MMPÖ Menschenrechtspartei Österreich (im Volksmund Mündelpartei Österreich)
Menschenrechts- und Minderheitenpartei Österreich
Wahljahr 2022
Seit vielen Jahren arbeite ich an der Idee für eine politische Partei (auch außerparlamentarisch) die die Rechte behinderter aussätziger (ausgesetzter) Menschen entmündigter Menschen kleiner Menschen (Kinder) die für ihre Rechte noch nicht oder nicht mehr kämpfen können:
Der Name ist vorerst nicht so wichtig - es soll mehr als ein PR-Gag werden. Die Partei soll langfristig helfen, soziale Probleme in Österreich aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Das Österreichische Zivilrecht geht auf das Jahr 1811 zurück.
Besonders in den Pflegschaftsverfahren sind soziale Probleme fokussiert, wo die Gerichte und die Verwaltungsbehörden komplett überfordert sind, diese zu lösen.
Schon bei meinem Professor für Sozialethik Valentin Zifkovits lernte ich, dass die Christliche Soziallehre das Recht auf Privateigentum hochhält, besonders auch in Abgrenzung zu den kommunistischen Ländern, die Österreich umgeben haben.
Statuten -Themenbereiche MPÖ
1. Zivilrechtsreform/ Pflegschaftsverfahren: Menschenrechte behinderter alter pflegebedürftiger Personen: Auf Basis dieser soll das Zivilrecht neu aufgestellt werden - Pflegschaftsverfahren sollen von einer Menschenrechtskommission evaluiert werden, begleitet werden:
Das bedeutet: Entmündigungsverfahren, Kindesabnahmen - alles was im Bereich Zivilrecht an einem Bezirksgericht verhandelt wird.
2. Gesundheit - Pandemie - Menschenrechte: Durch die Corona-Pandemie haben sich soziale Probleme verschärft, nicht nur was Geld/ Einkommen/ Arbeit betrifft, sondern auch die Rechte betreff freie Wahl von medizinischen Behandlungen. Es wurde massiv in die Grundrechte eingegriffen. Viele behinderte Menschen sind damit nicht zurecht gekommen, gesunde Menschen wurden/ werden durch positive Coronatests wie Aussätzige zur Zeit Jesu und im Alten Testament abgesondert.
3. Kommunikationstechnologien und Justiz: Verfahren werden hinter dem Rücken von Menschen durchgeführt - besonders durch die Digitalisierung der Justiz: Das sind schwerste Menschenrechtsverletzungen, die genau evaluiert werden müssen und durch entsprechende Bundesgesetze verhindert werden müssen.
4. Die Rechte behinderter Menschen müssen auch auf Europäischer Ebene garantiert sein: Die Verfahren die bis zum Europäischer Gerichtshof gehen (z.B. Enteignungen) müssen auch für arme Menschen leistbar sein - es muss Verfahrenshilfe auch für diese Verfahren geben.
Niemand darf unter Polizeigewalt zu medizinischen Behandlungen gezwungen werden (siehe Urteil des Landesverwaltungsgerichts Graz - Corona-Zwangsmaßnahme Psychiatrische Universitätsklinik Graz unter Polizeieinsatz)
5. Die Rechte alter pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger müssen gewahrt werden: Es muss das Recht auf Akteneinsicht für Angehörige durchgesetzt werden.
6. Massenentmündigungen sind zu verhindern - per Bundesgesetz: Anwaltskanzleien die Menschen durch Entmündigung enteignen müssen strafrechtlich verfolgt werden.
Gewalt an alten behinderten Menschen soll verhindert werden - Fallkonferenzen nach dem Vorbild "Gewaltprävention bei Gewalt an Frauen) sollen verpflichtet durchgeführt werden.
7. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Interdisziplinäre Kommissionen sollen Entmündigungsverfahren stichweise überprüfen - ob Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
8. Obsorge Kindesabnahmen Jugendwohlfahrt: Kindesabnahmen sollen evaluiert werden - auch hier sollen Fallkonferenzen wie bei Gewalt an Frauen durchgeführt werden.
Der Kinderhandel soll auch in Österreich unter Strafe gestellt werden.
9. Enteignungen sind rückgängig zu machen.
10. Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, die sich an alten pflegebedürftigen und/ oder behinderten Menschen bereichern, sollen strafrechtlich verfolgt werden.
11. Quarantänebestimmungen für alte und junge behinderte pflegebedürftige Menschen: Zwangsimpfungen Zwangsbehandlungen müssen evaluiert werden. In diesem Bereich sollen interdisziplinäre Kommissionen aus JuristInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Ärzten, diplomiertem Pflegepersonal zusammengestellt werden, die Katastrophen wie Komplett-Isolierung von behinderten Menschen verhindern sollen.
12. Gutachterwesen: Das gerichtliche Gutachterwesen im Bereich Entmündigung/ Obsorge muss dringend evaluiert und reformiert werden: Es muss Korruption in diesem Bereich durch strenge Gesetze verhindert werden: So sollen Entmündigungen, die aus politischen oder polizeitaktischen Gründen durchgeführt werden, verhindert werden und durch die Staatsanwaltschaft soll in diesem Missbrauchsbereich verpflichtend ermittelt werden.
13. Interkulturelle multikulturelle Arbeit: Da Österreich ein sehr multikulturelles Einwanderungsland geworden ist, müssen gerade im Pflegschaftsbereich auch kulturelle Unterschiede berücksichtigt werden:
Wegweiserecht - Reform:
Gerade bei Familienstreitigkeiten ist es für einen Mann, der aus einer patriarchalischen Kultur kommt, eine schwere Demütigung, wenn er aus seinem eigenen Familienverband, aus seiner eigenen Wohnung, aus seinem eigenen Haus durch POLIZEI weggewiesen wird. Das erhöht die Gewaltspirale. Daher müssen neue Formen der Arbeit mit Familien aus dem moslemischen Kulturbereich im Bereich der Sozialarbeit entwickelt werden.
14. Sexuelle Minderheiten: Durch neue Krankheiten wie Aids, Covid-19 oder die Pocken droht eine weitere Diskriminierung/Absonderung von Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder nicht in Partnerschaften leben, wie es z.B. im Alten Testament im Koran vorgeschrieben ist.
Gesetze wie die Blutspenderegelung für homosexuelle Personen müssen auf ihre Durchführbarkeit evaluiert werden.
15. Allgemeine Menschenrechte: Jegliche Diskriminierung betreff Religion, sexueller Orientierung, Lebensweise, politischer Gesinnung wird strikt abgelehnt und soll Verfassungsrechtlich garantiert sein - auch die Rechte behinderter Menschen, Rechte an Covid Aids oder Pocken erkrankter Menschen. Alle sollen Recht auf Seelsorge, Psychotherapie, Nahrung, Wohnung und Arbeit sowie soziale Kontakte und medizinische Behandlung haben - weiters sollen ärmere Personen das Recht auf Gratis-Internet und Gratis-Laptops haben um im Falle von Quarantäne versorgt werden zu können.
16. Sterbehilfe/ Abtreibung: Wir bekennen uns zur christlich-jüdischen Tradition in Österreich: Da gilt auch, dass Sterbehilfe nicht einfach gemacht werden soll. Ebenso sollen Versuche mit Föten in der Wissenschaft vermieden werden, bzw. soll Frauen geholfen werden, Abtreibungen besonders in späteren Monaten zu vermeiden. Die Tötung behiinderter Menschen in der NS-Tradition lehnen wir ab (siehe T4-Programm).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.