Donnerstag, 9. Oktober 2025

der fall österreich

 

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Bis nichts mehr bleibt - Chronologie einer Entmündigung 2008 bis 2018
Ein österreichisches Gerichtsdrama - Lex Hoedl 2014 GGG
Bezirksgericht Liesing, Abteilung 7
Wien, 3. Oktober 2018
MMag. Johanna H, Richterin
Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG
Wien, 3. Oktober 2018 (betrifft Gerichtsgebührengesetz)
An das ehemalige Mündel
auf Anfrage ob Gerichtsgebühren im Pflegschaftsverfahren 16 P 46/ 17 h offen sind:
KEINE ANREDE (Ex-Mündel sind ja Untermenschen, daher müssen sie nicht direkt per Anrede angeschrieben werden)
Derzeit sind Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 128,-- offen. Da Sie Verfahrenshilfe GENIESSEN, werden die Gebühren derzeit nicht eingefordert.
Binnen 3 Jahren kann das Gericht überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe weiterhin vorliegen oder sie in der Zwischenzeit größeres Vermögen erlangt haben.
Sollte dies der Fall sein, kann die nachträgliche Zahlung der offenen Gebühren aufgetragen werden.
BG Wien Liesing
Abteilung 7
3. Oktober 2018
Anmerkungen eines Ex-Mündels - Drehbuch BIS NICHTS MEHR BLEIBT - ein österreichisches Gerichtsdrama Chronologie einer Entmündigung 2008 bis 2018
Rückblick Nationalratskandidatur Mag. Hoedl Juli 2013:
Nach Bekanntgabe der Nationalratskandidatur von Mag. Hoedl im Juli 2013, wurden Gerichtsgebühren in Höhe von Euro 354,-- durch Zahlungsaufforderung (8. Juli und 25. Juli 2013 verschärft) von Ex-Mündel Mag. Hoedl für das Pflegschaftsverfahren 2008 bis 2011 eingefordert. Es geht darum, dass für die Errichtung eines Beschlusses (Pflegschaftsrechnung) wofür die RechtspflegerInnen des Bezirksgerichtes maximal 5 Minuten benötigen, bis zu 70 Prozent des Sachwalter-Honorars vom MÜNDEL eingefordert werden können. Ein Skandal per se, der im Jahre 2014 zur LEX Hoedl geführt hat.
Konkret ging es um die Beschlüsse
10. März 2010 Pflegschaftsrechnung (1.330 Euro)
15. Mai 2012 Pflegschaftsrechnung (975 Euro)
Eine Schikane der Sonderklasse - aber im Jahre 2013 betrug die Verjährungsfrist 5 Jahre - somit ist diese Zahlungsaufforderung von 2013 legal. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen lehnte den Antrag auf Ratenzahlung ab - das Oberlandesgericht Wien stundete die Forderung bis Juli 2014 und nach einem langen Gespräch mit dem Justizminister Dr. W.B. am Nationalfeiertag 2014 wurde Mag. Hoedl Ratenzahlung für den Betrag von Euro 354,-- (Gerichtsgebühren für obige Beschlüsse von März 2010 und Mai 2012) gewährt. Nach der letzten Ratenzahlung kam die Klage auf Widerruf und Unterlassung - das Programm Bis nichts mehr bleibt wurde auch von Teilen der Wiener Justiz unterstützt!!!
Die Bundesbuchhaltungsagentur überwies auf das Konto der Mag. Hoedl im Februar 2016
6, 66 Euro zurück. Diese 6, 66 Euro hatte sie zu viel bezahlt.
Dank gilt Richterin H., Sachwalter P. und psychiatrischen Gutachter Dr. Andreas Steinbauer für die faire Verfahrensabwicklung 16 P 46/ 17 h. Die Pflegschaftsrechnung von Mai 2018 wurde mit letzter Rate 1. Oktober 2018 zur Gänze auf das Konto des ehemaligen Sachwalters überwiesen. Das psychiatrische Gutachten von Juni 2016 hat Mag. Hoedl die Wohnung gerettet. Einmal Mündel - immer Mündel - einmal verrückt immer verrückt.
Frau Mag. Hoedl hofft, dass das Spiel BIS NICHTS MEHR BLEIBT (Enteignung durch Sachwalterschaft) nun zumindest für sie ein Ende hat, für tausende andere Mündel in Österreich vermutlich nicht.
Beilagen: Antrag auf Zahlungsberichtigung Juli 2013 gemäß Gerichtsgebührengesetz Lex Rosemarie Hoedl
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vor 7 Jahren
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