noch Knast so richtig) Vielleicht musste irgend jemand ein paar hundert Schilling zahlen oder der tatsächliche Täter F. musste einen Teil der Anwaltskosten bezahlen. Ich habe jedenfalls die Mitteilung vom Anwalt und der Haushaltsversicherung von DONAU (sic) bekommen, dass die Anwaltskosten von 25.000 ATS von Donau übernommen werden. Ob die Verhandlung mit einem Freispruch oder Vergleich endete, weiß ich nicht mehr. Auch die absurde Anzeige des Täters an die Landespolizeidirektion Graz mit dem Anliegen, dass ich wegen Hausfriedensbruch in meiner eigenen Wohnung BETRETUNGS- und HAUSVERBOT (die Gesetze waren damals vermutlich etwas anders) bekommen sollte, wurde zurück gelegt und war null und nichtig.
Nach einem Jahr ist er ausgezogen. Ich bin inzwischen nach Wien übersiedelt und habe im Zuge von Renovierungen die alten Akten aus Graz vernichtet.
Einmal sah ich ihn noch in Graz in einem Supermarkt bei den Wagerln: diese unglaubliche Aggression die aus diesen Augen sprach. Ich rannte davon, er hätte mir wahrscheinlich wieder eine über die Rübe gegeben. Manche können sich eben nicht anders vorstellen, als sich mit körperlicher Gewalt durchzusetzen. Aus: juristische Erinnerungen einer sp person
Conclusio: ein guter Jurist, eine gute Anwältin findet sicher den Fehler weil irgendwie fehlt da die LOGIK, wenn man sich der eigenen Eigentumswohnung (die sicher im Grundbuch eingetragen ist) nur mit POLIZEI nähern darf. Das ist doch VERRÜCKT!!!!!!
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