Montag, 23. Mai 2022

MMPÖ Menschenrechts- und Minderheitenpartei Österreich

MMPÖ Menschenrechtspartei Österreich (im Volksmund Mündelpartei Österreich) 

Menschenrechts- und Minderheitenpartei Österreich 

Wahljahr 2022 

Seit vielen Jahren arbeite ich an der Idee für  eine politische  Partei (auch außerparlamentarisch) die die  Rechte behinderter aussätziger (ausgesetzter) Menschen entmündigter Menschen kleiner Menschen (Kinder) die für  ihre Rechte noch nicht oder nicht mehr kämpfen können: 

Der Name ist vorerst nicht so wichtig - es soll mehr als ein PR-Gag werden. Die Partei soll langfristig helfen, soziale Probleme in Österreich aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. 

Das Österreichische Zivilrecht geht auf das Jahr 1811 zurück. 

Besonders in den Pflegschaftsverfahren sind soziale Probleme fokussiert, wo die  Gerichte und die  Verwaltungsbehörden komplett überfordert sind, diese  zu lösen. 

Schon bei meinem Professor für Sozialethik  Valentin Zifkovits lernte ich, dass die  Christliche Soziallehre das Recht auf Privateigentum hochhält, besonders auch in Abgrenzung zu den kommunistischen Ländern, die  Österreich umgeben haben. 

Statuten -Themenbereiche MPÖ 

1. Zivilrechtsreform/  Pflegschaftsverfahren:  Menschenrechte behinderter alter pflegebedürftiger Personen:  Auf Basis dieser soll das Zivilrecht neu  aufgestellt werden - Pflegschaftsverfahren sollen von einer Menschenrechtskommission evaluiert werden, begleitet werden: 

Das bedeutet: Entmündigungsverfahren, Kindesabnahmen - alles was im Bereich Zivilrecht an einem Bezirksgericht verhandelt wird.  

2. Gesundheit - Pandemie - Menschenrechte: Durch die Corona-Pandemie haben sich soziale Probleme verschärft, nicht nur was Geld/ Einkommen/ Arbeit betrifft, sondern auch die  Rechte betreff freie Wahl von medizinischen Behandlungen. Es wurde massiv in die Grundrechte eingegriffen. Viele behinderte Menschen sind damit nicht zurecht gekommen, gesunde Menschen wurden/ werden durch positive Coronatests wie  Aussätzige zur Zeit Jesu und im Alten Testament abgesondert. 

3. Kommunikationstechnologien und Justiz: Verfahren werden hinter dem Rücken von Menschen durchgeführt - besonders durch die  Digitalisierung der Justiz: Das sind schwerste Menschenrechtsverletzungen, die  genau evaluiert werden müssen und durch entsprechende Bundesgesetze verhindert werden müssen. 

4. Die  Rechte behinderter Menschen müssen auch auf  Europäischer Ebene garantiert sein: Die Verfahren die  bis zum Europäischer Gerichtshof gehen (z.B. Enteignungen) müssen auch für  arme Menschen leistbar sein - es muss Verfahrenshilfe auch für diese Verfahren geben. 

Niemand darf unter Polizeigewalt zu medizinischen Behandlungen gezwungen werden (siehe Urteil des Landesverwaltungsgerichts Graz - Corona-Zwangsmaßnahme Psychiatrische Universitätsklinik  Graz  unter Polizeieinsatz) 

5. Die Rechte alter pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger müssen gewahrt werden: Es muss das Recht auf Akteneinsicht für Angehörige durchgesetzt werden. 

6. Massenentmündigungen sind zu verhindern - per Bundesgesetz:  Anwaltskanzleien die  Menschen durch Entmündigung enteignen müssen strafrechtlich verfolgt werden. 

Gewalt an alten behinderten Menschen soll verhindert werden - Fallkonferenzen nach dem Vorbild "Gewaltprävention bei Gewalt  an Frauen) sollen verpflichtet durchgeführt werden. 

7. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Interdisziplinäre Kommissionen sollen Entmündigungsverfahren stichweise überprüfen - ob Menschenrechtsverletzungen vorliegen. 

8. Obsorge Kindesabnahmen Jugendwohlfahrt: Kindesabnahmen sollen evaluiert werden - auch hier sollen Fallkonferenzen wie bei Gewalt  an Frauen durchgeführt werden. 

Der Kinderhandel soll auch in Österreich unter Strafe gestellt werden. 

9. Enteignungen sind rückgängig zu machen. 

10. Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen, die sich an alten pflegebedürftigen und/ oder behinderten Menschen bereichern, sollen strafrechtlich  verfolgt werden. 

11. Quarantänebestimmungen für alte und junge behinderte pflegebedürftige Menschen: Zwangsimpfungen Zwangsbehandlungen müssen evaluiert werden. In diesem Bereich sollen interdisziplinäre Kommissionen aus JuristInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, Ärzten, diplomiertem Pflegepersonal zusammengestellt werden, die Katastrophen wie Komplett-Isolierung von behinderten Menschen verhindern sollen. 

12. Gutachterwesen: Das gerichtliche Gutachterwesen im Bereich Entmündigung/ Obsorge muss dringend evaluiert und reformiert werden: Es muss Korruption in diesem Bereich durch strenge Gesetze verhindert werden:  So sollen Entmündigungen, die aus  politischen oder polizeitaktischen Gründen durchgeführt werden,  verhindert werden und durch die  Staatsanwaltschaft soll in diesem Missbrauchsbereich verpflichtend ermittelt  werden. 

13. Interkulturelle  multikulturelle Arbeit: Da Österreich ein sehr  multikulturelles Einwanderungsland geworden ist,  müssen gerade im Pflegschaftsbereich auch kulturelle Unterschiede berücksichtigt werden:  

Wegweiserecht - Reform: 

Gerade bei  Familienstreitigkeiten ist es für einen Mann, der aus  einer patriarchalischen Kultur kommt, eine schwere Demütigung, wenn er aus  seinem eigenen Familienverband, aus  seiner eigenen Wohnung, aus seinem eigenen Haus durch POLIZEI weggewiesen wird. Das erhöht die  Gewaltspirale. Daher müssen neue Formen der Arbeit  mit Familien aus  dem moslemischen Kulturbereich  im Bereich der Sozialarbeit entwickelt werden. 

14.  Sexuelle  Minderheiten: Durch  neue  Krankheiten wie  Aids, Covid-19 oder die Pocken droht eine weitere Diskriminierung/Absonderung von Menschen, die  in  gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder nicht in Partnerschaften leben,  wie  es z.B. im Alten Testament im Koran vorgeschrieben ist. 

Gesetze  wie die  Blutspenderegelung für homosexuelle Personen müssen auf ihre Durchführbarkeit evaluiert werden. 

15. Allgemeine Menschenrechte: Jegliche Diskriminierung betreff Religion, sexueller Orientierung, Lebensweise,  politischer Gesinnung wird strikt abgelehnt und soll Verfassungsrechtlich garantiert sein - auch die  Rechte behinderter Menschen, Rechte an Covid Aids oder Pocken erkrankter Menschen. Alle sollen Recht auf Seelsorge, Psychotherapie,  Nahrung, Wohnung und Arbeit sowie soziale Kontakte und medizinische Behandlung haben - weiters sollen ärmere Personen das Recht auf Gratis-Internet und Gratis-Laptops haben um im Falle von Quarantäne versorgt werden zu  können. 

16. Sterbehilfe/ Abtreibung: Wir bekennen uns zur christlich-jüdischen Tradition in Österreich: Da gilt auch,  dass Sterbehilfe nicht einfach gemacht werden soll. Ebenso  sollen Versuche mit Föten in der Wissenschaft vermieden werden, bzw. soll Frauen geholfen werden, Abtreibungen besonders in späteren Monaten zu vermeiden. Die Tötung behiinderter Menschen in der NS-Tradition lehnen wir ab (siehe T4-Programm). 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.